dbb magazin 1-2/2022

Sowohl der Studienabschluss in Verwaltungsinformatik (VIT) als auch in der Fachrichtung Digital Administration and Cyber Security (DACS) werden als Befähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst anerkannt. Damit wird für Absolventinnen und Absolventen eine Übernahme in das Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 10 ermöglicht. Am 13. Januar 2022 mahnte der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, der bereits imNovember 2021 über die entsprechende Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) berichtet hatte, dass es nun höchste Zeit für die Dienststellen sei, qualifiziertes Personal im IT-Bereich zu halten und Sorge dafür zu tragen, dass die Übernahme in die Besoldungsgruppe A 10 ermöglicht wird. Die Umsetzung dieser attraktivitätssteigernden Maßnahme dulde aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels im IT-Bereich keinen weiteren Aufschub. Alle künftigen VIT- und DACSAbsolventinnen und -Absolventen sollen im gesamten Ressort von der neuen Regelung profitieren. Beim IT-Zentrum Bund (ITZBund) konnte bereits im Dialog zwischen der BDZ-geführten Personalvertretung und der Leitung des Hauses eine entsprechende Regelung getroffen werden. Bei der Generalzolldirektion (GZD) und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind vergleichbare Regelungen in der Abstimmung. BDZ Verwaltungsinformatik – künftig A 10 für Einstiegsamt Dieter Dewes, Bundesvorsitzender des BDZ Die Landesregierung plant die Übertragung des Tarifergebnisses vom Ende letzten Jahres für die Beschäftigten der Länder auf Besoldung und Versorgung und damit auch eine Einmalzahlung für die Beamtinnen und Beamten (1300 Euro) sowie Anwärterinnen und Anwärter (650 Euro). Der dbb sachsen-anhalt begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. Kritisch werte- te der Vorsitzende Wolfgang Ladebeck jedoch, dass eine entsprechende Zahlung nicht auf die Versorgungsempfängerin- nen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll: „Mit dem ‚Preisschild Corona- prämie‘ werden plausibel die Pensionäre von der Sonderzahlung ausgenommen. Denn nach verbreiteter Ansicht können schließlich keine erhöhten Arbeitsbelastungen geltend gemacht werden.“ Zum Ausgleich forderte der dbb sachsen-anhalt daher am 10. Januar 2022 vom Gesetzgeber eine Sonderregelung, die mindestens eine anteilige Einmalzahlung für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zulasse. dbb sachsen-anhalt Einmalzahlung auch für Versorgungsbereich Im Spitzengespräch am 16. Dezember 2021 einigten sich Landesregierung und gewerkschaftliche Spitzenorganisationen im Rahmen des sogenannten „Saarländischen Wegs“, den Tarifabschluss vom 29. November 2021 zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Trotz der erstmals seit zehn Jahren zeitgleich erfolgenden Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten des Saarlandes, sieht der dbb Landesbund Nachholbedarf bei der Beamtenbesoldung. „Das Saarland bleibt weiterhin im Besoldungsranking unter den Ländern Schlusslicht. Deshalb wird die amtsangemessene Alimentation der saarländischen Beamten derzeit vom Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft“, sagte der Vorsitzende des dbb saar, Ewald Linn, am 16. Dezember 2021. „Seit 2011 wurden insbesondere die Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Umsetzung der Schuldenbremse wesent- lich zur Haushaltssanierung im Saarland herangezogen. Die Folgen: Stellenabbau, der zu weiterer Arbeitsverdichtung führte, ausgebliebene Einkommenszuwächse so- wie Verschlechterungen im Beihilferecht“, so Linn weiter. Da die Coronasonderzahlung rechtlich nicht auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden kann, verständigten sich Landesregierung und Gewerkschaften darauf, Anfang 2022 in einem weiteren Spitzengespräch über einen Ausgleich für 2022 für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu beraten. dbb saar Übertragung des Tarifabschlusses auf Beamte genügt nicht Ewald Linn, Vorsitzender des dbb saar Wolfgang Ladebeck, Vorsitzender des dbb sachsen-anhalt 44 KOMPAKT dbb magazin | Januar/Februar 2022

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