dbb magazin 1-2/2023

SOZIALWAHL Selbstverwaltung Die Wahl lohnt sich Im Frühjahr 2023 finden in Deutschland die Sozialwahlen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger statt. Auch Mitglieder des dbb kandidieren. Grund genug, auf das Wie und Warum zu schauen. Alle sechs Jahre entscheiden Versicherte und Arbeitgeber über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Damit bilden die Sozialwahlen seit 70 Jahren das Kernstück der Demokratie in der gesetzlichen Sozialversicherung. In diesem Jahr beteiligt sich der dbb erneut bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern mit Kandidatenlisten. Beispielsweise beteiligt sich der dbb mit einer Kandidatenliste an der Sozialwahl der Deutschen Rentenversicherung Bund. Neben dbb Chef Ulrich Silberbach und Michaela Mandal (gkl), die als Mitglieder für die Vertreterversammlung der DRV Bund kandidieren, umfasst die Kandidatenliste des dbb 19 weitere Namen. Wer hat die Wahl? Versicherte von Renten- und Unfallversicherungen sowie von Kranken- und Pflegekassen bei ihrem Versicherungsträger, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und Beiträge zahlen. So dürfen zum Beispiel bei der Krankenkasse Azubis wählen, familienversicherte Studentinnen und Studenten jedoch nicht. Viele Versicherte haben sogar mehrfach die Wahl und bekommen auch mehrmals Wahlunterlagen, zum Beispiel wenn sie sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Rentenversicherung versichert sind. Die Wahl haben ebenfalls Rentnerinnen und Rentner. Jeder dieser Versicherungsträger wählt sein eigenes Parlament. Selbst Beamte und Beamtinnen sind wahlberechtigt, wenn zum Beispiel ein Versichertenkonto aus der Zeit vor der Verbeamtung vorhanden ist. Wen können Versicherte wählen? Kandidaten, die selbst zur Gruppe der Versicherten gehören, über 18 Jahre alt sind, in Deutschland wählen dürfen oder hauptsächlich in Deutschland leben und im Bezirk des Versicherungsträgers oder in dessen Nähe in Deutschland wohnen oder regelmäßig dort arbeiten. Im Umfang von bis zu einem Drittel können Kandidaten auch als beauftragte Vertreter von Gewerkschaften vorgeschlagen werden, ohne beim jeweiligen Sozialversicherungsträger versichert zu sein. Um Interessenkonflikten vorzubeugen, können Beschäftigte der Versicherungsträger oder leitende oder auf Sozialversicherungen spezialisierte Beschäftigte von Aufsicht führenden Behörden nicht kandidieren. Wer stellt die Kandidatenlisten auf? Auf der Versichertenseite sind dies häufig Arbeitnehmerorganisationen. Es können sich aber auch Versicherte zu „freien Listen“ zusammenschließen und antreten. Bei den Arbeitgebern werden Kandidatenlisten in erster Linie von Arbeitgeberorganisationen aufgestellt. Aber auch dort können sich „freie Listen“ bilden. Was wird gewählt? Gewählt werden die Mitglieder von Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenkassen, von Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherungen sowie der Träger der Deutschen Rentenversicherungen. Diese Parlamente bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Ziel ist die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen durch Versicherte und Arbeitgeber. Wie läuft die Wahl ab? Die Sozialwahl findet per Briefwahl statt. Die Versicherungsträger versenden die Wahlunterlagen im April. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis zumWahltag, dem 31. Mai 2023, wieder bei den Versicherungsträgern eingegangen sein. In diesem Jahr bieten fünf Ersatzkassen ihren Wahlberechtigten erstmals die Möglichkeit, auch online abzustimmen. Worüber entscheiden die Selbstverwaltungsorgane? Die Mitglieder der Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte bestimmen über die Ausrichtung und die Arbeit des Sozialversicherungsträgers mit. Bei den Rentenversicherungsträgern wird zum Beispiel über „Kann-Leistungen“ der Versicherung im Rahmen der Rehabilitation, über Kuren oder Leistungen für Kinder der Versicherten entschieden. Bei den Unfallversicherungsträgern sorgt die Vertreterversammlung unter anderem für die Einrichtung von Widerspruchsstellen, die aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber bestehen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen entscheidet der Verwaltungsrat unter anderem über den Umfang von Satzungsleistungen und darüber, welche Präventions- oder Rehamaßnahmen übernommen werden. Ihre Stimme zählt! Informieren Sie sich über die Kandidaten und Kandidatinnen des dbb! Nehmen Sie Ihr aktives Wahlrecht wahr und verhelfen Sie den Kandidaten und Kandidatinnen des dbb und seiner Mitgliedsorganisationen zu einem Sitz in einem der Selbstverwaltungsorgane. Mehr: (t1p.de/Sozialwahl) ■ Modelfoto: Colourbox.de INTERN 29 dbb magazin | Januar/Februar 2023

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