dbb magazin 3/2021

Menschen mit Behinderung Teilhabestärkungsgesetz beschlossen Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat das Bun­ deskabinett am 3. Februar 2021 zahlreiche Rege­ lungen verabschiedet, die die Teilhabe von Men­ schen mit Behinderung im Alltag, aber auch am Arbeitsleben erleichtern sollen. „Auf eine verbindliche Rege­ lung, dass Assistenzhunde künftig Zutritt zu der Allge­ meinheit zugänglichen Einrich­ tungen erhalten sollen, haben wir lange gewartet“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach. „Das ist eine große Alltagserleichterung für die Betroffenen, auch weil es endlich Rechtssicherheit schafft.“ Die Mitnahme soll künftig auch dann möglich sein, wenn Hunde ansonsten keinen Zutritt haben. Mit der Erweiterung des Bud­ gets für Ausbildung sollen künftig auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten, gefördert werden. Dies erweitert die Möglich­ keiten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Bisher war dies nicht möglich, wenn man sich be­ reits in einer Werkstattmaß­ nahme befand. Der dbb be­ grüßt diesen Fortschritt. Leistungserbringern wird künftig vorgegeben, geeignete Maßnahmen zu treffen, um besonders Frauen und Kinder mit Behinderung vor Gewalt zu schützen. „So richtig und wich­ tig der Schutz vor Gewalt gera­ de für vulnerable Personen ist, muss doch die Frage erlaubt sein, was unter geeigneten Maßnahmen zu verstehen ist. Wir unterstützen die Intention selbstverständlich in vollem Umfang, müssen aber auch im­ mer das Personal im Blick be­ halten und vor zusätzlichen Be­ lastungen schützen“, so der dbb Chef. Die Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilita­ tion ist nach Auffassung des dbb folgerichtig. Ge­ rade im Bereich der Me­ dizin und Prävention werden digitale Ange­ bote künftig einen im­ mer größeren Stellen­ wert einnehmen. „Bei allem Jubel über tech­ nischen Fortschritt darf die Barrierefreiheit bei entsprechenden Ange­ boten nicht vergessen werden“, mahnte der dbb Chef. Bedauerlich ist aus Sicht des dbb, dass die von Bundesar­ beitsminister Hubertus Heil Ende vergangenen Jahres ins Gespräch gebrachte deutliche Erhöhung der Ausgleichsabga­ be keinen Eingang ins Gesetz gefunden hat. „Hier müssen wir alle noch mal nacharbei­ ten, um gerade den Inklusi­ onsverweigerern zu zeigen: So billig kommt ihr uns nicht mehr davon“, betonte Silber­ bach. einen praktikablen Vorschlag vorgelegt, um die häusliche Pflege für Pflegebedürftige und deren pflegende Zu- und Angehörige zu stärken. Zu­ künftig sollten lediglich zwei Budgets zur Verfügung stehen, die nahezu alle bisherigen Leis­ tungen zusammenfassen: ein Pflegebudget und ein Entlas­ tungsbudget. Mit den beiden Budgets würden endlich be­ darfsgerechte, individuelle Lösungen für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen umsetzbar. Pflegebedürftige könnten das Entlastungsbud­ get flexibel und je nach Bedarf zur Entlastung ihrer pflegen­ den Angehörigen durch Tages-, Kurzzeit- oder Verhinderungs­ pflege nutzen. Ich habe zu die­ sem Vorschlag viel Zustim­ mung erhalten – nicht nur von Bundestagsabgeordneten und Verbänden, sondern insbeson­ dere auch von Eltern mit pflegebedürftigen Kindern, die sich derzeit im kleintei- ligen Leistungskatalog der Pflegeversicherung und der Angebotsstruktur kaum wie­ derfinden. Und leider wird das in den bisher veröffentlichten Eckpunkten zur Pflegereform vorgesehene Jahresbudget für diese Eltern sogar zu Ver­ schlechterungen und keiner zusätzlichen Entlastung füh­ ren. Kürzungen der bisherigen Leistungen für Tages- und Ver­ hinderungspflege lehne ich ausdrücklich ab. Ich werde meine Vorschläge deshalb weiterhin aktiv in die anste­ hende Pflegereform von Minister Spahn einbringen. Mit Blick auf die Legislatur drängt hier die Zeit. Die Fragen stellte Oliver Kzrywanek. gesundheitspolitik Model Foto: Colourbox.de 33 dbb

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