dbb magazin 3/2021

gesundheitspolitik Pflegereform 2021 Kosten umverteilen, Betroffene entlasten Noch in diesem Jahr soll eine große Reform der Pflegeversicherung durchgeführt werden. Bun­ desgesundheitsminister Jens Spahn plant deutli­ che Entlastungen. Erste Eckpunkte dazu liegen be­ reits vor. Ein Blick auf die Vorhaben zur Deckelung der Eigenbeträge, zur Anhebung der ambulanten Leistungen, zur Stärkung der privaten Vorsorge und zu neuen digitalen Unterstützungsangeboten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Anfang No­ vember 2020 erste Eckpunkte zur geplanten Pflegereform 2021 vorgelegt. Noch vor der Bundestagswahl sollen zahlrei­ che Verbesserungen in Kraft treten, die Pflegebedürftige, ihre Angehörigen sowie das Pflegepersonal unterstützen. ImWesentlichen bereitet der in den vergangenen Jahren stark gestiegene pflegebezo­ gene Eigenanteil bei der statio­ nären Pflege große Sorgen. Im Bundesdurchschnitt musste eine stationär untergebrachte pflegebedürftige Person nach Abzug der Leistungen der Pfle­ geversicherung knapp 800 Euro Eigenleistung für die Pflege erbringen. Ein Betrag von 800 Euro er­ scheint zunächst als finan­ zierbar. Allerdings handelt es sich hierbei um einen Durch­ schnittswert, denn in einigen Bundesländern liegt die Eigen­ beteiligung deutlich über 1000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für Unterbringung, Ver­ pflegung und Investitionen, die Pflegebedürftige grund­ sätzlich allein zu tragen haben. Somit sind schnell mehr als 2000 Euro erreicht, die ein pflegebedürftiger Mensch zu­ zahlen muss. Und die Tendenz ist steigend. Noch vor wenigen Jahren betrug der Eigenanteil knapp 500 Euro. Die Pflege­ reformen der vergangenen Jahre haben zu einem Kosten­ schub geführt, der die Belas­ tung auch in den nächsten Jahren steigen lassen wird. < Deckelung des Eigenanteils Hier will der Bundesgesund­ heitsminister nun ansetzen und beabsichtigt eine Decke­ lung der pflegebezogenen Ei­ genanteile auf 700 Euro pro Monat für maximal drei Jahre. Wer länger als 36 Monate in einer stationären Einrichtung gepflegt wird, muss in den Fol­ gemonaten nur noch die Kos­ ten für Unterkunft, Verpfle­ gung und Investitionen der Heime zahlen. Letztere sollen darüber hinaus von den Län­ dern künftig mit 100 Euro mo­ natlich bezuschusst werden. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hatte Jens Spahn im Dezember 2020 in einem persönlichen Gespräch die Unterstützung des dbb für dieses wichtige Vorhaben zu­ gesagt, auch wenn die Mittel für die vorgesehene Komplett­ übernahme der Pflegekosten aus Sicht des dbb nach drei Jahren sinnvoller eingesetzt werden könnten. Der dbb und die dbb bundesseniorenvertre­ tung sehen die Pflege ebenso wie die Kindererziehung als gesamtgesellschaftliche Auf­ gaben. Aus diesem Grund ist eine Finanzierung aus Steuer­ mitteln – wie nun vorgesehen – jener durch Beitragserhö­ hungen vorzuziehen. Ein großer Kritikpunkt ist nach wie vor die flächendeckende Verfügbarkeit von Pflegeplät­ zen. Hierbei geht es besonders um Plätze in der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurz­ zeitpflege. Entsprechende Möglichkeiten entlasten pflegende Angehörige immens und dienen der besseren Ver­ einbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Allerdings sind die Betroffenen häufig damit überfordert, die wenigen verfügbaren Plätze zu finden. Aus diesem Grund unterstützt der dbb das im Rahmen der Reform vorgesehene Internet­ portal, auf dem tagesaktuell die entsprechend freien Plätze ausgewiesen werden sollen. Wenn Deutschland schon mit 30 dbb > dbb magazin | März 2021

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