dbb magazin 5/2022

GEWERKSCHAFTEN VBE: Nur sieben Prozent der Kitas arbeiten mit ausreichend Personal Im Rahmen des Deutschen Kitaleitungskongresses hat Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), am 6. April 2022 in Düsseldorf die Ergebnisse einer Umfrage unter fast 5000 Kitaleitungen (DKLK-Studie 2022) kommentiert: „Schätzungsweise 9000 Kitas haben in Deutschland im zurückliegenden Jahr in über der Hälfte der Zeit in aufsichtspflichtrelevanter Personalunterdeckung gearbeitet. Das sind mehr als doppelt so viele Kitas wie ein Jahr zuvor. Übersetzt heißt das: Diese Einrichtungen konnten den Betrieb im Durchschnitt an mehr als jedem zweiten Tag nur unter Gefährdung der Sicherheit der zu betreuenden Kinder aufrechterhalten. Am anderen Ende der Skala waren es nicht einmal sieben Prozent der Kitas, die in den zurückliegenden zwölf Monaten mit einer durchgehend ausreichenden Personalausstattung arbeiten konnten. Vor einem Jahr konnten dies zumindest noch annähernd doppelt so viele Einrichtungen.“ kurz notiert Die Zahlen der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2021 bezeichnet die DPolG als „nur auf den ersten Blick erfreulich“. „Viele Kontrolldelikte wie der Drogenhandel und auch die Präventionsarbeit der Polizei sind in jüngster Zeit, zugunsten von Coronakontrollen und Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland, hinten runtergefallen“, sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, am 6. April 2022 der Zeitung „Die Welt“. Die aktuelle Statistik war am 5. April von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, vorgestellt worden. Der größte Anteil an den rund fünf Millionen Straftaten entfällt wie in den Vorjahren mit etwa einem Drittel auf Diebstahlsdelikte (1,48 Millionen Fälle, minus 11,8 Prozent). So sind viele Straftaten im „sozialen Nahbereich der Bürger“, wie es in der PKS heißt, deutlich rückläufig. Es wurden weniger Kraftfahrzeuge (21584, minus 8,7 Prozent) und Fahrräder (233584, minus 10,5 Prozent) gestohlen. CybercrimeStraftaten nahmen hingegen zu. Bundesweit wurden 146363 Straftaten (plus 12,1 Prozent) polizeilich erfasst, bei denen der Computer die Tatwaffe war. DPolG Kriminalstatistik ist nur bedingt aussagefähig Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG Als „einen ersten Schritt in die vermeintlich richtige Richtung“ hat der dbb hamburg den vom Senat beim beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren vorgelegten Gesetzesentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung bezeichnet. Demnach soll der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder aus dem November 2021 auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Hansestadt übertragen werden, der eine Einkommenserhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 vorsieht. Bemerkenswert ist laut dbb hamburg allerdings ein anderes Vorhaben: So soll laut Gesetzesentwurf für die Jahre 2021 bis 2025 für die aktiven Beamtinnen und Beamten eine „befristete Angleichungszulage“ eingeführt werden. Konkret sollen so 2021 und 2022 jeweils 33 Prozent eines durchschnittlichen „Monatsbruttos“ ausgezahlt werden, 2023 bis 2025 noch jeweils 20 Prozent. Der Grund für die Einführung einer Angleichungszulage werde bei näherer Betrachtung relativ schnell deutlich, heißt es beim dbb Landesbund weiter: „So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in mehreren Grundsatzurteilen den jeweiligen Gesetzgebern (Dienstherren) Prüfungsschemata vorgegeben, wonach zur Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation unter anderem rückwirkend ein Zeitraum von 15 Jahren zu betrachten ist. Mit der Einführung der Angleichungszulage soll also die Streichung beziehungsweise Kürzung der Sonderzahlung aus dem Jahre 2011 kompensiert werden. Die Versorgungsempfänger sollen dabei unberücksichtigt bleiben, weil für diesen Personenkreis noch kein entsprechendes Grundsatzurteil des BVerfG vorliegt. Damit spielt der Senat auf Zeit und schiebt dieses Problem vor sich her.“ Nach Auffassung des dbb hamburg genügt das geplante Gesetz den Vorgaben des BVerfG jedoch auch aus anderen Gründen nicht: „So hat das Gericht in Grundsatzurteilen und den daraus resultierenden Prüfungsmechanismen aus 2015 und 2020, insbesondere den vergleichbaren Unterschied der unteren Besoldungsgruppen im Hinblick auf den Abstand zur Grundsicherung, gerügt. Dieser Tatbestand ist dem Senat durchaus bekannt.“ dbb hamburg Besoldungsgesetzesentwurf vorgelegt Rudolf Klüver, Vorsitzender des dbb hamburg 42 KOMPAKT dbb magazin | Mai 2022

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