dbb magazin 11/2021

Arbeitnehmerrechte Mobiles Arbeiten und Homeoffice Das mobile Arbeiten hat durch die Pandemie einen kräftigen Schub erhalten und wird voraussicht­ lich auch auf Dauer einen höheren Stellenwert einnehmen als es ohne COVID-19-Pandemie der Fall gewesen wäre. Mit der häufigeren Nutzung von Telearbeit sind Vorteile verbunden. Es gibt aber auch Schattenseiten. In vielen Betrieben und Behör­ den wurde der Homeoffice- Arbeitsplatz aus der Not her­ aus innerhalb kürzester Zeit entweder eingeführt oder be­ reits vorhandene Regelungen wurden stark ausgebaut. Das hatte zur Folge, dass vielerorts zunächst improvisiert werden musste. In Zukunft müssen die gesetzlichen Regelungen aber nicht nur zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Ar­ beitnehmer rechtssicher ein­ gehalten werden. Davon profi­ tieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitgeber, wenn sie mit ihren Regelun­ gen Motivation schaffen und die Gesundheit ihrer Mitarbei­ terinnen und Mitarbeiter för­ dern. Zudemmuss das keine Einschränkung der oft auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewünschten Flexibilität bedeuten. Das mobile, ortsflexible Arbei­ ten ist nicht eindeutig defi­ niert. Oft werden die unter­ schiedlichen Begriffe synonym verwendet. < Homeoffice oder mobiles Arbeiten? Der vielfach verwendete Be­ griff „Homeoffice“ wird sowohl im Sinne der Teleheimarbeit als auch im Sinne von Telearbeit verwendet. Im Hinblick auf die jeweils zu beachtenden Schutzvorschriften ist eine Dif­ ferenzierung jedoch erforder­ lich. Eine umfassende Klammer der Begrifflichkeiten ist das mobile Arbeiten. Hier erfolgt die Arbeit außerhalb des Un­ ternehmens beziehungsweise der Behörde und es ist mobile Technik im Einsatz. Mobile Arbeit lässt sich grob in drei Formen unterteilen: > Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer führt sei­ ne Tätigkeit ausschließlich vom heimischen Schreibtisch aus (Homeoffice oder Tele­ heimarbeit). > Bei der alternierenden Tele­ arbeit steht den Mitarbei­ tenden sowohl ein Arbeits­ platz in der Firma als auch zu Hause zur Verfügung. > Bei der mobilen Telearbeit bewegt sich der Arbeitsplatz im Grunde mit den Beschäf­ tigten. < Der gesetzliche Rahmen Arbeitsrechtlich gelten grund­ sätzlich die Regelungen, die auch im Unternehmen, Betrieb oder in der Behörde gelten. Ein gesetzlich verankertes Recht auf „Homeoffice“ besteht in Deutschland zurzeit nicht. Ob ein Arbeitnehmer von zu Hau­ se aus arbeiten darf, liegt prin­ zipiell in der Entscheidung des Arbeitgebers. Es existieren je­ doch auch vereinzelt Tarifver­ träge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge, die dies regeln. Wichtig ist: Arbeitgeber können eine Tätigkeit im „Homeoffice“ – abgesehen von pandemiebedingten Sonder­ regelungen – nicht anordnen. Beimmobilen Arbeiten gelten grundsätzlich dieselben Ar­ beitsschutzvorschriften wie an einem Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Behörde. Der Ar­ beitgeber hat daher für den Gesundheitsschutz und die Si­ cherheit der Arbeitnehmer zu sorgen. Die Generalklausel in § 618 BGB enthält Regelungen hinsichtlich der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchfüh­ rung von Schutzmaßnahmen. Der Inhalt der Schutzpflicht arbeitnehmerrechte © George Milton/Pexels.com 24 dbb > dbb magazin | November 2021

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