dbb magazin 10/2019

6 12 18 32 24 40 Impressum: Herausgeber: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Fried­ richstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5599. Internet: www.dbb.de . E-Mail : magazin@dbb.de. Leitende Redakteurin: Christine Bonath (cri). Redaktion: Jan Brenner (br) sowie Steffen Beck (sb), Michael Eufinger (ef), Andreas Krause (ak), Andreas Schmalz (sz) und Frank Zitka (zit). Redaktionsschluss am 10. jeden Monats. Namensbeiträge stellen in jedem Falle nur die Meinung des Verfassers dar. Titelbild: © Pixabay.com Bezugsbedingungen: Die Zeitschrift für Beamte, Angestellte und Arbeiter erscheint zehnmal im Jahr. Für Mitglieder einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb ist der Verkaufspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtmitglieder bestellen inTextform beim dbb verlag. Inlandsbezugspreis: Jahresabon­ nement 36,90 Euro zzgl. 6,00 Euro Versandkosten, inkl. MwSt., Mindestlaufzeit 1 Jahr. Einzelheft 4,10 Euro zzgl. 1,25 Euro Versandkosten, inkl. 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Gedruckt auf Papier aus elementar-chlorfrei gebleichtem Zellstoff. ISSN 0941-8156 _0ZY57_IVWLOGO-frei.pdf;s1;(53.55x51.43mm);20.May201613:58:47;PDF-CMYKab150dpifürPrinergy;L.N.SchaffrathDruckMedien << Topthema: Deutschland 30 Jahre nach demMauerfall 4 << aktuell < < interview Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble 4 < < Staatliche Infrastruktur: Mehr zweckgebundene Investitions­ mittel für Kommunen 6 < < Gespräch im Fernstraßen-Bundesamt: Beschäftigte sind Erfolgsfaktor 8 < < Globaler Klimastreik: Klima und Umweltschutz sind Staatsauftrag 9 << fokus < < Digitalisierung der Verwaltung: X-Road to the future – Estland geht online 10 < < hintergrund Unterschiede zwischen Ost und West: Abgehängter Osten, starker Westen? 12 < < pro & contra Braucht Deutschland eine „Ost-Quote“ für die Besetzung von Spitzenpositio­ nen im öffentlichen Dienst? 16 < < reportage 30 Jahre nach der Wende – Geschichtsunterricht am Leipziger Kepler-Gymnasium: Seid ihr Ossis? 18 < < vorgestellt Solidaritätszuschlag: Der Anfang vom Ende? 21 < < dbb akademie 22 << spezial < < frauen 30 Jahre friedliche Revolution: Feministische Herbststürme 24 < < jugend Appell für einen Dialog im eigenen Land: Ostdeutsche Identität wächst sich nicht wie angenommen heraus 28 < < nachgefragt bei … … Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen 30 < < online Kulturerlebnis 4.0: Willkommen in virtuellen Museumswelten 32 < < service für dbb mitglieder 38 < < fall des monats 39 << finale < < arbeitnehmerrechte Digitalisierung – Arbeit 4.0: Die dienst­ liche Nutzung privater Endgeräte 40 < < mitgliedsgewerkschaften 42 editorial 30 Jahre Mauerfall Angleichung vollenden! Auch 30 Jahre nach der Öffnung der Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland sind in Bezug auf den Arbeitsmarkt vielerorts noch Unterschiede zwischen den beiden Landeshälften sichtbar. Ein Beispiel ist die unterschiedlich ausgeprägte Bindung an Tarif­ verträge, die im Osten deutlich schwächer ist als imWesten. Im Jahr 2017 lag die Tarifbindung der Beschäftigten imWesten bei 57 Prozent und im Osten bei 44 Prozent, wobei Sachsen mit nur 39 Prozent das Schlusslicht bildete. In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist die Anglei­ chung der Tarifgebiete West und Ost weit fortgeschritten. Die vollständige Gleichbehandlung ist jedoch noch nicht erreicht. Beispielsweise bei der Jahressonderzahlung sind die Werte im Tarifgebiet Ost im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bereits seit dem laufenden Jahr an das Niveau des Tarifgebiets West angeglichen. Im TVöD wird die Angleichung für die Tarifbeschäftigten des Bundes im kommenden Jahr erreicht, für den Bereich der Kommunen im Jahr 2022. Auch bei der Zusatzversorgung, der betrieblichen Altersversor­ gung für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst, sind die Unterschiede geringer, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Die bestehenden Unterschiede in der Finanzierung in den Tarif­ gebieten West (Umlageverfahren) und Ost (überwiegend Kapital­ deckung) wirken sich nicht auf die Höhe der Betriebsrente aus. Der höhere Arbeitnehmeranteil etwa im Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) relativiert sich dadurch, dass die Beiträge zum Kapitaldeckungs­ verfahren in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei sind, während die Arbeitnehmeranteile an der Umlage aus versteuer­ tem Einkommen aufzubringen sind. Der Hauptunterschied besteht derzeit noch bei der Arbeitszeit, wobei die Trennung hier nicht strikt zwischen West und Ost ver­ läuft. Die höchste Wochenarbeitszeit im Tarifbereich findet sich derzeit bei den Landesbeschäftigten in Bayern. Der dbb setzt sich weiter dafür ein, auch diese verbliebenen Unterschiede zu überwinden. Den Arbeitgebern sollte klar sein, dass dies 30 Jahre nach dem Fall der Mauer längst überfällig ist. sz © Colourbox.de 3 dbb > dbb magazin | Oktober 2019

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