Altersgeldgesetz: Durchführungshinweise und Erläuterungsschreiben

Der Bund hat mit dem Altersgeldgesetz des Bundes eine eigenständige neue Regelung in Form eines Altersgeldes für Fälle geschaffen, in denen ein Beamter auf eigenen An-trag aus dem Dienstverhältnis mit der Bundesrepublik Deutschland entlassen wird. Mit den unten beigefügten Durchführungshinweisen und Erläuterungsschreiben wird dieses rechtlich und systematisch eigenständige Institut erläutert und die jeweiligen Voraussetzungen und Besonderheiten beschrieben.

Das Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz des Bundes ist keine Versorgung im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes. Da der Beamte auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen ist, kann keine Beamtenversorgung gewährt werden. Mit der Entlassung aus dem Dienstverhältnis besteht im Bereich des Bundes ab September 2013 ein Anspruch auf ein rechtlich und systematisch eigenständig ausgestaltetes Altersgeld, das sich hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen teilweise an die beamtenversorgungsrechtlichen Regelungen anlehnt. Freiwillig vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten haben damit die Möglichkeit, anstelle der bislang obligatorischen Nachversicherungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem formalen Dienstherren im Bundesbereich einen Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld geltend zu machen.

 

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