dbb magazin 7-8/2021

© Fabian Hurnaus/Pexels.com Digitaler Impfnachweis Auf Krücken zur elektronischen Patientenakte Mitte Juni 2021 begann die Einführung des digitalen Impfnachweises in Deutschland. Seitdem kann das Zerti­ fikat direkt in der Corona-Warn-App oder mit der neuen CovPass-App genutzt werden, um die vollständige Imp­ fung gegen das COVID-19-Virus EU-weit nachzuweisen. Viel mehr als eine „Vorzeige-App“ im wörtlichen Sinne ist das Ganze bisher aber nicht – und dennoch ein wich­ tiger Zwischenschritt hin zur digitalen Patientenakte. Das Projekt digitaler Impfnach­ weis ist kein deutscher Allein­ gang, sondern das Ergebnis ei­ nes europäischen Prozesses: Nachdem die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten inner­ halb des Netzwerks für elekt­ ronische Gesundheitsdienste seit November 2020 den Rah­ men diskutiert hatten, wurden am 27. Januar 2021 Leitlinien zu den Interoperabilitätsanfor­ derungen von digitalen Impf­ bescheinigungen festgelegt. Nachdem die Kommission im März ihren Legislativvorschlag zur Schaffung eines gemein­ samen Rahmens für ein EU- Zertifikat unterbreitet hatte, nahm der Europäische Rat sein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über den Vor­ schlag mit dem Europäischen Parlament an. < Schnelle Abstimmung Die Einigung der Vertreter der Mitgliedstaaten im Netz­ werk für elektronische Ge­ sundheitsdienste auf Leitli­ nien mit den wichtigsten technischen Spezifikationen für die Einführung des Sys­ tems erfolgte am 22. April. Damit war der Weg frei für die Schaffung der notwen­ digen Infrastruktur auf EU- Ebene. Anfang Mai leitete die EU-Kommission den Pi­ lottest für die EU-Interopera­ bilitätsinfrastruktur (EU-Zu­ gangsportal) zur leichteren Authentifizierung der EU- Zertifikate ein und bereits am 20. Mai einigten sich Eu­ ropäisches Parlament und Rat auf das digitale COVID- Zertifikat der EU, das seit dem 1. Juli ein sicheres Rei­ sen innerhalb der EU auch während der Corona-Pande­ mie gewährleistet. In dem Zertifikat, das entwe­ der in die Corona-Warn-App oder die neue CovPass-App des Robert Koch-Instituts (RKI) geladen wird, steckt die Informationen, dass der Inha­ ber oder die Inhaberin ent­ weder gegen COVID-19 ge­ impft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von Corona genesen ist. Während der gelbe Impfaus­ weis auch weiterhin als Nach­ weis gilt, enthält die digitale Variante einen QR-Code, der von Akzeptanzstellen ge­ scannt und so verifiziert wer­ den kann, um etwa Zugang zu Veranstaltungen, Museen, Restaurants, Verkehrsmitteln oder anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zu erlan­ gen, die einen entsprechen­ den Nachweis erfordern. Für die Ausstellung sind je­ weils die nationalen Behörden zuständig. Beim QR-Code mit zentralen Informationen und digitaler Unterschrift haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Muster geeinigt, das die Erkennung sowohl elektronisch als auch auf Papier erleichtert. Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird in allen EU-Mit­ gliedstaaten anerkannt. Es soll dafür sorgen, dass derzeit gel­ tende Beschränkungen abge­ stimmt aufgehoben werden können. < Schwerpunkt Reisen Auf Reisen sollen Bürgerinnen und Bürger mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU grund­ sätzlich von Freizügigkeitsbe­ schränkungen ausgenommen sein: Die Mitgliedstaaten soll­ ten davon absehen, Inhaber von digitalen COVID-Zertifika­ ten der EU mit zusätzlichen Reisebeschränkungen zu bele­ gen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig. In einem solchen Fall müsste der betref­ fende Mitgliedstaat die Kom­ mission und alle anderen Mit­ gliedstaaten benachrichtigen und diese Entscheidung be­ gründen. Dabei sorgt die digi­ online © Fabian Hurnaus/Pexels.com 40 > dbb magazin | Juli/August 2021 dbb

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