dbb magazin 9/2020

Auf kommunaler Ebene kommen Bürgerinnen und Bürger am direktesten mit staatlicher Aufga- benerfüllung in Kontakt. Abhängig vomWohnort erleben sie dabei zum Teil sehr unterschiedliche Manifestationen der Daseinsvorsorge. Das liegt nicht zuletzt an den finanziellen und organisatori- schen Wechselwirkungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Denn diese sind kompliziert. Die kommunale Selbstverwal- tung ist ein grundlegender Pfeiler unserer Demokratie und durch Art. 28 Abs. 2 GG im Grundgesetz verankert. Der Ar- tikel spricht Kommunen und Gemeindeverbänden das Recht zu, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im ge- gebenen gesetzlichen Rahmen eigenverantwortlich zu regeln. Dazu zählt auch die finanzielle Eigenverantwortung. Im Um- kehrschluss brauchen die Kom- munen eigene Einkommens- quellen, um ihre Aufgaben verlässlich erledigen zu kön- nen. Wie sie diese genau er- schließen, ist nicht starr gere- gelt, denn die individuelle Ausgestaltung des Art. 28 Abs. 2 GG steht den Ländern im Rahmen der bestehenden Gesetze zu. Der Ursprung der kommuna- len Selbstverwaltung geht auf den Anfang des 19. Jahr- hunderts zurück. Bis dahin wurden die Städte und Ge- meinden nicht dem Staat, sondern der Sphäre der Ge- sellschaft zugeordnet. Erst nach der preußischen Städte- ordnung wurde den Städten damals das Recht eingeräumt, bestimmte Aufgaben in Ei- genregie zu erledigen. Erste Anfänge der Selbstverwal- tung sind aber schon imMit- telalter zu entdecken, als Kaufmannsgilden und Hand- werkerzünfte Mitsprache bei städtischen Entscheidungen einforderten. Was sich über die Jahrhunderte nicht geändert hat, ist, dass Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden bis heute am un- mittelbarsten mit öffentlichen Angelegenheiten in Berührung kommen. Zugleich haben sie in der Gemeinde auch die besten Möglichkeiten, an den öffentli- chen Angelegenheiten mitzu- wirken. << Aufgaben und Funktionsweise Die Kommunen bleiben bei aller Eigenständigkeit natür- lich Teil der Bundesländer, die ihrerseits auch Verantwor- tung für eine angemessene Finanzausstattung tragen. Grundsätzlich bestimmen die Länder auch, ob eine durch Bundesgesetze erlassene Auf- gabe durch die Länder selbst oder durch die Kommunen erfüllt werden soll. Kommunale Selbstverwaltung So finanzieren sich Kommunen hintergrund 12 > dbb magazin | September 2020 dbb

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