Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2010

Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst: Wir sind keine Mediziner zweiter Klasse

In den Tarifverhandlungen 2010 muss es neben der allgemeinen Einkommensforderung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen auch darum gehen, die Situation der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu verbessern. Diese Forderung haben 150 Ärztinnen und Ärzte aus dem ganzen Bundesgebiet, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind, auf einer Demonstration am 28. Januar 2010 vor dem Sitz der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Frankfurt am Main lautstark vertreten.

„Die Tarifabschlüsse für die im Kommunal- und Landesdienst angestellten Krankenhausärzte haben zwar spürbare Verbesserungen bei Arbeitszeit und Entgelt für diese Berufsgruppe gebracht. Diese Vorteile gelten jedoch nicht für uns Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst“, machte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Klaus Walter, klar. „Wir sind aber keine Mediziner zweiter Klasse!“

„Unser Ziel ist es, auch für sie eine leistungsgerechte und wettbewerbsfähige Bezahlung zu erreichen“, rief Siglinde Hasse, stellvertretende Vorsitzende der dbb tarifunion, den Demonstranten zu. Sie verwies darauf, dass Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst im Vergleich zu den Krankenhausärzten 500 bis 1.500 Euro weniger pro Monat verdienen. „Und das, obwohl sie dafür verantwortlich sind, Impfprogramme einzuleiten und die Bevölkerung vor Pandemien zu schützen, Quarantänemaßnahmen zu gewährleisten und Schuluntersuchungen durchzuführen.“ Nicht erst in Zeiten der Schweinegrippe sei jedem Bürger klar, wie verantwortungsvoll und unverzichtbar diese Arbeit z. B in den Gesundheitsämtern sei. „Wir brauchen auch in Zukunft qualifiziertes Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Deshalb muss sich jetzt etwas tun“, sagte Hasse. „Denn schon heute können freie Stellen nicht mehr nachbesetzt werden, weil Ärzte lieber in die Kliniken abwandern oder dort bleiben.“ Ein Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst muss nachweisen, zuvor im Krankenhaus gearbeitet zu haben. „Aber wer wechselt schon seinen Arbeitsplatz, wenn er danach wesentlich weniger verdient als zuvor? Wenn jetzt nichts geschieht, verlieren wir diesen Konkurrenzkampf“, warnte Hasse.

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gehen am 31. Januar/1. Februar in Potsdam in die zweite Runde.

 

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