dbb magazin 6/2022

Aber obwohl SPRIND Sprunginnovationen ermöglichen solle, müsse man sich „bei der Finanzierung von Forschungsprojekten an zahlreiche Verwaltungsvorschriften halten: an die Bundeshaushaltsordnung, ans Vergaberecht, ans EU-Beihilferecht, ans Besserstellungsverbot“, so Laguna gegenüber der „Wirtschaftswoche“. „Während wir alles dafür tun, § 65 der Bundeshaushaltsordnung einzuhalten, werden wir von den Amerikanern und Chinesen bei großen Zukunftsthemen abgehängt.“ Das Tal des Todes Dabei ist das Problem richtig erkannt: SPRIND soll nicht ganz neue Projekte aus der Taufe heben, sondern jenen helfen, in de- ren ProjektstadiumWagniskapital in einer Höhe erforderlich ist, das sich weder imWissenschaftssystem noch in der Privatwirtschaft auftreiben lässt. Das gefürchtete „Tal des Todes“, in dem vielversprechende Ideen an manchmal zehn, manchmal aber auch 100 Millionen Euro scheitern. Ein abschreckendes Beispiel ist das MP3-Musikformat: entwickelt am Fraunhofer-Institut in Erlangen, aber kapitalisiert von Apple mit iPod, iPhone, iPad. Die fünf Projekte, die nun die Großfinanzierung erhalten, sind verheißungsvoll: > Eine Höhenwindanlage im Binnenland, die den Energieertrag um das Dreifache steigert und den Flächenverbrauch drastisch senkt. > Ein neuer Wirkstoff gegen Alzheimer, der damit verbundene toxische Ablagerungen im Gehirn zerstören soll. > Ein Holodeck, wie man es aus Star Trek kennt, mit dem sich virtuelle Treffen dreidimensional abhalten lassen – eine Revolution der Kommunikation „auf Abstand“. > Ein Chip für einen Supercomputer, der KI mit der Arbeitsweise des menschlichen Gehirns kombiniert, damit Energie einspart und die Informationsverarbeitung beschleunigt. > Microbubbles zur Entfernung von Mikroplastik aus Wasser. Auch zwei Wettbewerbe sind ausgeschrieben, zu antiviralen Wirkstoffen und zur wirtschaftlichen Entnahme großer Mengen an CO2 aus der Atmosphäre. Es geht also um hoch spezialisierte Ideen und Verfahren. Wenn SPRIND aber Spezialisten für die anstehenden Aufgaben sucht, dann dürfen diese nicht mehr verdienen „als jemand auf einer vergleichbaren Position im öffentlichen Dienst – was allein deshalb nicht funktioniert, weil es bei uns um Jobs und Qualifikationen geht, die gar nicht ins öffentliche Tarifsystem passen“. Wird gar die Beschaffungsgrenze von 214000 Euro überschritten, ist eine internationale Ausschreibung fällig. Selbst wenn es Vergleichbares auf dem internationalen Markt eben noch gar nicht gibt – und damit wertvolle Zeit verstreicht. „Diese Konstruktion“, so Laguna in der „Wirtschaftswoche“, „ist nicht zu Ende gedacht.“ Andrea Böltken FOKUS 23 dbb magazin | Juni 2022

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