Alimentation kinderreicher Beamter: DBB NRW empfiehlt Widerspruch

Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sowie des Verwaltungsgerichts Köln haben erneut die Frage aufgeworfen, ob die Alimentation kinderreicher Beamter rechtens ist. Der DBB NRW hat daher am 2. November 2017 den Betroffenen empfohlen, einen Antrag auf entsprechende Erhöhung der Besoldung beziehungsweise Versorgung zu stellen und gegen die Höhe der Familienzuschläge Widerspruch einzulegen.

Derzeit könne nicht abschließend beurteilt werden, ob und ab welcher Besoldungsgruppe die kinderbezogenen Bestandteile der Bezüge ab dem dritten Kind zu niedrig bemessen sind. Es sei aber notwendig, dass sich die betroffenen Beamten, die für mehr als zwei Kinder familienbezogene Bezüge erhalten, gerade im Hinblick auf den offenen Ausgang der Verfahren mögliche Ansprüche sichern. Dafür sollten der vom DBB NRW entworfene und auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellte Antrag verwendet werden. Der DBB NRW weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass Antrag und Widerspruch für jedes Jahr zu wiederholen sind. Empfehlenswert sei dies jeweils zu Beginn eines Jahres. Das Ministerium der Finanzen NRW habe bereits signalisiert, bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung nicht über die Anträge und Widersprüche zu entscheiden.

 

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