dbb magazin 12/2019

arbeitnehmerrechte Am 30. September 2019 haben sich die Gewerkschaften und die Autobahn GmbH des Bundes auf einen Einführungs- und Überleitungstarifvertrag (EÜTV) geeinigt. Die von der Umstrukturierung be- troffenen Beschäftigten müssen jetzt Entscheidungen treffen, die maßgeblich für ihr weiteres Berufs- leben sein werden. Das dbb magazin hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. << Was bedeutet der EÜTV? Betroffene Kolleginnen und Kollegen können jetzt einen individuellen persönlichen Vergleich zwischen ihren jet- zigen Arbeitsbedingungen und den künftigen Arbeits­ bedingungen bei der Auto- bahn GmbH anstellen. Das gilt sowohl für den monetä- ren Bereich, als auch für die Rahmenbedingungen der un- terschiedlichen Arbeitgeber, also den Bundesländern und der Autobahn GmbH. << Sollten Beschäftigte wechseln? Das Tarifwerk mit Überlei- tung, Eingruppierung, Entgelt- ordnung und Mantel ist kom- plex. Daher macht es aus gewerkschaftlicher Sicht kei- nen Sinn, eine Empfehlung für oder gegen einen Wechsel zur Autobahn GmbH auszuspre- chen. Diese Entscheidung hängt von sehr vielen persön- lichen Faktoren ab, die jede und jeder Betroffene nur für sich selbst treffen kann. Die Gewerkschaften haben in den Verhandlungen zum Tarifver- trag versucht, die bestmögli- chen tarifrechtlichen Voraus- setzungen für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen und stehen ihnen in den beteilig- ten Fachgewerkschaften des dbb und über die dbb tarifuni- on mit Rat und Tat zur Seite, wenn die Entscheidung im Einzelfall schwerfällt. << Ist die Autobahn GmbH sicher aufgestellt? Mit dem notwendigen Rück- halt durch die politisch Ver- antwortlichen wird die GmbH zukunftssicher sein. Wird sie allerdings zum Spielball der Politik, werden die gleichen Schwierigkeiten auf sie zu- kommen, wie es in der Ver- gangenheit auch schon bei den Straßenbauverwaltungen der jeweiligen Bundesländer der Fall war. << Wird in der GmbH weiter privatisiert? Privatisierung und Privatisie- rungsgedanken sind nie ausge- schlossen: Alle ÖPP-Maßnah- men sind eine Privatisierung für eine vertraglich vereinbarte Laufzeit. Laut Bundesverkehrs- minister Andreas Scheuer sind keine weiteren ÖPP-Maßnahmen geplant, es werden lediglich die- jenigen umgesetzt, die beschlos- sen sind. In zahlreichen Gesprä- chen zwischen dem dbb und der Autobahn GmbH wurde immer wieder versichert, dass die Poli- tik kein weiteres Interesse an Privatisierung beziehungsweise weiteren ÖPP-Maßnahmen hat. Inwieweit die Versprechen Be- stand haben, wird sich zeigen. << Gibt es einen Bestandsschutz? Ja, im Überleitungstarifvertrag gibt es einen fest vereinbarten und vertraglich sichergestell- ten Bestandsschutz für alle Be- schäftigten, die zum 1. Januar 2021 in die Autobahn GmbH wechseln. Selbst darüber hin- aus gibt es Bestandsschutz für Beschäftigte, die sich erst spä- ter entscheiden. << Gibt es einen Kündigungsschutz? Im Tarifvertrag mit der Auto- bahn GmbH gibt es den beson- deren Kündigungsschutz ana- log nach § 34 Abs. 2 TVöD für alle Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet ha- ben und seit über 15 Jahren im öffentlichen Dienst beschäf- tigt sind. Diese Regelung wur- de eins zu eins in den Mantel- tarifvertrag für die Autobahn GmbH übernommen – erstma- lig für alle Kolleginnen und Kol- legen in allen Bundesländern. << Wird die Vorbeschäfti­ gung angerechnet? Ja, alle zuvor erbrachten und anerkannten Beschäftigungs- zeiten werden in der Autobahn GmbH anerkannt. << Information und Diskussionen auf den dbb Regionalkonferenzen zur Au- tobahn GmbH am 11. November 2019 in Nürnberg ... © Colourbox.de © FriedhelmWindmüller 30 > dbb magazin | Dezember 2019 dbb

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==