Berlin

Abgeordnete sollen Antidiskriminierungsgesetz nicht zustimmen

Der dbb berlin hat die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin am 3. Juni 2020 aufgefordert, das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) nicht in der vorgelegten Fassung zu verabschieden.

Zur Begründung führte dbb Landeschef Frank Becker an, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Beweislastumkehr zu Lasten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht nur die Exekutive generell und den Vollzugsdienst im Besonderen schwächt und einem Generalverdacht ausliefere, sondern auch die Einsatzunterstützung durch andere Bundesländer und den Bund gefährde. Presseberichten zu Folge stoße der Entwurf nämlich in den Reihen der Innenminister auf großes Unverständnis und solle deshalb vor einer vorschnellen Verabschiedung dringend in der Innenministerkonferenz beraten werden.

„Aber nicht nur bundesweit ist Klärung erforderlich. Auch in Berlin selbst fehlt es an der notwendigen Abstimmung. So hat der dbb berlin zwar bereits Ende August 2018 kritisch Stellung zum Gesetzentwurf bezogen und seine Bedenken darüber hinaus im November 2019 im Rechtsausschuss vorgetragen, eine geänderte Fassung aber bis heute nicht zu Gesicht bekommen“, erklärte Becker. Auch eine Dienstvereinbarung zwischen Hauptpersonalrat (HPR) und Senat, die mögliche nachteilige Folgen des Gesetzentwurfs für die Beschäftigten zumindest abmildert, lasse noch immer auf sich warten. Zwar habe eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Senatsverwaltung, der Spitzenorganisationen des öffentlichen Dienstes, des Richterbund und des HPR im Herbst vergangenen Jahres Eckpunkte beraten und Schwachstellen aufgezeigt, die dringend beseitigt werden müssten, aber auch hier liegt ein entsprechend nachgebesserter Entwurf nicht vor.  Becker: „Offensichtlich tut sich selbst der Justizsenator mit einer klaren Vereinbarung zu seinem eigenen unausgegorenen Gesetzentwurf schwer.“

 

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