dbb magazin 3/2021

gesundheitspolitik zu geringen Kapazitäten zu kämpfen hat, so werden diese durch ein entsprechendes Angebot zumindest optimal ausgelastet. < Verbesserungen im ambulanten Bereich Die geplante Pflegereform setzt nicht nur bei der statio­ nären Pflege an: Zum 1. Juli 2021 sollen die ambulante Sachleistung (also etwa die Kostenübernahme für die Beauftragung eines ambulan­ ten Pflegedienstes), das Pflege­ geld sowie die Leistungen der Tagespflege um fünf Prozent angehoben werden und da­ nach jährlich in Höhe der In­ flationsrate steigen. Die Pau­ schale für Pflegehilfsmittel, die coronabedingt temporär von 40 auf 60 Euro monatlich angehoben wurde, wird künf­ tig grundsätzlich auf 60 Euro steigen. Darüber hinaus sind diverse Flexibilisierungsmöglichkeiten geplant, um die einzelnen Leis­ tungen möglichst nach den individuellen Bedürfnissen in Anspruch nehmen zu können. Beispielsweise ist vorgesehen, die bisher vor Inanspruchnah­ me der Verhinderungspflege erforderliche Wartezeit von sechs Monaten abzuschaffen. Es bleibt abzuwarten, wie die Regelungen im Einzelnen aus­ gestaltet sein werden. Der dbb wird sich im anstehenden Ge­ setzgebungsverfahren für möglichst praktikable Lösun­ gen einsetzen und zu gegebe­ ner Zeit informieren. < Rehabilitation vor Pflege Die Pflegereform soll auch präventive Elemente stärken. Menschen über 70 Jahre haben derzeit häufig Schwierigkeiten, bei ihrer Krankenkasse eine so­ genannte geriatrische Rehabi­ litationsmaßnahme bewilligt zu bekommen. Das liegt auch daran, dass die Krankenkassen derzeit kaum einen Anreiz ha­ ben, ihren Versicherten bei der Vermeidung oder Verzögerung einer drohenden Pflegebedürf­ tigkeit zu helfen und eine Reha­ maßnahme zu bewilligen. In vielen Fällen kann eine frühzei­ tige Rehabilitationsmaßnahme die Pflegebedürftigkeit jedoch vermeiden oder in die Zukunft verschieben. Der dbb fordert seit Jahren eine Stärkung der Prävention. Die Bewilligung einer eigent­ lich sinnvollen Maßnahme darf nicht mehr an Kostenträger­ konkurrenz scheitern. Um hier gegenzusteuern und das Bewil­ ligungsverhalten der Kranken­ kassen positiv zu beeinflussen, soll künftig die Hälfte der Re­ hakosten von der Pflegversi­ cherung getragen werden. Der dbb begrüßt dies ausdrücklich und wird sich im kommenden Gesetzgebungsverfahren dafür starkmachen. Zusammengefasst wird die an­ stehende Reform viele Verbes­ serungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bringen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass mit der anstehen­ den Pflegereform viel Geld der Steuer- und Beitragszahler in die Hand genommen wird, ohne die Pflegeversicherung dadurch demografiefest zu machen. Dessen ist sich auch das Bundesgesundheitsminis­ terium bewusst. Entsprechend ist vorgesehen, die private Ei­ genvorsorge durch eine Erhö­ hung der staatlichen Zulagen zu stärken. Ob die angekündig­ te Erhöhung der Zulage von derzeit fünf Euro imMonat auf künftig bis zu 15 Euro monat­ lich (abhängig von der Höhe des vom Versicherten selbst zu tragenden Beitrags) tatsächlich kommt, bleibt abzuwarten. < Stärkung der betrieb­ lichen Pflegevorsorge Auch über eine Stärkung der betrieblichen Pflegevorsorge – beispielsweise als zusätzlicher Baustein der betrieblichen Al­ tersvorsorge – wird nachge­ dacht. Um auch innerhalb der Pflegeversicherung für mehr Nachhaltigkeit zu sorgen, wurde bereits im Jahr 2015 mit dem Pflegestärkungsgesetz ein soge­ nannter Pflegevorsorgefonds eingerichtet, der jährlich mit rund 1,2 Milliarden Euro aus Bei­ tragsmitteln gespeist wird. Die ursprünglich bis 2035 festgeleg­ te Ansparphase soll nun bis zum Jahr 2050 verlängert werden. Da Familien mit Kindern die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme maßgeblich gewährleisten, soll der Beitrags­ zuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte steigen. Diese dadurch aufgebrachten Mittel sollen ebenfalls in den Pflege­ vorsorgefonds fließen. Um die Pflegekassen zu entlasten, wird der Bund die Beitragszahlun­ gen für Menschen, die einen Angehörigen pflegen, außer­ dem künftig an die Rentenver­ sicherung überweisen. Damit wird die Regelung für die Ren­ tenbeitragszahlung während der Kindererziehungszeiten nachvollzogen. krz Model Foto: Syda Productions/Colourbox.de 31 dbb > dbb magazin | März 2021

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