dbb magazin 9/2026

Das Hamburger Abendblatt hatte berichtet, dass Finanzsenator Andreas Dressel erneut die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ins Visier genommen habe. Insbesondere die Höhe des Ruhegehalts sei ihm dabei ein Dorn im Auge. Das ist für den dbb hamburg nicht hinnehmbar, da die rechtlichen Grundlagen der Beamtenversorgung nicht ignoriert werden dürfen. Die Beamtenversorgung gehört zur amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten, die sich aus Art. 33 (5) des Grundgesetzes ergibt. Insofern ist sie verfassungsrechtlich geschützt und nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Es gibt mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die Aussagen zur Höhe der Versorgung und auch zum Grundsatz „Versorgung aus dem letzten Amt“ getroffen haben. Das sind klare Rahmenbedingungen, in denen sich der Gesetzgeber zu bewegen hat. Die Finanzierungsproblematik habe die Politik zu verantworten, die über Jahrzehnte keine ausreichenden Rücklagen gebildet, sondern viel Geld für politische Lieblingsprojekte ausgegeben hat, hieß es am 7. Juli 2026 vom dbb hamburg: „Diese Problematik jetzt zulasten der Beamtinnen und Beamten lösen zu wollen, ist nichts anderes als Politikversagen. Die vom Finanzsenator dargestellten erhöhten Kosten ab 2026 liegen doch gerade darin begründet, dass Senat und Bürgerschaft in den Jahren 2011 bis 2026 nicht verfassungsgemäß alimentiert haben und deshalb jetzt der große Finanzbedarf entstanden ist. Das kann man jetzt doch nicht den Beamtinnen und Beamten anlasten.“ Thomas Treff, Vorsitzender des dbb hamburg, sagte weiter: „Ich bin fassungslos, dass Herr Dr. Dressel jetzt schon wieder die Beamtinnen und Beamten angreift und verunsichert. Ihm sollten die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Beamtenversorgung geläufig sein. Dennoch scheint er der Auffassung zu sein, dass es derzeit politisch mit ‚Beamtenbashing‘ etwas zu holen gibt.“ dbb hamburg Kritik am „Beamtenbashing“ des Finanzsenators Der aktuelle Verfassungsschutzbericht zeigt steigende Bedrohungen durch Links- und Rechtsextremismus. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) appelliert an die Politik, Sicherheitsbehörden finanziell und personell zu stärken und sie mit den notwendigen rechtlichen Befugnissen auszustatten. Die Zahl extremistischer Straftaten ist auf dem Höchststand. So ist ein deutlicher Anstieg im Bereich des Rechtsextremismus zu verzeichnen, zugleich gibt es aber auch bei linksextremistischen Straftaten einen deutlichen Anstieg und eine neue Dynamik der Lage. Linksextremistische Strukturen werden zunehmend gewaltorientierter und nehmen verstärkt auch die kritische Infrastruktur als Angriffsziel ins Visier, so etwa bei dem mutmaßlich linksextremistischen Brandanschlag auf das Stromnetz in Berlin im Januar. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden erreicht die Gewaltbereitschaft einzelner Gruppierungen eine neue Qualität, die teils terroristische Merkmale aufweist. Für die DPolG bestätigen die extremistischen Entwicklungen die langjährigen Wahrnehmungen der Polizei. Der DPolG-Bundesvorsitzende und dbb-Vize Heiko Teggatz betont, jede Art von Extremismus – ob von rechts, links oder islamistisch motiviert – müsse mit derselben Entschlossenheit bekämpft werden. „Keine Form politisch motivierter Gewalt darf verharmlost oder unterschiedlich bewertet werden“, erklärt Teggatz. Wer Gewalt verübe, Anschläge begehe, Gesetze missachte oder Einsatzkräfte angreife, greife unmittelbar den Rechtsstaat an. „Polizei und Nachrichtendienste benötigen unbedingt die notwendigen rechtlichen Befugnisse, moderne Ausstattung und ausreichend Personal“, so der DPolG-Bundesvorsitzende. Diese Thematik müsse bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen nach der Sommerpause unbedingt Berücksichtigung finden. Ebenso müsse der Schutz kritischer Infrastruktur angesichts der veränderten Bedrohungslage weiter ausgebaut werden. DPolG Mehr Personal für Kampf gegen Extremismus Thomas Treff, Vorsitzender des dbb hamburg Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG 44 KOMPAKT dbb magazin | September 2026

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