dbb magazin 12/2019

nachrichten Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz Die Attraktivität steigt Als ersten Schritt, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber zu steigern, hat dbb Vize Friedhelm Schäfer die Verabschiedung des Besoldungs­ strukturenmodernisierungsgesetzes durch den Bundes­ tag begrüßt. Gleichwohl hätte es mehr Potenzial für Optimierungen gegeben, so Schäfer. << Kurz berichtet „Bundesnetzwerk Schwerbehinderten­ vertretungen“ gegründet Der dbb ist Gründungsmitglied beim „Bundesnetzwerk Schwer­ behindertenvertretungen“ (BNW SBV). Im Fokus der neuen Orga­ nisation steht insbesondere die anstehende Novellierung der Versorgungsmedizin-Verordnung. „Das Bundesnetzwerk der Schwerbehindertenvertretungen versteht sich als ein ehrenamtli­ ches Netzwerk von Schwerbehindertenvertretungen für Schwer­ behindertenvertretungen“, heißt es im Gründungsaufruf des BNW SBV vom 20. Oktober 2019. Künftig werde eine Internetplattform für die Information und die Kommunikation mit Teilnehmenden und Interessierten aufgebaut. Geplant sind auch regelmäßige Netzwerktreffen. So will das BNW SBV die Interessen der Schwer­ behindertenvertretungen bündeln und damit die Durchsetzungs­ fähigkeit gegenüber der Politik erhöhen. Am späten Abend des 24. Ok­ tober 2019 hatte der Bundes­ tag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Moder­ nisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Än­ derung weiterer dienstrechtli­ cher Vorschriften“ (BesStMG) abschließend beraten und be­ schlossen. Das Maßnahmenpa­ ket soll den öffentlichen Dienst des Bundes als Arbeitgeber attraktiver machen und sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung verschiedener Zula­ gen und Prämien vor. Mehr als 300000 Bundesbeamte, Bun­ despolizisten, Richter und Sol­ daten profitieren davon, auch Beamtenanwärter werden künftig besser bezahlt. „Es bestand und besteht wei­ terhin die dringende Notwen­ digkeit, das Besoldungsrecht des Bundes leistungsfähiger und motivierender auszuge­ stalten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem nun beschlosse­ nen Modernisierungsgesetz viele wichtige Verbesserungen bewirkt und langjährige Anlie­ gen des dbb aufgegriffen wer­ den“, sagte Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fach­ vorstand Beamtenpolitik des dbb, am 25. Oktober 2019 in Berlin. Dies sei zum einen im Grundanliegen des Gesetzes verwirklicht, „unnötigen admi­ nistrativen Aufwand zu ver­ meiden und einfache, nachvoll­ ziehbare und praktikable Regelungen zu schaffen. Zum anderen seien besonders her­ vorzuheben >> die verbesserte Anerkennung der Kindererziehungszeiten auf 30 Monate wie im Ren­ tenrecht – der Bund ist mit den Freistaaten Bayern und Sachsen hier jetzt Vorreiter, >> die Anhebung der Stellenzu­ lagen – teilweise um 40 Pro­ zent – sowie die Schaffung neuer beziehungsweise die Ausweitung vorhandener Stellenzulagen zum Beispiel auf den Zollbereich, >> die Einführung einer Perso­ nalbindungsprämie für vor­ handenes Personal, >> die Schaffung einer Prämie für besondere Einsatzbereit­ schaft und Mobilität und >> die Änderung des bisherigen monatlichen Personalgewin­ nungszuschlags in eine Per­ sonalgewinnungsprämie. Allerdings betonte Schäfer, „dass weitere wichtige und vom dbb langjährig eingefor­ derte attraktivitätssteigernde Elemente bitter vermisst wer­ den. Dies betrifft die zentrale Frage der Ruhegehaltfähigkeit von berufsprägenden Zulagen wie der Polizeizulage nach ei­ ner gewissen Dauer der Wahr­ nehmung und die Frage der Dynamisierung von Zulagen. Wenn als Ziel eine nachhaltige und dauerhafte Attraktivitäts­ steigerung erreicht werden soll, müssen zentrale Zulagen dynamisch ausgestaltet sein“, forderte der dbb Vize. Ergänzend zum Gesetz hat der Bundestagsausschuss für Inne­ res und Heimat einem Antrag der Koalitionsfraktionen zuge­ stimmt, der das Bundesministe­ rium des Innern, für Bau und Heimat auffordert, eine Reform des Familienzuschlags für Bun­ desbeamtinnen und Bundes­ beamte zeitnah anzugehen. „Dies ist richtig und beinhaltet einen weiteren bedeutenden Schritt in Richtung einfacher, transparenter und motivieren­ der Besoldungsmodernisierun­ gen“, erklärte Schäfer. Er warb dafür, die zunächst angedachte und doch wieder gestrichene Reform des Familienzuschlags nicht aufzugeben. Dieser sollte imWesentlichen auf Verheira­ tete und Kinder reduziert und im Bereich des Kinderzuschlags erhöht werden. Davon hätten insbesondere Teilzeitbeschäf­ tigte und auch Alleinerziehende profitiert, erklärte Schäfer. „Würde man umfassende Be­ sitzstandsregelungen schaffen, könnten mit diesem Ansatz die Familienförderung gestärkt und das Besoldungsrecht in diesem Bereich wesentlich vereinfacht werden. Der Bund sollte sich nicht die Chance entgehen las­ sen, hier eine Vorreiterrolle ge­ genüber anderen Dienstherrn einzunehmen.“ © Colourbox.de 8 dbb > dbb magazin | Dezember 2019

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