dbb magazin 3/2024

Ankündigung Beamten Basics Gesundheit Mit dem Ratgeber Beamten Basics hat der DBB Verlag im Jahr 2022 eine neue Reihe speziell zum Beamtenrecht konzipiert und sehr erfolgreich am Markt platziert. Die „Basics“ dienen sowohl einem ersten Einstieg als auch dem kompakten, schnellen und präzisen Zugriff auf Themen des Beamtenrechts. Im Sommer 2024 erscheint mit Beamten Basics Band 2 ein Ratgeber zu allen Themen rund um die eigenständige Gesundheitsabsicherung aller Beamten durch die Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung (PKV) und Pflege. Wer sich für die Herausforderungen im öffentlichen Dienst als Beamter interessiert, muss sich umfassend mit der Absicherung von Krankheits- und Pflegefällen befassen. Der Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die Gesundheitsabsicherung: Wie sichere ich mich ab? Wer bekommt Beihilfe, wer zahlt was und welche Aufwendungen werden übernommen? Mit einer kompakten und einfachen Darstellung, Infokästen und Zusammenfassungen richtet sich der Ratgeber an alle, die einen schnellen Überblick oder einen zielgerichteten Einstieg suchen. Allgemein Interessierte werden genauso angesprochen wie Beamtenanwärter, Probebeamte, aber auch Versorgungsempfänger und Hinterbliebene von Beamten. Mehr: t1p.de/BeamtenBasics _ RATGEBER Die Beamten Basics bieten einen einfachen Einstieg in das Beamtenrecht und liefern weiterführende Infos. Komplexe Sachverhalte werden anschaulich dargestellt und Fachbegriffe verständlich erklärt. Bereits vorhandenes Wissen wird aufgefrischt und in Zweifelsfällen für Klarheit gesorgt. Band 2 Krankenversicherung Beihilfe Ergänzende PKV Pflege BEAMTEN BASICS BEAMTEN BASICS RATGEBER Band 2 Andreas Becker ist Rechtsanwalt, anerkannter Experte des Beamtenrechts und leitet den Geschäftsbereich Beamte in der Bundesgeschäftsstelle des dbb beamtenbund und tarifunion. Seit 1999 ist er täglich mit allen praktischen, rechtlichen und politischen Fragestellungen des Beamtenrechts, der Besoldung, Versorgung sowie Beihilfe befasst und vertraut. Thilo Hommel hat nach Absolvierung des gehobenen Verwaltungsdienstes in BadenWürttemberg Verwaltungswissenschaften in Konstanz studiert. Als Referent im Geschäftsbereich Beamte des dbb beschäftigt er sich seit 2002 mit allen Aspekten des Beihilferechts in Theorie und Praxis. Die Autoren Beamten Basics – Fragen und Antworten Was ist Sterbegeld und wer bekommt es? Versterben Beamtinnen und Beamte oder Pensionärinnen und Pensionäre, werden gemäß Landes- und Bundesrecht die bereits für den Monat gezahlten Bezüge nicht zurückgefordert, sondern verbleiben den Erben. Zudem wird zur pauschalen oder konkreten Abgeltung der mit einem Sterbefall verbundenen Kosten ein gesondertes „Sterbegeld“ gezahlt, das zwei (in Bremen 1,35) weitere volle Monatsbezüge umfasst. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die entsprechende Leistung als sogenanntes Sterbevierteljahr bekannt. Anspruchsberechtigt für das beamtenrechtliche, nicht in den Nachlass fallende pauschale Sterbegeld sind zunächst die hinterbliebenen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner (in BadenWürttemberg ausschließlich) und die Kinder und Kindeskinder des oder der Verstorbenen. Nachrangig kann das pauschale Sterbegeld auch an weitere Verwandte wie Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen oder Stiefkinder gewährt werden. Allerdings nur dann, wenn zuvor eine Hausgemeinschaft bestanden hat oder Unterhalt von der oder dem Verstorbenen gewährt wurde. Sind mehrere der genannten Personen vorhanden, gilt zur Bestimmung des Zahlungsempfängers grundsätzlich die oben genannte Reihenfolge, sofern nicht ein wichtiger Grund für eine Abweichung vorliegt. Das Verfahren zur Zahlung des pauschalen steuerpflichtigen Sterbegelds wird wie auch die laufende Hinterbliebenenversorgung grundsätztlich von Amts wegen eingeleitet. Es ist aber immer erforderlich, dass dem zuständigen Amt der Sterbefall und die maßgeblichen verwandtschaftlichen Verhältnisse bekannt sind. Es wird daher empfohlen, die Versorgungsdienststelle entsprechend mit den erforderlichen Unterlagen in Kenntnis zu setzen. Schließlich und zuletzt sind – auf konkreten Nachweis und Antrag – beim Sterbegeld auch sonstige Personen und Einrichtungen berücksichtigungsfähig, welche die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen haben. Diese Leistung wird als „Kostensterbegeld“ bezeichnet. Sie ist steuerfrei und wird maximal bis zur Höhe des pauschalen Sterbegelds gezahlt. Nach dem Tod einer Witwe oder eines Witwers können deren oder dessen Kinder ein Sterbegeld erhalten. Allerdings nur, wenn sie noch waisengeldberechtigt sind und zur häuslichen Gemeinschaft der oder des Verstorbenen gehört haben. _ Model Foto: Colourbox.de 30 INTERN dbb magazin | März 2024

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