dbb magazin 5/2021

mitgliedsgewerkschaften < VBE Gesundheitsfachkräfte für Schulen gefordert Anlässlich des Weltgesund­ heitstages am 7. April 2021 hat der Verband Bildung und Erziehung (VBE) erneut den Einsatz von Schulgesundheits­ fachkräften gefordert. „Das Motto des diesjährigen Weltgesundheitstages ‚Ge­ sundheitliche Chancengleich­ heit‘ legt den Finger in die Wunde: Bildung und Gesund­ heit sind in Deutschland zwar Grundrechte, insbesondere so­ zioökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche sind aber hierzulande in beidem im­ mer noch stark benachteiligt – und das in einem so reichen Land wie der Bundesrepublik“, kritisierte der VBE-Bundesvor­ sitzende Udo Beckmann. „Ein zentraler und elementar wich­ tiger Faktor für die Prävention und den Gesundheitsschutz aller Kinder und Jugendlichen sind Schulgesundheitsfach­ kräfte. Bereits imMärz 2017 forderte der VBE gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) die Ausbildung und den zeit­ nahen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften und hatte dazu alle Gesund­ heits- und Kultusministerien angeschrieben.“ Die Chance auf eine Umset­ zung sei aber von der Politik bislang vertan worden und fal­ le allen Beteiligten in der ak­ tuellen Corona-Pandemie dop­ pelt auf die Füße. Beckmann: „Als Teil von multiprofessionel­ len Teams können Schulge­ sundheitsfachkräfte einen wertvollen Beitrag für mehr Gesundheits-, aber auch Bil­ dungsgerechtigkeit leisten, indem sie Lehrkräfte, die für solche Aufgaben nicht ausge­ bildet sind, entlasten. Erkennt­ nisse aus anderen Ländern so­ wie aus Modellprojekten in Deutschland belegen verschie­ dene positive Effekte eindrück­ lich.“ < DSTG Privilegien im Entwurf für Fondsstandortgesetz In einer virtuellen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 12. April 2021 hat der Bundes­ vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und dbb Vize Thomas Eigen­ thaler deutliche Kritik am steu­ erlichen Teil des Entwurfs für das Fondsstandortgesetz ge­ übt: „Dieses Gesetz ist ein pri­ vilegierendes Sondergesetz für einige Wenige.“ Die geplanten Regelungen seien wenig ziel­ führend und zudem rechtlich angreifbar. Mit dem Gesetz soll der Fonds­ standort Deutschland gestärkt werden. Dazu soll zum einen der Steuerfreibetrag bei der verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligung von 360 auf 720 Euro verdoppelt werden, was von Eigenthaler als „vertretbar“ bezeichnet wurde. Höchst problematisch sei jedoch der neu geplante § 19 a im Einkommensteuer­ gesetz, der die Besteuerung geldwerter Vorteile in diesem Bereich auf zehn Jahre hinaus­ schieben soll. Der DSTG-Chef machte mehrfach deutlich, dass er hierin einen Verstoß gegen die Grundprinzipien der Einkommensbesteuerung sehe. Zum einen sei der Anwen­ dungsbereich für die Praxis sehr unklar, zum anderen führe eine solche zehnjährige Über­ wachung sowohl aufseiten des Arbeitgebers wie aufseiten des Finanzamts zu einem er­ heblichen Bürokratieaufwuchs. Mit Blick auf die Behandlung von Sachbezügen und anderen geldwerten Vorteilen sei zu­ dem eine Ungleichbehandlung festzustellen: Hier werde sofort besteuert, dort werde hinaus­ geschoben. Für den Befund einer Privilegierung spreche auch, dass für die Vorteile aus der Vermögensüberlassung zwar offenbar sofort Sozialbei­ träge anfielen, aber die Lohn­ versteuerung auf zehn Jahre hinausgeschoben werde. Neu eingeführt werden soll zudem eine Umsatzsteuerbe­ freiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds. Auch hier zeigte sich Eigenthaler kritisch. Die EU-Mehrwertsteuerrichtli­ nie gebiete eine solche Steuer­ befreiung nicht. Eine derart isolierte Steuerbefreiung sei vielmehr aus Gründen des EU- Beihilfeverbots sogar sehr kri­ tisch zu sehen. Jedenfalls halte die DSTG, so Eigenthaler weiter, eine steuerliche Gleichstellung mit „normalen“ aufsichtsrecht­ lich und anlegerrechtlich ge­ checkten Fonds für falsch. Es sei zudem nicht klar, welche Kri­ terien für einen Wagniskapital­ fonds eigentlich gelten sollen. Dies dürfe auch nicht allein durch ein Schreiben des Bun­ desfinanzministeriums geregelt, sondern müsse vom Gesetzge­ ber selbst definiert werden. < SBB Gespräch über Besoldung mit Finanzminister Der Sächsische Beamtenbund (SBB) hat am 14. April 2021 mit dem sächsischen Finanz­ minister Hartmut Vorjohann ein Gespräch über die amts­ angemessene Alimentation von Beamtinnen und Beamten geführt. Das Thema beschäftigt seit vielen Jahren die Gerichte in Deutschland. Der SBB hat- te seine Mitglieder zuletzt im Jahr 2020 aufgefordert, Widerspruch gegen ihre Be­ soldung einzulegen und vor­ sorglich einen Antrag auf Gewährung einer amtsan­ gemessenen Alimentation zu stellen. Grundsätzlich sei man daran interessiert, gemeinsammit anderen Spitzenverbänden und der Landesregierung tragfähige Lösungen für die komplexe Problematik zu finden, hieß es vom dbb Landesbund. Das Gespräch mit dem Finanz­ minister habe jedoch zunächst keine nennenswerten Fort­ schritte gebracht. Vorjohann wolle aber die Möglichkeiten für eine bundeseinheitliche Herangehensweise prüfen und über das Thema bei der nächsten Finanzministerkon­ ferenz mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus Bund und Ländern imMai beraten. > Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE > Nanette Seidler, Landesvorsitzende des SBB > Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der DSTG 42 dbb > dbb magazin | Mai 2021

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