dbb magazin 9/2022

NACHRICHTEN Gesetzliche Krankenkassen Finanzierung soll stabilisiert werden Die Coronapandemie hat die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) finanziell hart getroffen. Bei den derzeit geplanten Stabilisierungsmaßnahmen ist aber Vorsicht geboten. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht ein ganzes Bündel von Maßnahmen vor, um die Sonderbelastungen durch Corona abzufedern. „Die GKV jetzt zu stabilisieren, ist unumgänglich. Wir hätten uns allerdings endlich ein nachhaltiges Konzept gewünscht, das stärker auf Prävention setzt. So werden einmal mehr nur Löcher in der Finanzierung gestopft“, so der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach anlässlich der Verbändeanhörung am 13. Juli 2022. Grundsätzlich richtig sei aber der mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ansatz, die Kosten durch die Coronapandemie solidarisch auf möglichst viele Schultern zu verteilen, erklärte der dbb Chef. Daher trage man auch die Erhöhung des Bundeszuschusses an die GKV sowie die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages für die Versicherten mit, obwohl „gerade in Zeiten hoher Inflationsraten so eine Steigerung der Sozialabgaben und Lohnnebenkosten viele Leute hart trifft“. Darüber hinaus fordere der dbb daher eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel, um das System insgesamt zu entlasten. „Dass bei der Finanzierung der Coronalasten auch die Pharmaindustrie mit ins Boot geholt werden soll, begrüßen wir ausdrücklich. Wir fordern das seit Jahren, denn gerade bei den Hochpreisarzneien gibt es Einsparpotenzial“, betonte Silberbach. „Die jetzt geplanten Regelungen, wie beispielsweise ein Solidarbeitrag in Höhe von einer Milliarde Euro, müssen allerdings auch vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit betrachtet werden. Ohne die Arzneimittelhersteller schützen zu wollen: Wir müssen uns fragen, ob solche Zusatzbelastungen die Unternehmen nicht eher animieren, weitere Teile der Produktion in Drittstaaten zu verlagern. Das eigentliche Ziel, im Bereich der Arzneimittel und Medizinprodukte unabhängiger von Importen zu werden, könnte dadurch gefährdet werden.“ ■ Foto: Colourbox.de Tarifvertrag zur Entlastung und neues Tarifrecht Für die sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen gibt es zukünftig einen Tarifvertrag zur Entlastung. Sie werden aber nicht mehr Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sein. „Wir als dbb hätten diese Schwächung des Flächentarifs gerne verhindert“, erläuterte dbb Tarifchef Volker Geyer am 24. August 2022 nach intensivem Austausch mit den Arbeitgebenden. „Aber die TdL hat völlig verlernt, auf aktuelle Problemlagen einzugehen und über das drängende Thema Entlastung zu verhandeln. Vor diesem Hintergrund bleibt der Austritt der Kliniken bedauerlich, muss aber jetzt zumWohle der Beschäftigten und der Patientinnen und Patienten gestaltet werden. Außerdem benötigen wir rasch eine neue tarifliche Anbindung der Kolleginnen und Kollegen, für die bisher der TV-L galt. In einem Eckpunktepapier mit den Arbeitgebenden haben wir daher vereinbart, dass die von der TdL abgeschlossenen Tarifverträge weiterhin Anwendung finden. Somit ist unter anderem sichergestellt, dass die Beschäftigten der Unikliniken in Nordrhein-Westfalen weiterhin Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben.“ Der dbb sei immer für die Stärkung des Flächentarifs, erklärte Geyer. „Allerdings reicht es nicht, wenn nur die Gewerkschaften die Fahne des Flächentarifs hochhalten und die TdL sich nur darin gefällt, zu allen Vorschlägen und Notwendigkeiten NEIN zu sagen“, führte Geyer weiter aus. „Dann muss es eben anders gehen. Und das tut es jetzt in Nordrhein-Westfalen. Für den Tarifvertrag zur Entlastung und die Anerkennung der TdL-Tarifverträge haben wir jetzt ein Eckpunktepapier mit den Arbeitgebenden verfasst. Wir als dbb werden nun dafür sorgen, dass daraus ein guter Tarifvertrag wird.“ Unikliniken in NRW 10 AKTUELL dbb magazin | September 2022

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