dbb magazin 3/2021

blickpunkt/nachrichten Das Petitionswesen Grundrecht auf staatliche Überprüfung Jede Person hat – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Parlamente zu wen­ den, wenn man mit Maßnahmen oder Entschei­ dungen von staatlichen Stellen nicht einver­ standen ist. In Deutschland ist das Petitionsrecht im Grundgesetz und in den Landesverfassungen verankert. Jede Petition wird sachlich geprüft und schriftlich beantwortet. Für die Bearbeitung von Petitionen haben Bundestag und Länder eigene Petitionsaus­ schüsse eingerichtet. Wenn die Beratung im Petitionsausschuss ergibt, dass die Petition begründet ist, fasst der Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen entsprechenden Beschluss – dieser wird der Bundesregierung übermittelt. Die Bundesregierung muss dem Beschluss nicht folgen, aber die abweichende Haltung gegenüber dem Petitionsausschuss begründen. < Petition einreichen oder mitzeichnen Petitionen können per Brief, per Fax oder über ein Online-­ Formular (nicht in allen Bundesländern) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Auf der Petitionsplatt­ form des Bundestages besteht auch die Möglichkeit, andere Petitionen zu unterstützen oder im Forum zu diskutieren. Dazu muss es sich um eine öffentliche Petition handeln. < Öffentliche Petitionen Als Voraussetzung für eine öffentliche Petition gilt, dass das Anliegen von allgemeinem Interesse und für eine sachliche Diskussion geeignet ist. Öffentliche Petitionen werden auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Wenn innerhalb von 28 Tagen eine Petition mehr als 50000 Mitzeich­ nungen erhält, kann die Petentin beziehungsweise der Petent das Anliegen persönlich in einer öffentlichen Sitzung dem Peti­ tionsausschuss des Bundestages vortragen. Die letzte öffentliche Petition, die das Quorum erreicht hat, fordert bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte. Insge­ samt haben 206667 Menschen das Anliegen durch ihre Mit­ zeichnung unterstützt. < Bearbeitungszeit Die Bearbeitung einer Petition kann einige Wochen, aber auch bis zu 1,5 Jahre dauern. < Mehr Informationen Petitionsplattform des Deutschen Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de Datenstrategie der Bundesregierung Digitale Infrastruktur verbessern Das Kabinett hat am 27. Januar 2021 die Daten­ strategie der Bundesregierung beschlossen. Mit rund 240 Maßnahmen soll Deutschland zum Vorreiter für das innovative Nutzen und Teilen von Daten werden. „Ein sehr ambitioniertes Ziel für ein Land, das mit seiner di­ gitalen Infrastruktur im euro­ päischen Vergleich bisher auf den hinteren Rängen logiert“, kommentierte dbb Bundesvor­ sitzender Ulrich Silberbach. Mit der Datenstrategie widmet sich die Bundesregierung erst­ mals grundsätzlich der Frage, wie Daten für das Gemeinwohl besser genutzt werden kön­ nen. Der Staat soll hierbei mit gutem Beispiel vorangehen und auf diesemWege eine bür­ gerfreundliche Verwaltungs­ praxis schaffen. „Wir fordern seit Jahren, dass der Staat agi­ ler, transparenter und reakti­ onsfähiger werden muss. Bür­ gerinnen und Bürger erwarten digitale staatliche Dienstleis­ tungen, doch dafür muss auch die notwendige Infrastruktur vorhanden sein“, mahnte der dbb Chef am 27. Januar 2021. Die Bundesregierung möchte zunächst mehr Rechtssicher­ heit schaffen, innovative digi­ tale Technologien entwickeln sowie Methoden und Werk­ zeuge vorantreiben, um die technologische Souveränität Deutschlands auszubauen. „Wir brauchen keine hoch­ trabenden Erklärungen, sondern müssen zügig Maß­ nahmen umsetzen und zu Verbesserungen in Deutsch­ land kommen. Die technischen Lösungen müssen dabei inter­ operable Standards verfolgen, damit auch Behörden die Mög­ lichkeit haben, viel stärker fach- und behördenübergrei­ fend zusammenzuarbeiten“, sagte Silberbach. Foto: buchachon/Colourbox.de 6 dbb > dbb magazin | März 2021

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