dbb magazin 12/2020

nachrichten Registermodernisierungsgesetz Moderne Verwaltung braucht digitale Register Damit Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge künftig schnell und effizient erledigen können, müssen auch die Register in der deutschen Verwal­ tung dringend überarbeitet und digitalisiert werden. Der Gesetzentwurf zur Einfüh­ rung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung, der am 19. November 2020 im Bundestag beraten wurde, ist ein wichtiger Schritt, das Regis­ terwesen in Deutschland zu modernisieren. Ziel dieses Re­ gistermodernisierungsgesetzes ist es, dass die Behörden unter­ einander erforderliche Nach­ weise austauschen können. „Wir begrüßen diesen schon lange erforderlichen Schritt für die Digitalisierung der Verwal­ tung, er ist ein wichtiger, um den Erwartungen der Bürger an eine moderne Verwaltung gerecht werden zu können“, betonte der Zweite Vorsitzen­ de des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedhelm Schäfer. „Selbstverständlich sein muss, dass der Datenschutz gewahrt bleibt. Davon wird die Akzep­ tanz des Gesetzes abhängen.“ Schäfer warnte davor, dass Da­ ten aus unterschiedlichen Re­ gistern missbräuchlich zusam­ mengeführt werden könnten. „Wir müssen dafür sorgen, dass dies weder absichtlich noch unabsichtlich passiert“, erklärte Schäfer. „Datenschutz, Datensicherheit und eine mög­ lichst einfache Handhabung müssen daher höchste Priorität haben.“ << Hintergrund Für die Umsetzung des Online­ zugangsgesetzes wird eine Identifikationsnummer in die relevanten Verwaltungsregis­ ter von Bund und Ländern ein­ geführt. Damit soll gewährleis­ tet werden, dass Daten von einer verantwortlichen Stelle geprüft, gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden. Da­ für soll auf die bereits beste­ hende Steuer-Identifikations­ nummer zurückgegriffen werden. Dies verringert den Aufwand für Bürgerinnen, Bür­ ger und Wirtschaft erheblich und wird einen spürbaren posi­ tiven Effekt auf die Nutzung digitaler Verwaltungsleistun­ gen haben, da dadurch der Aufwand für Behörden mini­ miert wird. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Berlin verliert Stimmrecht Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat am 26. Oktober 2020 den Ausschluss des Landes Berlin beschlossen. Der Grund ist die vom Senat fest­ gelegte Hauptstadtzulage, die aus Sicht der TdL ein einheitliches Vorgehen der Mitgliedsländer in Tariffragen gefährdet. Ab November 2020 erhalten die 125000 Beschäftigten im öffentlichen Landesdienst eine monatliche Prämie in Höhe von 150 Euro. Die Tarifgemein­ schaft deutscher Länder (TdL) hat den Senat aufgefordert, die Hauptstadtzulage schnellst­ möglich einzustellen. „Die TdL hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt“, kommen­ tiert dbb Tarifchef Volker Geyer die Situation. In der Pressemel­ dung der TdL vom 26. Oktober 2020 heißt es, dass das Land fünf Jahre Zeit bekomme, um die „Abweichung rückgängig zu machen“. Dabei sollte die TdL lieber überlegen, wie es zu die­ ser Abweichung gekommen sei, ob sie nicht Ausdruck struktu­ reller Probleme sei, führt Geyer weiter aus. Stellen bei der Poli­ zei, den Schulen, bei der IT oder den Krankenhäusern bleiben unbesetzt. Und das nicht nur in Berlin. Hier reicht es nicht, ei­ nen Verstoß zu ahnden und mit der „gelb-roten Karte zu dro­ hen, wie es TdL-Chef Reinhold Hilbers macht, vielmehr muss Ursachenforschung betrieben werden“. Konkret fordert Geyer die TdL dazu auf, den für die Länder gültigen TV-L „gemein­ sammit uns weiterzuentwi­ ckeln und Verbesserungen bei den Entgelten und den Eingrup­ pierungsregelungen zu verhan­ deln. Wir stehen als Tarifpart­ ner bereit, ummit der TdL in entsprechende Verhandlungen einzutreten.“ Für Frank Becker, Landesvorsit­ zender des dbb berlin, ist klar, dass „ein neuerlicher Aus­ schluss des Landes aus der TdL unbedingt zu vermeiden ist. Aber hier ist eben nicht nur das Land gefragt, sondern auch die TdL. Die Probleme des Landes Berlin haben die meisten ande­ ren Länder in ähnlicher Form doch auch. Sich hier jetzt aufs Abstrafen zu beschränken, ver­ deckt die Probleme und löst sie in keiner Weise. Die Solidarität der Länder darf sich nicht dar­ auf beschränken, ein Land ab­ zustrafen. Die TdL sollte das Berliner Handeln als Weckruf verstehen.“ Foto: Roman Babakin/Coloubox.de Foto: Coloubox.de 9 dbb > dbb magazin | Dezember 2020

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