Die meist gestellten Fragen zur Lehrerausbildung und zum Lehrerstatus
Jedes Bundesland und jede dazugehörige Schulform haben unterschiedliche Regelungen.
Wählen Sie zuerst Ihre Frage und anschließend das Bundesland.
Dauer:
18 Monate für alle LehrämterBeginn:
Einstellungstermin am ersten Schultag im Januar, bzw. am ersten Schultag im Februar (nur Lehramt Sonderpädagogik) – Bewerbungsschluss am 15. Juni (bzw. 1. September) des VorjahresStatus:
Beamtenverhältnis auf WiderrufGrundschule
24 Monate für alle LehrämterBeginn:
Einstellungstermin im September (für alle Lehrämter) – Bewerbungsschluss Mitte AprilZusätzlicher Einstellungstermin im Februar (für Lehrämter für Gymnasien und berufliche Schulen) – Bewerbungsschluss Mitte September
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
18 Monate für alle LehrämterBeginn:
Einstellungstermin nach den Sommerferien – Bewerbungsschluss im MärzEinstellungstermin nach den Winterferien – Bewerbungsschluss im September
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufHandbuch zum Vorbereitungsdienst (PDF, berlin.de)
Dauer:
18 Monate für alle LehrämterBeginn:
Einstellungstermin am 1. Februar – Bewerbungsschluss am 5. Oktober des VorjahresEinstellungstermin am 1. August – Bewerbungsschluss am 2. April
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
18 Monate für alle LehrämterBeginn:
Einstellungstermin am 1. Februar – Bewerbungsschluss am 31. OktoberEinstellungstermin am 1. Mai – Bewerbungsschluss am 31. Januar
Einstellungstermin am 1. August – Bewerbungsschluss am 30. April
Einstellungstermin am 1. November – Bewerbungsschluss am 31. Juli
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
18 Monate für alle LehrämterBeginn:
Einstellungstermin am 1. Februar – Bewerbungsschluss am 15. September des VorjahresEinstellungstermin am 1. August – Bewerbungsschluss am 1. April
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
21 Monate für alle LehrämterBeginn:
Einstellungstermin am 1. Mai – Bewerbungsschluss am 1. JanuarEinstellungstermin am 1. November – Bewerbungsschluss am 1. Juli
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
18 Monate für alle Lehrämteraber 24 Monate für Lehrämter mit Doppelqualifikation (zur Erläuterung: zum 1. August eines Jahres werden zusätzlich Stellen für das Lehramt an Gymnasien und an Haupt- und Realschulen bzw. Regionalen Schulen ausgeschrieben. Für diese Stellen ist eine sogenannte Doppelqualifikation nötig. Die Referendarinnen und Referendare erwerben neben dem Zweiten Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und Realschulen bzw. Regionalen Schulen die in Mecklenburg-Vorpommern gültige Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen bzw. neben der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien die in Mecklenburg-Vorpommern gültige Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen oder Regionalen Schulen. Eine Unterrichtserlaubnis für Grundschulen kann nur erwerben, wer das Erste Staatsexamen in Deutsch und/oder Mathematik erworben hat. Für die Unterrichtserlaubnis an Regionalen Schulen gelten bezüglich der Fächer keine Einschränkungen. Im Falle des Ersten Staatsexamens für das Lehramt an Gymnasien wird freigestellt, sich für beide Doppelqualifikationen gleichzeitig zu bewerben.)
Beginn:
Einstellungstermine am 1. Februar und 1. AugustStatus:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
18 Monate für alle LehrämterBeginn:
Einstellungstermine am 1. September 2014 (Bewerbungsschluss: 15. April 2014) und 26. Januar 2015 (Bewerbungsschluss 30. September 2014).Davon abweichende Einstellungstermine für das Lehramt an berufsbildenden Schulen zum 1. Mai 2014 (Bewerbungsschluss: 31. Dezember 2013) und 1. November 2015 (Bewerbungsschluss: 31. August 2014).
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
18 Monate für alle LehrämterBeginn:
Einstellungstermin 1. Mai – Bewerbungsschluss 15. November des VorjahresSeit 2007 stellt Nordrhein-Westfalen auch zu einem zweiten jährlichen Termin zum 1. November ein. Über die Einrichtung dieses Zusatztermins wird allerdings jährlich neu entschieden.
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
18 Monate für alle LehrämterBeginn:
Die einzelnen Einstellungstermine richten sich nach den Studienseminaren, die den Vorbereitungsdienst begleiten.die aktuelle Terminübersicht (Stand: 09/2014 mit Terminen bis 11/2019 - PDF, bildung-rlp.de)
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
18 Monate für alle LehrämterDauer:
Einstellungstermin am 1. Februar – Bewerbungsschluss am 1. NovemberEinstellungstermin am 1. August – Bewerbungsschluss am 1. Mai
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
12 Monate für alle Lehrämter (für Bewerber die den Abschluss eines akkreditierten Bachelorstudiengangs an einer Universität mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit sowie den Abschluss eines akkreditierten lehramtsbezogenen Masterstudiengangs an einer Universität zum "Master of Education" mit mindestens 4 Semestern Regelstudienzeit erlangt haben)Beginn:
Einstellungstermin zum 1. Februar (Für Absolventen mit einer lehramtsbezogenen Hochschulabschlussprüfung bzw. einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt, die die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, beginnt am 1. August jährlich ein 24-monatiger Vorbereitungsdienst.)Status:
öffentlich-rechtliches AusbildungsverhältnisDauer:
16 Monate für alle LehrämterBeginn:
Einstellungstermin am 1. April – Bewerbungsschluss am 2. JanuarEinstellungstermin am 1. September – Bewerbungsschluss am 30. April
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
18 Monate für alle LehrämterBeginn:
Einstellungsbeginn am 1. August – Bewerbungsschluss am 1. AprilEinstellungsbeginn am 1. Februar – Bewerbungsschluss am 1. Oktober
Status:
Beamtenverhältnis auf WiderrufDauer:
18. Monate für das Lehramt Grundschulen (Verkürzung auf 12 Monate möglich), 24 für alle anderen Lehrämter (Verkürzung auf 18 Monate möglich)Beginn:
Einstellungstermine am 1. Februar und 1. AugustStatus:
Beamtenverhältnis auf WiderrufNein, aber aktuelle Fortbildungen für „Berufsanfänger“(auch schulartübergreifend), die von den Regierungspräsidien (Abt. Schule und Bildung) organisiert werden.
Nein, aber es gibt Fortbildungsangebote für Junglehrer (im ersten Arbeitsjahr), die in der Fortbildungsdatenbank FIBS (Fortbildung in bayerischen Schulen) aufgeführt sind.
Ja, Unterstützung in der Berufseinstiegsphase (BEP), organisiert durch die Senatsverwaltung für Bildung als ein einjähriges berufsbegleitendes Angebot für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger an der Berliner Schule. BEP bietet zudem gezielte Fortbildungs- und Beratungsangebote und richtet sich an Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger.
Es steht ein Online-Handbuch zum Download mit folgenden Inhalten zur Verfügung:
- Grundlegende Informationen zur Schullandschaft in Berlin,
- Checklisten für die ersten Tage in der Schule,
- Gesundheits- und Zeitmanagement,
- Tipps zur Hilfe und Beratung von Kollegen und Schülern,
- Materialien zum Unterrichtsalltag, z.B. Hinweise für Klassenlehrer, eine Zusammenstellung kostenloser Internetportale, nützliche Hilfen für die Planung von Klassenfahrten etc.,
- eine übersichtliche Zusammenfassung der relevanten Rechtsvorschriften und
- mögliche Fort- und Weiterbildungen in Berlin.
Nein, aber das Landesinstitut für Lehrerbildung (seit dem Schuljahr 2013/14 das LISUM) bietet Lehrkräften in Zusammenarbeit mit den Beraterinnen und Beratern für die Berufseinstiegsphase der Schulämter professionelle Unterstützung an, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und ihnen bei der Bewältigung der Probleme hilft, die typischerweise in den ersten Berufsjahren auftreten.
Die wesentlichen Unterstützungsangebote sind:
- schulform- und schulstufenübergreifende Regionalgruppen
- Abruffortbildungen speziell für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger
- kollegiale Fallberatung
- Supervision und Coaching
Informationen bieten die Staatlichen Schulämter des Landes.
Jährliche verbindliche Informations- und Fortbildungsveranstaltung des Landesinstituts für Schule (LIS) für alle neueingestellten Lehrkräfte („Startsprung“) mit einem Senatsempfang und einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung des LIS, ergänzend gibt es optionale Fortbildungsveranstaltungen.
Verpflichtende Teilnahme (seit dem 1. August 2011) an einer einjährigen Berufseingangsphase im Umfang von 38 Stunden.
Die Berufseingangsphase (BEP) richtet sich an alle Lehrkräfte, die nach Abschluss ihres Referendariats ihre Lehrtätigkeit im Hamburger Schuldienst beginnen und wird von dem Landesinstitut Hamburg durchgeführt. Die BEP-Austauschgruppen werden mit 33 Stunden pro Jahr organisiert, fünf Stunden werden als Wegezeiten angerechnet. In der Auftaktveranstaltung „Willkommen an Bord“ findet eine Begrüßung durch den Schulsenator statt. Im zweiten Berufsjahr besteht die Möglichkeit, freiwillig an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Nein (Pilotprojekt für Berufseinstieg von Lehrern an beruflichen Schulen lief von 2001 bis 2004, aktuell bietet der Förderverein des Studienseminars GHRF in Darmstadt Seminare zum Berufseinstieg für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschullehrer/innen in Form einer Ausbildungsveranstaltung innerhalb des Vorbereitungsdienstes an).
Nein.
Nein, aber das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung bietet auf seinem Bildungsserver sowohl einen Leitfaden zum Berufsstart als auch Hinweise zu Fortbildungen an.
Niedersächsischer Bildungsserver (nibis.de)Leitfaden zum Download (PDF, nibis.de)
Nein.
Nein.
Nein.
Nein, aber es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 2 Jahren 4 Blockmodule (je 2,5 Tage) auf freiwilliger Basis bei einem externen Bildungsträger (begleitet durch das Sächsische Kultusministerium) zu belegen, die sich speziell an Berufseinsteiger richten.
Es gibt keine speziell geregelte Berufseinstiegsphase, aber eintägige Fortbildungsveranstaltungen für die Berufseingangsphase, die der Bildungsserver Sachsen-Anhalt auflistet.
Nein, aber das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins bietet Seminare auf freiwilliger Basis für Berufseinsteiger an.
Die Berufseingangsphase ist im Thüringer Lehrerbildungsgesetz geregelt (§ 31 ThürLbG) und soll insbesondere der Einführung in die Arbeitsstrukturen der Schulen dienen, sie vertieft und erweitert die erworbenen Qualifikationen und fördert gezielt individuelle Qualifikationsschwerpunkte im Hinblick auf die weitere Berufslaufbahn.
Zuständig für die Fortbildung und Personalentwicklung in den ersten beiden Berufsjahren ist die Schulleitung; sie wird dabei von den Einrichtungen der Lehrerbildung unterstützt.
I. d. R. Verbeamtung
Informationen (lehrer-online-bw.de)
I. d. R. Verbeamtung
Im Einzelnen:
Beschäftigung als Beamter/Beamtin (auf einer Planstelle) oder
Beschäftigung mit einem Arbeitsvertrag [unbefristet oder befristet mit der Zusage zur Verbeamtung (= Supervertrag) oder befristet].
Informationen (km.bayern.de)
Lehrkräfte werden im Angestelltenverhältnis eingestellt.
Lehrkräfte aus anderen Ländern, die Beamte sind, behalten bei einer Versetzung nach Berlin diesen Status.
Informationen (berlin.de)
I. d. R. Verbeamtung
Informationen (mbjs.brandenburg.de)
I. d. R. Verbeamtung
Informationen (bildung.bremen.de)
I. d. R. Verbeamtung
Informationen (hamburg.de)
I. d. R. Verbeamtung
Informationen (kultusministerium.hessen.de)
Ab 1. August 2014 ist eine Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen möglich, ansonsten erfolgt die Einstellung im Angestelltenverhältnis.
Informationen (lehrer-in-mv.de)
I. d. R. Verbeamtung
Informationen (mk.niedesachsen.de)
I. d. R. Verbeamtung
Auch wenn die Verbeamtung der Regelfall ist, verfügt NRW gleichwohl über ca. 32.000 tarifbeschäftigte Lehrer bei insgesamt knapp 200.000 Lehrern.
Informationen (schulministerium.nrw.de)
I. d. R. Verbeamtung
Informationen (lehrer-werden.rlp.de)
I.d.R. Verbeamtung
Informationen (saarland.de)
Lehrkräfte werden als Tarifbeschäftigte angestellt. Es ist gegenwärtig nicht vorgesehen, diese Arbeitsverhältnisse durch Beamtenverhältnisse zu ersetzen. Insofern besteht keine Möglichkeit, als Lehrerin oder Lehrer im Beamtenverhältnis tätig zu werden.
Für Lehrkräfte, die bereits in einem anderen Bundesland in einem Beamtenverhältnis tätig sind und in den sächsischen Schuldienst wechseln möchten, bedeutet dies, dass sie aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden müssten.
Die Berufung in ein Beamtenverhältnis in Sachsen kommt lediglich für Schulleiter und stellvertretende Schulleiter in Betracht, soweit sie die einschlägigen Bedingungen (z. B. Altersgrenze) erfüllen.
Informationen (lehrerbildung.sachsen.de)
Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist die Verbeamtung von „Junglehrern“ – in Reaktion auf den Wettbewerbsdruck mit anderen Bundesländern – grundsätzlich möglich.
Informationen (PDF, mk.bildung-lsa.de)
I. d. R. Verbeamtung
Informationen (schleswig-holstein.de)
Seit 2007 Anstellung nur im Angestelltenverhältnis. Ankündigung Ministerpräsident Ramelow im Gespräch mit dem thüringer beamtenbund (tbb) am 6. Januar 2015: „Wir wollen Lehrerinnen und Lehrern bestmögliche Beschäftigungsbedingungen anbieten. Dafür wird das Bildungsministerium alle Möglichkeiten prüfen, um die Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen zu steigern. In diese Überlegungen wird auch eine mögliche Wiedereinführung der Verbeamtung einbezogen.“
Informationen (thueringen.de)
Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (lehrer-online-bw.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
Grundschule:
FunktionsstellenHauptschule:
Funktionsstellen oder Zusatzqualifikationen durch Erweiterungsstudium oder Erweiterungsprüfungen: z. B.: Beratung, interkulturelle Bildung und Erziehung, Informatik, Medienpädagogik, Gesundheitsförderung.Realschule:
FunktionsstellenGymnasium:
Beförderungsamt und FunktionsstellenFörderschule:
FunktionsstellenBerufsbildende Schulen:
Beförderungsamt und FunktionsstellenEinstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (km.bayern.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
An allen Schularten Funktionsstellen und Beförderungsstellen.Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (mbjs.brandenburg.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
An allen Schularten Funktionsstellen und Beförderungsstellen.Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (bildung.bremen.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
Funktionsstellen und Beförderungsstellen an allen Schularten außer RealschulenEinstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (hamburg.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
An allen Schularten Funktionsstellen und Beförderungsstellen.Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (verwaltung.hessen.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
Funktionsstellen an Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen; Funktionsstellen und Beförderungsstellen an Gesamtschulen, Gymnasien und Beruflichen SchulenEinstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (lehrer-in-mv.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
An allen Schularten Funktionsstellen und Beförderungsstellen.Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (mk.niedersachsen.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
An Grundschulen nur Funktionsstellen; an allen anderen Schularten Funktionsstellen und Beförderungsstellen.Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (schulministerium.nrw.de)Aufstiegsmöglichkeiten
An Grundschulen nur Funktionsstellen; an allen anderen Schularten Funktionsstellen und Beförderungsstellen.Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (add.rlp.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
An Grund- und Realschulen nur Funktionsstellen; an allen anderen Schularten Funktionsstellen und Beförderungsstellen.Die Schulstrukturreform („Realschule plus“) sieht vor, dass an einer Reihe von „Realschulen plus“ auch über eine 11. und 12. Jahrgangsstufe die Fachhochschulreife erreicht werden kann. Nach Ablegen einer Aufstiegsprüfung (Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. an Gymnasien) können Realschul- oder Grund- und Hauptschullehrkräfte auch in diesen Stufen unterrichten.
Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (saarland.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
An Grund- und Realschulen nur Funktionsstellen; an allen anderen Schularten Funktionsstellen und Beförderungsstellen.Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (lehrerbildung.sachsen.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
Im Rahmen von Arbeitsaufgaben (dies gilt nicht für Gymnasien), oder eingruppierungsrechtlich.Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (bildung-lsa.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
Funktionsstellen an allen Schularten, Beförderungsämter an Gymnasien.Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (schleswig-holstein.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
An Grund- und Gemeinschaftsschulen nur Funktionsstellen, ansonsten auch Beförderungsstellen.Einstiegsmöglichkeiten (Stellenportal):
Informationen (thueringen.de)Aufstiegsmöglichkeiten:
An allen Schularten Funktionsstellen und Beförderungsstellen.Die Lehrerverbände unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion: