Auch in einem überarbeiteten Referentenentwurf hält das Bundesministerium des Innern (BMI) daran fest, dass die oberste Dienstbehörde das Recht hat, einseitig Entscheidungen der Einigungsstelle aufzuheben. Mit Augenhöhe zwischen Dienststelle und Personalvertretungen habe das nichts zu tun,