dbb magazin 12/2022

Qualifikation geht vor Dienstalter Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Antrag eines Mitglieds des Philologenverbandes (DPhV) NordrheinWestfalen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich seines Bewerbungsverfahrensanspruchs im gerichtlichen Eilverfahren stattgegeben. Die Lehrerin konkurrierte mit einer Mitbewerberin um eine Beförderungsstelle als Oberstudienrätin an einem städtischen Gymnasium. Der Dienstherr hatte seine Auswahlentscheidung bei vermeintlich gleicher Beurteilung der Kandidatinnen am Hilfskriterium des Dienstalters festgemacht und die ältere Bewerberin bevorzugt. Dem Land NRW als Antragsgegnerin wurde imWege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene Stelle mit der Mitbewerberin zu besetzen, bis über die Bewerbung des dbb Mitglieds um diese Stelle unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist. In seinem Beschluss vom 8. Juli 2022 (3 L 927/22) kommt die 3. Kammer des VG Köln zu der Einschätzung, dass mit der vorliegenden Auswahlentscheidung der Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin verletzt wurde. Dabei stellte das VG Köln die Grundsätze einer rechtmäßigen Auswahlentscheidung dar, nämlich den nach dem Bestenausleseprinzip durchzuführenden Vergleich zwischen den Bewerberinnen anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen, die bei gleichem Gesamturteil entsprechend inhaltlich auszuwerten sind. Unberücksichtigt gelassen hatte der Dienstherr, dass die Antragstellerin in dem nach den einschlägigen Beurteilungsrichtlinien besonders zu gewichtenden Beurteilungsmerkmal „Unterricht“ um einen Punkt besser bewertet war als die Mitbewerberin. Der Dienstherr sei damit seiner Begründungs- und Substanziierungspflicht nicht hinreichend nachgekommen sei, weshalb es nicht ausgeschlossen erscheine, dass der Bewerberin des DPhV bei einer nochmaligen Durchführung des Besetzungsverfahrens der Vorzug gegeben worden wäre. Die Behörde wird nunmehr eine neue Auswahlentscheidung zu treffen haben, die die Auffassung des Gerichts berücksichtigt. Selbst auf den zweiten Blick können dienstliche Beurteilungen, die zunächst einen vermeintlichen Eignungsgleichstand darstellen, bei pflichtgemäßer inhaltlicher Auswertung zu einem Eignungsvorsprung eines Bewerbers führen. Ein solcher Eignungsvorsprung ist, wie das VG Köln mit seinem Beschluss nochmals klarstellt, zwingend vor dem Heranziehen etwai- ger Hilfskriterien wie Dienstalter, Frauenförderung oder weiteren zu berücksichtigen. ■ FALL DES MONATS Der dbb gewährt Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften berufsbezogenen Rechtsschutz. Zuständig dafür sind die Juristinnen und Juristen der dbb Dienstleistungszentren in Berlin, Bonn, Hamburg, Nürnberg und Mannheim. Im „Fall des Monats“ gewährt das dbb magazin Einblick in deren Arbeit. dbb Dienstleistungszentren Model Foto: Motortion/Colourbox.de SERVICE 35 dbb magazin | Dezember 2022

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