dbb magazin 12/2021

Dienstrecht Corona-Pandemie und Dienstunfall „Es kann nicht sein, dass für Beamtinnen und Beamte mit vergleichbaren Einsatzsituationen örtlich andere Maßstäbe gelten.“ Friedhelm Schäfer Die COVID-19-Pandemie beeinflusst das gesamte gesellschaftliche Leben in Deutschland. Bestimmte Beamtengruppen wie Polizeibeamte sind im dienstlichen Alltag aufgrund des unmittelbaren Personenkontakts in Einsatzsituationen mit einem hohen Infektionsrisiko im Dienst konfrontiert. Wie sind Beamtinnen und Beamte abgesichert, wenn tatsächlich eine COVID-19-Infektion auftritt? D as eigenständige Sicherungssystem der beamtenrecht­ lichen Unfallfürsorge soll Beamte bei spezifischen dienstlich verursachten Gesundheitsschädigungen absichern. Unter welchen Voraussetzungen kann eine COVID-19-Erkrankung bei Beamten als Dienstunfall anerkannt werden? Wie erfolgt die Anerkennung der möglichen Folgen als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit bei der gesetzlichen Unfallver­ sicherung? Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Beamte? An welcher Stelle besteht Handlungsbedarf, auch mit Blick auf eine möglichst bundeseinheitliche Rechtsanwendung? Über diese Fragen diskutierte der Zweite Vorsitzende und Fachvor­ stand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, am 24. No­ vember 2021 im Rahmen der Reihe „dbb forum öffentlicher Dienst“ digital mit dem Referats­ leiter Berufskrankheiten in der Hauptabteilung Versicherung und Leistungen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche­ rung e. V. (DGUV), Fred-Dieter Zagrodnik, und Regierungsdirektor Eike Ziekow, der an der Hochschule des Bundes am Fachbereich Bundeswehrverwaltung lehrt. Infizieren sich Beamtinnen und Beamte während ihres Dienstes mit dem Coronavirus, soll die Prüfung und Anerkennung eines Dienstunfalls künftig bundesweit nach möglichst einheitlichen Kriterien erfolgen, forderte Friedhelm Schäfer. „Beamtinnen und Beamte sind nicht in die gesetzliche Unfallversicherung einge­ gliedert, sondern verfügen über eine spezielle Absicherung durch ihre Dienstherren im Rahmen der Dienstunfallfürsorge. Bei Be­ amtinnen und Beamte in bestimmten Positionen, etwa bei der Polizei, der Feuerwehr oder der Zollfahndung, wird vom Gesetz und vom Dienstherrn verlangt, dass sie in gewissem Umfang auch gesundheitliche Risiken auf sich nehmen. Deshalb müssen die Verfahren zur Feststellung der dienstlichen Ursache einer COVID-19-Infektion in allen Berei­ chen erleichtert werden, in denen Personenkontakte unvermeidbar sind“, so der dbb Vize. Entsprechende konkretisierende Regelungen durch Erlass hätten sich in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein- Westfalen bereits bewährt, mach­ te Schäfer deutlich und forderte schnelle Empfehlungen für eine einheitliche Handhabung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene: „Es kann nicht sein, dass für Beamtinnen und Beamte mit vergleichbaren Einsatzsituationen und Diensten örtlich andere Maßstäbe gelten.“ Die Einführung einer pauschalen Nachweis­ pflicht des Dienstherrn, dass sich die Beamtin oder der Beamte nicht während des Dienstes mit dem Coronavirus infiziert hat, Moderatorin Ines Arland und Friedhelm Schäfer © Jan Brenner dbb magazin | Dezember 2021 12 AKTUELL DBB FORUM ÖFFENTLICHER DIENST

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