dbb magazin 10/2022

Der dbb brandenburg ist mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 in der vorgelegten Form nicht einverstanden. Entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des dbb Landesbundes wird die Erhöhung der Familienzuschläge für Beamtinnen und Beamte mit kindergeldberechtigten Kindern erst zum 1. Dezember 2022 wirksam. „Dieser Gesetzentwurf wirft uns im Verhältnis zwischen den Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes und der Landesregierung um Jahre zurück. Wertschätzung sieht wirklich anders aus“, sagte der dbb Landesvorsitzende Ralf Roggenbuck im Vorfeld der ersten Lesung im Landtag Brandenburg am 14. September 2022. „Uns ist bewusst, dass die öffentlichen Kassen leer sind und die Pandemie und der Krieg in der Ukraine uns vor ganz neue Herausforderungen stellen. Trotzdem ist der öffentliche Dienst nicht das Sparschwein der Landesregierung, die meint, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach jeweiliger Kassenlage umsetzen zu können.“ Der öffentliche Dienst in Brandenburg stehe in allen Bereichen imWettbewerb mit den benachbarten Bundesländern. Dort scheine ein größeres Interesse zu bestehen, einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu behalten, so Roggenbuck weiter. „Fragen Sie doch einmal eine Beamtin oder einen Beamten, die/der trotz drei eigener kindergeldberechtigter Kinder in der Pandemie den Dienst beanstandungsfrei versehen hat, was sie/er davon hält, dass der höhere Familienzuschlag in Berlin, Sachsen-Anhalt oder Thüringen fast zwei Jahre früher ausgezahlt wird. Wie das Land Brandenburg so dafür sorgen will, dass der Nachwuchs im öffentlichen Dienst sich für uns entscheidet, vermag ich nicht nachzuvollziehen.“ dbb brandenburg Kritik an geplanter Besoldungsanpassung Ralf Roggenbuck, Vorsitzender des dbb brandenburg Die Landesregierung hält an der Einführung einer pauschalen Beihilfe („Hamburger Modell“) fest. Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) kritisiert das Projekt weiterhin scharf. Lob gibt es vom dbb Landesbund hingegen für die Schaffung von 1700 neuen Stellen. Mit dem Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe, das jetzt auf den Weg gebracht wird, soll Beamtinnen und Beamten künftig neben dem bewährten System aus Eigenfürsorge und Beihilfe die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Beiträgen einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung eröffnet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Beamtinnen und Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, nicht mehr länger den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bezahlen müssen. Der BBW lehnt das Vorhaben rundweg ab und hat dafür einen Katalog guter Gründe. Ein gewichtiger: die erheblichen Kosten für eine Maßnahme, die nur wenigen nutzt. Das Land rechnet nämlich durch die Einführung der pauschalen Beihilfe mit Mehrausgaben von 13,8 Millionen Euro im ersten Jahr, die sich voraussichtlich jährlich um drei Millionen Euro erhöhen. „Überrascht bin ich nicht, aber verwundert und einmal mehr vom politischen Handeln enttäuscht“, kommentierte BBW-Chef Kai Rosenberger das Vorhaben am 8. September 2022. Es sei schwer nachvollziehbar, dass man trotz angespannter Haushaltslage den Appell des Rechnungshofs negiere, Notwendiges von Wünschenswertem zu trennen – und eine ideologisch gefärbte Maßnahme durchziehe, die nur wenigen nutze, aber viel koste. „Wir sprechen hier von 2,8 Milliarden Euro bis 2060“, sagt Rosenberger und wies darauf hin, dass von den 13,8 Millionen Euro an Mehrausgaben im Jahr 2023 derzeit gerade einmal 0,8 Prozent der Beamtinnen und Beamten im Land profitieren würden. Die Schaffung von 1700 neuen Stellen im operativen Bereich des öffentlichen Dienstes, auf die sich die Spitzen der Koalition im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 verständigt haben, begrüßte der BBW hingegen. Damit reagiere die Landesregierung auf den stetigen Zuwachs an Aufgaben in den zurückliegenden Jahren, lobt dbb Landeschef Rosenberger. Die 500 neuen Lehrkräftestellen seien ein Schritt in die richtige Richtung, um etwa die Beschulung geflüchteter Kinder aus der Ukraine sicherzustellen. Dringend notwendig seien auch die mehr als 400 Stellen für die Justizverwaltung und die 300 Stellen für die Polizei. In diesen Bereichen bestehe seit Langem großer Nachholbedarf, unterstrich Rosenberger. BBW Kritik am „Hamburger Modell“, Lob für Stellenaufbau Kai Rosenberger, Vorsitzender des BBW – Beamtenbund Tarifunion 44 KOMPAKT dbb magazin | Oktober 2022

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