dbb magazin 3/2023

BEAMTENPOLITIK Ein aktueller Entwurf zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes soll Disziplinarverfahren für Beamtinnen und Beamte des Bundes beschleunigen. Der dbb hat am 7. Februar 2023 im Rahmen einer Anhörung im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Stellung zu dem Gesetzesvorhaben genommen. Nach Auffassung des dbb geht der Gesetzentwurf am Ziel vorbei. Erfasst werden sollen von der Novelle statusrelevante Maßnahmen bei Dienstvergehen. Verfahren sollen beschleunigt werden, während die angesichts der möglichen sozialen und wirtschaftlichen Folgen eines Disziplinarverfahrens berechtigten Interessen der Betroffenen gewahrt bleiben. Der dbb stimmt den Zielen des Gesetzentwurfes – schnellere Disziplinarverfahren und zügige Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst – ausdrücklich zu. Dennoch könne dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelingen: „Es wird nur der Anschein erweckt, dass verfassungsfeindliche Beamtinnen und Beamte schneller aus dem Dienst entfernt werden könnten, weil die Dienstbehörde nach der geplanten Gesetzesänderung selbst die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahme verhängen darf. Faktisch ist aber vielmehr zu erwarten, dass die Verfahren sogar verlängert werden – denn neben dem bewährten behördlichen Disziplinarverfahren und einem bis zu dreistufigen gerichtlichen Instanzenzug kommt noch ein behördliches Widerspruchsverfahren hinzu“, kritisierte der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer, auf der Anhörung. „Komplette Kehrtwende“ geplant Alle im Entwurf getroffenen Entscheidungen, die vielleicht zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer führen, gehen nach Auffassung des dbb zulasten des Rechtsschutzes der Beamtinnen und Beamten. Dazu zählen sowohl die Möglichkeit der Verkürzung der ohnehin kurzen Einlassungsfristen der Betroffenen als auch die Einführung der Berufungszulassung. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 entschieden, dass es verfassungsrechtlich möglich ist, sämtliche Disziplinarmaßnahmen wie die Entfernung aus dem Dienst durch Disziplinarverfügungen auszusprechen, wenn den betroffenen Beamtinnen und Beamten gleichzeitig umfassender Rechtsschutz offensteht. Die geplante „Es wird nur der Anschein erweckt, dass verfassungsfeindliche Beamtinnen und Beamte schneller aus dem Dienst entfernt werden könnten. Faktisch ist aber zu erwarten, dass Verfahren sogar verlängert werden.“ Friedhelm Schäfer, dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Novelle des Bundesdisziplinargesetzes Gesetzesänderung könnte Verfahren verlängern Model Foto: Colourbox.de 28 INTERN dbb magazin | März 2023

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==