dbb magazin 1-2/2021

akademie Fortbildungen 2021 Zertifizierte Fortbildung zur/ zum Beauftragten für das Betriebliche Eingliederungs­ management 2021 L004 SF Modul 1 9. bis 10. März 2021 Königswinter Modul 2 E-Learning 21. April 2021 Modul 3 5. bis 6. Mai 2021 Königswinter Modul 4 E-Learning 1. Juni 2021 Modul 5 1. bis 2. September 2021 Königswinter Die zertifizierte Fortbildung zur/zum Beauftragten für das Betriebliche Eingliederungs­ management bieten wir Ihnen 2021 als Präsenz- und E-Lear­ ningveranstaltung zum Preis von 2580 Euro (inkl. VP/Ü) an. gar präventiv an, bevor sie überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. < BEM gut planen und Stolpersteine vermeiden Um wohlwollende Gespräche in der Praxis zu etablieren und das Gesetz mit Leben zu füllen, bedarf es einiger Vorausset­ zungen: Ganz am Anfang steht die Aus­ wahl der Personen, die den „BEM-Hut“ in der Dienststelle aufhaben. Da im Gesetz „klärt der Arbeitgeber“ steht, gehen viele davon aus, dass diese Aufgabe von Personalrefe­ renten oder Führungskräften übernommen werden soll. Es kommt sehr stark darauf an, welche Personen diese Gesprä­ che arbeitgeberseitig führen. Welche Rolle haben sie im Unternehmen? Sind sie in der Lage, eine Beratung em­ pathisch und strukturiert an­ zubieten? Sind sie sich dessen bewusst, dass es auch manch­ mal um schwere Erkrankungen und/oder Schicksale geht? Dies wirkt sich unmittelbar auf die Qualität der Gespräche aus. Ein Beschäftigter, der arbeits­ unfähig erkrankt, weil er psy­ chisch überlastet ist, öffnet sich viel eher einer Person, die nicht aus Personal- oder Füh­ rungskreis kommt. Arbeitgeber sind hier übrigens frei in ihrer Entscheidung, sie können das BEM sogar an externe BEM-­ Berater „outsourcen“. < Sicherheit im BEM-Gespräch Wenn das BEM als Unterstüt­ zungsangebot verstanden wird, darf auch über alles, was den Zielen des BEM zu­ träglich ist, gesprochen wer­ den – sofern die BEM-berech­ tigte Person das auch möchte. Wichtig hierbei: Niemand, der zu einem BEM „Ja“ sagt, muss dort seine Krankheitsdiagnose erzählen. Zusätzlich sind die Dinge, die jemand in einem BEM-Gespräch preisgibt, im Rahmen des Datenschutzes besonders sicher. Nur die ex­ plizit benannten Gesprächs­ partner und die BEM-berech­ tigte Person haben Zugriff auf die Inhalte des BEM-Verfah­ rens, alle anderen nur mit aus­ drücklicher Zustimmung der betroffenen Person. Höchste Priorität hat die in­ terne Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb, die häufig zu kurz kommt. Nicht selten führt das offizielle BEM-Einladungsschrei­ ben bei den Beschäftigten zu Angst oder Unsicherheit. Daher: Machen Sie Ihr BEM-Angebot allen Beschäftigten als ernst gemeintes Angebot Ihrer Dienststelle bekannt. 23 dbb > dbb magazin | Januar/Februar 2021

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