dbb magazin 12/2022

terium sehe auch sehr wohl Möglichkeiten der Verfahrens- beschleunigung und befinde sich derzeit in Gesprächen zu einer Reform des Bundesdisziplinargesetzes, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser imMai im Zusammenhang mit dem Lagebericht über Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst angekündigt hatte. Herrmann: Kompetenz für Disziplinarverfahren stärker fördern und bündeln Prof. Dr. Klaus Herrmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Honorarprofessor für Verwaltungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht an der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg, sieht bisherige Bemühungen zur Vereinfachung des Disziplinarrechts kritisch. Zudem sei eine Vielzahl anderer Faktoren verantwortlich, dass Verfahren langsam voranschreiten oder von Anfang an hinausgezögert werden. Hinderlich seien etwa die nicht ausgeprägte Fehlerkultur im öffentlichen Dienst sowie der Mangel an ausgebildetem Fachpersonal. Als Konsequenz sieht der Verwaltungsrechtler die Notwendigkeit, die Kompetenz für Disziplinarverfahren stärker zu fördern und wenn möglich zu bündeln. Als positives Beispiel nannte er das Vorgehen im Freistaat Bayern, wo die Verfahren in der Regel zentral durch die Landesanwaltschaft durchgeführt würden, wo sowohl das entsprechende Know-how vorhanden als auch die notwendige Distanz zu jeweiligen Beteiligten gegeben sei. Verwaltungsgerichte brauchen mehr Personal Die Problematik der mangelnden Einarbeitung in disziplinarrechtliche Themen in vielen Behörden unterstrich dbb Vize Schäfer, der in seiner Karriere unter anderem zehn Jahre als örtlicher Personalrat tätig war. „In dieser Zeit waren wir mit einem einzigen Disziplinarverfahren befasst. Kommt es dann zu einem Fall, müssen sich alle Beteiligten erst mal aufwendig mit den geltenden Regelungen vertraut machen.“ Einig waren sich Herrmann und Schäfer auch in einemweiteren Punkt: Ein wichtiger Schritt zur Straffung der Verfahren sei in jedem Fall eine personelle Stärkung der Verwaltungsgerichte. Die Diskussionsteilnehmer stimmten auch überein, dass alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen. Der Verwaltungsrechtler Herrmann betonte zudem die Notwendigkeit zum Ausbau der Prävention sowie einer Sensibilisierung der Behördenleitungen. Friedhelm Schäfer machte abschließend deutlich, dass der dbb zwar für eine bundesweite Vereinheitlichung werbe, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: „Gerade bei der Entfernung aus dem Dienst sollte die letzte Entscheidung einem Gericht vorbehalten sein. Das steht einem – auch zum Schutz der betroffenen Kolleginnen und Kollegen – straff geführten und geordneten Verfahren aber nicht entgegen.“ ada, ef, ows Mit demdbb forumÖFFENTLICHER DIENST bietet der dbb eine Veranstaltungsreihe und Austauschplattform für Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit. Die ursprüngliche Präsenzveranstaltung, die jährlich rund umden Tag des öffentlichen Dienstes stattfindet, wurde wegen der hohen Nachfrage um das Online-Format „dbb forumÖFFENTLICHER DIENST digital“ ergänzt. Austauschplattform für Fachleute dbb magazin | Dezember 2022

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