dbb magazin 3/2023

Der dbb sachsen-anhalt lehnt die verpflichtende Erhöhung der Arbeitszeit für Lehrkräfte entschieden ab. Die von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) angeordnete Mehrarbeit sei nicht tragbar. Thomas Gaube, stellvertretender Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt und Vorsitzender des Lehrerkoordinierungsrates im dbb, sagte am 6. Februar 2023: „Mit der Anweisung von verpflichtender Mehrarbeit für alle Lehrkräfte in unserem Bundesland haben die Landesregierung und das Bildungsministerium den Arbeitsfrieden in unseren Schulen verletzt. Die seit Jahren stetigen Mehrbelastungen ohne Ausgleich ausgesetzte Lehrerschaft soll nun für Jahrzehnte personalpolitischen Versagens der Landesregierung und Landesbildungspolitik in die Pflicht genommen werden. Das nehmen wir nicht hin.“ Da der Dienstherr seine Fürsorgepflicht für die Aufrechterhaltung der Gesundheit und Dienstfähigkeit nur unzureichend wahrnehme, würden die Bildungsgewerkschaften im dbb Landesbund alle Lehrkräfte unterstützen, Belastungsausgleiche außerhalb des Pflichtunterrichts zu finden und umzusetzen, um einer weiteren Zunahme der Gesamtarbeitsbelastung entgegenzuwirken. Kritik üben die Lehrerverbände auch an dem „bildungspolitischen Dialog“, bei dem die Maßnahmen in der Staatskanzlei verkündet wurden. Gaube: „Was sich ‚bildungspolitischer Dialog‘ nannte, entpuppte sich schnell als Monolog des Ministerpräsidenten und seiner Regierungsmitglieder, die ihren vorab beschlossenen Maßnahmenkatalog verkündeten. Sachliche Kritik wurde zurückgewiesen, Redebeiträge waren nur erwünscht, wenn sie ergänzende Angebote zur Hebung der Unterrichtsversorgung enthielten.“ Die beschlossene Mehrarbeit sei außerdem keine Lösung für den Lehrkräftemangel – im Gegenteil. „Die Lehrerinnen und Lehrer werden diese weitere Mehrbelastung, so sie diese gesundheitlich noch stemmen können, mit einer verstärkten Flucht aus dem Arbeitsleben beantworten. Der Attraktivität unseres Bundeslandes als künftigen Arbeitsort für Lehrerinnen und Lehrer haben Sie mit dieser Maßnahme einen Bärendienst erwiesen“, so Gaube Richtung Landesregierung. dbb sachsen-anhalt Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte abgelehnt Thomas Gaube, stellvertretender Vorsitzender des dbb sachsen-anhalt Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die am 27. Januar 2023 vorgestellten Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages in Goslar begrüßt. Der DPolGBundesvorsitzende Rainer Wendt sagte vor Ort: „Die Empfehlungen des diesjährigen Verkehrsgerichtstages orientieren sich absolut an der Praxis. Eine wichtige Botschaft lautet: Die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer soll beibehalten werden. Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille beginnt die Strafbarkeit. Wir als Deutsche Polizeigewerkschaft befürworten dieses Signal ausdrücklich. Viele schreckliche Verkehrsunfälle von E-Scooter-Fahrern ereignen sich unter Alkoholeinfluss.“ Die Zahl der Unfälle ist 2021 gegenüber dem Vorjahr um 156 Prozent gestiegen. In fast 90 Prozent der Fälle, in denen eine Fahruntüchtigkeit festgestellt wurde, war der Fahrer alkoholisiert. Wendt: „Die Zahlen verdeutlichen: Wir brauchen mehr Aufklärung über die Gefahren von E-Scooter-Fahrten. Die Einführung einer Helmpflicht sowie der Nachweis über Straßenverkehrskenntnisse ähnlich wie bei Mofafahrern dürfen kein Tabu sein.“ Ein weiterer Erfolg aus Sicht der DPolG ist die Empfehlung, eine bußgeldbewährte Benennungspflicht für Fahrzeughalter einzuführen. „Das wäre ein großer Schritt hin zu einer Halterhaftung, wie wir sie als DPolG seit Jahren fordern. Die Kolleginnen und Kollegen sind es leid, Tausende Arbeitsstunden dafür zu verschwenden, den Fahrer eines Fahrzeugs ausfindig zu machen. Hier müssen die Halter endlich in die Verantwortung genommen werden“, forderte Wendt. Eine vergleichbare Regelung gebe es bereits in Österreich. Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten soll außerdem von drei auf sechs Monate angehoben werden. Wer zum Beispiel geblitzt wird, kann dann auch noch nach vier oder fünf Monaten einen Bußgeldbescheid bekommen. Wendt: „Fehlverhalten im Straßenverkehr muss klar geahndet werden. Wenn der rechtlich zulässige Zeitraum dafür ausgeweitet wird, ist dies ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.“ DPolG Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer bleibt Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG 44 KOMPAKT dbb magazin | März 2023

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