dbb magazin 12/2020

beamtenrecht Gesetzentwurf zur Regelung des Erscheinungsbildes Beamter Neutralität und Objektivität des Handelns stärken Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat neue einheitliche gesetzliche Grund­ lagen zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten erarbeitet. Auf dieser Grundlage sollen die obersten Dienstbehörden wie Ministerien in Bund und Ländern Vorschriften erlassen können, mit denen zum Beispiel das Tragen bestimmter Kleidungsstücke oder Tätowierungen einge­ schränkt oder untersagt wird. Zu dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Stand 1. Oktober 2020) hat der dbb im Rahmen der Beteili­ gung der Spitzenorganisatio­ nen bereits eine Bewertung vorgenommen und eine Stel­ lungnahme abgegeben. Aus Sicht des dbb werden mit dem Gesetzentwurf verschie­ dene regelungsbedürftige Sachverhalte im Beamten­ recht aufgegriffen und – als wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens – eine neue gesetzliche Grund­ lage zur Regelung des Erschei­ nungsbildes von Beamtinnen und Beamten in Bund und Ländern im Bundesbeamten- und im Beamtenstatusgesetz geschaffen. Solche Vorgaben wurden in Bund und Ländern bisher überwiegend durch Verwaltungsvorschriften oder Runderlasse geregelt, die sich auf die generelle Befugnis zur Regelung der Dienstkleidung in den jeweiligen Beamten­ gesetzen stützen. Bereits im Jahr 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Rege­ lung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beam­ tinnen und Beamten einer hin­ reichend bestimmten gesetzli­ chen Grundlage bedarf. In dem Verfahren ging es um einen Polizisten, der unter anderem Tätowierungen mit verfas­ sungswidrigem Inhalt getragen hatte. Das Bundesverwaltungs­ gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Beamte wegen man­ gelnder Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis ent­ fernt werden kann. Weiter ist dem Urteil zu ent­ nehmen, dass Einschränkungen oder Untersagungen bestimm­ ter Erscheinungsmerkmale im Beamtenbereich eine Leitent­ scheidung des Gesetzgebers voraussetzen. Eine solche dürfe nicht allein der Regierung und der Verwaltung überlassen werden. Verwaltungsvorschrif­ ten und Runderlasse allein er­ füllen die Anforderungen an eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigungs­ grundlage nicht, so das Bun­ desverwaltungsgericht. Denn Einschränkungen oder Untersa­ gungen zum äußeren Erschei­ nungsbild betreffen gegebe­ nenfalls auch unveränderliche Erscheinungsmerkmale, deren Regelung in den privaten Be­ reich hineinwirken. So greife das Verbot des Tra­ gens von Tätowierungen in das auch den Beamtinnen und Beamten durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleis­ tete Persönlichkeitsrecht ein. Mit dem vorliegenden Gesetz­ entwurf nimmt das Bundesmi­ nisterium des Innern, für Bau und Heimat nun die Entschei­ dung des Bundesverwaltungs­ gerichts auf. Der dbb begrüßt die Schaffung von einheitlichen Regelungen zum Erscheinungsbild ange­ sichts der zugrunde liegenden Rechtsprechung des Bundes­ verwaltungsgerichts. Damit wird ein Beitrag geleistet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Neutralität und Ob­ jektivität des Handelns der Beamt(inn)en zu stärken. Aller­ dings kommt es nach Einschät­ zung des dbb auch maßgeblich darauf an, wie die obersten Dienstbehörden mit dem ih­ nen eröffneten Entscheidungs­ spielraum umgehen. Wichtig ist hier, den unterschiedlichen Anforderungen in den verschie­ denen Laufbahnen in ausrei­ chendemMaße und mit Au­ genmaß Rechnung zu tragen. Auch ist zu berücksichtigen, dass die allgemeine gesell­ schaftliche Anschauung, und damit die gesellschaftliche Akzeptanz von Erscheinungs­ merkmalen, einem stetigen Wandel unterliegen. Insoweit ist es nach Ansicht des dbb auch Aufgabe der obersten Dienstbehörden, die weitere Entwicklung zu beobachten und regelmäßig zu überprü­ fen, ob die Einschränkung oder Untersagung noch zeit­ gemäß und im Hinblick auf einen eventuellen Eingriff in Model Foto: Colourbox.de 20 dbb > dbb magazin | Dezember 2020

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