dbb magazin 4/2023

EKR 2023 Einkommensrunde Bund und Kommunen Tarifverhandlungen gehen in die Schlichtung Die dritte Verhandlungsrunde im Tarifstreit zwischen den Arbeitgebenden von Bund und Kommunen sowie den Gewerkschaften wurde in der Nacht zum 30. März 2023 in Potsdam ohne Einigung abgebrochen. Die Arbeitgeberseite hat die Schlichtung angerufen. Die Arbeitgebenden haben es nicht verstanden“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach nach dem Abbruch in Potsdam. „Bund und Kommunen respektieren die Sorgen und Nöte ihrer Beschäftigten nicht. Und sie schätzen die Frustration und die Entschlossenheit der Kolleginnen und Kollegen falsch ein. Nur so ist zu erklären, dass sie uns wieder kein wirklich verbessertes Angebot vorgelegt haben.“ Das sei zu wenig Bewegung in den wichtigen materiellen Fragen gewesen. Es gelte, Reallohnverluste zu verhindern und einen nachhaltigen Inflationsausgleich zu schaffen. „Das war von Anfang an klar. Nach jetzigem Stand der Dinge sind die Arbeitgebenden dazu nicht bereit. Die Verhandlungen sind damit gescheitert.“ Die Arbeitgebenden haben noch am Verhandlungsort angekündigt, dass sie die Schlichtung anrufen werden. Sollte diese nicht zu einer Einigung führen, drohen Urabstimmung und Arbeitskampf. Sollte es zum Vollstreik kommen, seien hierfür allein der Bund und die kommunalen Arbeitgebenden verantwortlich. Silberbach: „Wir haben in den Verhandlungen viele Runden gedreht und sind überhaupt nicht vorangekommen. An der Schlichtung werden wir uns selbstverständlich konstruktiv beteiligen. Sollte auch diese scheitern, kann es ab Ende April überall im Land zu umfassenden Streikmaßnahmen im öffentlichen Dienst kommen. Ich bin überzeugt, der Ärger der Kolleginnen und Kollegen über die Ignoranz der Arbeitgebenden wird zu einer hohen Beteiligung bei der Urabstimmung und zu einer großen Streikbereitschaft führen. Leidtragende sind alle – Beschäftigte genauso wie Bürgerinnen und Bürger.“ dbb Tarifchef Volker Geyer bedauerte, dass die Arbeitgeberseite statt eines abschlussfähigen Kompromissvorschlags lediglich unverbindliche „Denkmodelle“ in den Verhandlungsraum gestellt hätte, „die zu keinem Zeitpunkt die Ebene ernsthafter Kompromissvorschläge erreicht haben“. Diese Verweigerungshaltung sei „für die Menschen, die den öffentlichen Dienst heute am Laufen halten, völlig inakzeptabel“, bewertete Geyer die „Denkmodelle“ aus Sicht der Beschäftigten. „Und sie waren auch nicht geeignet, den öffentlichen Dienst auf einem immer stärker umkämpften Arbeitsmarkt erfolgreich zu positionieren.“ ■ Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind insgesamt über 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: fast 1,6 Millionen Arbeitnehmende des Bundes sowie der Kommunen und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie Auszubildende (6350 beim Bund, 56300 bei den Kommunen), Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende in dualen Studiengängen und auch knapp 190000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter (16885 beim Bund) sowie über 500000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Mittelbar hat die Einkommensrunde auch Auswirkungen auf weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes wie die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung. Hintergrund © Frank Zitka/dbb 4 AKTUELL dbb magazin | April 2023

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