Änderung der Auslandsreisekostenverordnung des Bundes tritt zum 1. November 2014 in Kraft

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Auslandsreisekostenverordnung vom 6. Oktober 2014 ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 46 Seite 1591 veröffentlicht worden und wird zum 1. November 2014 in Kraft treten. Damit wurden die Änderungen aus dem steuerlichen Reisekostenrecht auf die Auslandsreisekostenverordnung des Bundes übertragen.

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 ist die bisherige dreistufige Gliederung der dienstrechtlichen Inlandstagegelder durch eine zweistufige Staffelung ersetzt worden, wobei die bisherige niedrigste Stufe weggefallen ist. Das Auslandstagegeld wurde hingegen weiterhin nach dem dreistufigen System gewährt.

Durch diese Änderung wird die steuerliche Abrechnung von Dienstreisen vereinfacht und dadurch Bürokratie abgebaut. Mit der ebenfalls durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts erfolgten Änderung des § 6 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) ist eine der zweifachen Staffelung des steuerlich abziehbaren Verpflegungsmehraufwands entsprechende Staffelung auch bei den Tagegeldern für Inlandsdienstreisen eingeführt worden.

Bisher betragen die Auslandstagegelder

Die Systematik des Steuerrechts wird nunmehr auch für Auslandsdienstreisen übernommen, indem die niedrigste Pauschale wegfällt. Künftig werden 80 Prozent der festgesetzten Beträge für eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie, wenn die Dienstreise eine Übernachtung umfasst, für den An- und Abreisetag gewährt, und 100 Prozent der festgesetzten Beträge werden bei 24-stündiger Abwesenheit gezahlt.

 

zurück