dbb magazin 6/2021

hintergrund . Dr. Edmund Stoiber (CSU), Co-Vorsitzender der Föderalismuskommission I (2005 bis 2006) Entscheidungsabläufe optimieren 1 Wie beurteilen Sie die Föderalismusreformen rückblickend? Der Freistaat Bayern steht vor dem Hintergrund seiner über 1000-jährigen Geschichte als eigenes Staatswesen für einen starken deutschen Föderal­ staat. Der bayerische Minister­ präsident sieht sich traditionell als „Lordsiegelbewahrer des Föderalismus“. Deshalb war es für mich eine ganz besondere Herausforderung, als Leiter der Föderalismuskommission I zusammen mit Franz Münte­ fering die Entflechtung der Mischzuständigkeiten von Bund und Ländern in Angriff zu nehmen, zum Beispiel auch im öffentlichen Dienstrecht. Ganz wesentlich war die Rück­ führung der im Bundesrat zu­ stimmungspflichtigen Gesetze, die Ende der 90er-Jahre weit mehr als die Hälfte aller Bun­ desgesetze ausmachten. Das führte oft zu politischen Blo­ ckaden. Die Kommission war erfolgreich: Durch die Födera­ lismusreform 2006 fiel dieser Anteil auf unter 40 Prozent. Das war ein wichtiger Schritt weg von einemMitbestim­ mungsföderalismus, in dem die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Ebene verwischt wurden, hin zu einemWettbe­ werbsföderalismus, bei dem der Wettbewerb um die beste Lösung im Vordergrund steht. Leider haben die Länder von den neu geschaffenen Kompe­ tenzen, insbesondere in der Ab­ weichungsgesetzgebung, nicht so Gebrauch gemacht, wie wir das damals geglaubt haben. 2 Sehen Sie weiteren Reformbedarf der föde- ralen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland? Der bundesdeutsche Föderalis­ mus hat sich auch in der Coro­ na-Pandemie grundsätzlich be­ währt. Zentralistische Staaten wie Frankreich sind nicht bes­ ser durch die Krise gekommen. Die Pandemie hat allerdings generell Schwächen in der Effi­ zienz unseres Staates wegen der überbordenden Regelungs­ dichte, der Bürokratie in exten­ so und des Perfektionismus aufgeworfen. Sie hat vor allem aber auch Schwächen in unse­ rem Bildungs- und Gesund­ heitswesen aufgedeckt, be­ sonders bei den digitalen Abläufen in Schulen und Ge­ sundheitsämtern. Auch die Abstimmungswege zwischen Bund und Ländern haben gro­ ße Längen. Deshalb muss man aus den Erfahrungen der Ex­ tremsituation Pandemie über die Notwendigkeit einer er­ neuten Staatsinventur nach­ denken, um die Entscheidungs­ abläufe zu optimieren. Ich stimme Ralph Brinkhaus, dem Vorsitzenden der Unionsfrak­ tion im Bundestag, völlig zu, dass wir als Konsequenz aus der Corona-Pandemie effizien­ tere staatliche Strukturen brauchen, um besser durch die nächste Krise zu kommen. Dafür brauchen wir sicher eine Enquetekommission, mehr als nur eine neue Föderalismus­ kommission. ?? zwei fragen an ... < Föderalismuskommission I Vorsitzende der Kommission waren Edmund Stoiber, Ministerpräsident des Frei­ staats Bayern und CSU-­ Vorsitzender, als Vertreter der Länderseite, und Franz Müntefering, Chef der SPD- Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der SPD, als Vertreter des Bundes. Die Entscheidung für die Einsetzung von zwei gleich­ berechtigten Vorsitzenden erfolgte, um die „Gleichge­ wichtigkeit beider Bänke“ zu betonen. Franz Müntefering konnte dem dbb magazin aus terminlichen Gründen leider kein Statement zu­ kommen lassen. < Edmund Stoiber © CSU Stellen oder sie können auf­ grund unattraktiver Rahmen­ bedingungen, wie der oft un­ zureichenden Bezahlung, nicht besetzt werden.“ Andererseits gehe die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes viel zu schleppend voran. „Zwar wur­ den hier zuletzt, beispielsweise mit dem Onlinezugangsgesetz, wichtige Projekte angestoßen, Deutschland hat aber auch – gerade im internationalen Ver­ gleich – sehr, sehr viel aufzu­ holen“, kritisiert Silberbach. Im Fazit könne die föderale Ord­ nung der Bundesrepublik an einigen Stellen optimiert wer­ den, gerade mit Blick auf Aus­ nahmesituationen. „Trotzdem darf sie aus Sicht des dbb nicht grundsätzlich infrage gestellt werden. Vielmehr gilt es, den öffentlichen Dienst durch In­ vestitionen in Personal, Vergü­ tung und Fortbildung sowie in Technik so aufzustellen, dass er nicht nur im Normalbetrieb, sondern auch im Krisenfall handlungsfähig ist.“ < Föderalismusreform III Seit Juni 2014 läuft die soge­ nannte Föderalismusreform III quasi als stille Reform, die auf eine Föderalismuskommission verzichtet. Als „Work in Pro­ gress“ halten diese Reformbe­ mühungen bis heute an, wobei Ergebnisse durch intergouvern­ mentale Beziehungen erzielt werden. Vor allem der stärker werdende Einfluss der Landes­ ministerkonferenzen spielt da­ bei eine Rolle. So sollen unter anderem die in der Föderalis­ musreform II vernachlässigten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern vorange­ bracht werden. Diesbezüglich wurde unter anderem 2017 eine Neuregelung des bundes­ staatlichen Finanzausgleichs beschlossen. Zudem wurden dem Bund weitere Kompeten­ zen im Bereich der Finanzhilfen für die Kommunen zugespro­ chen sowie dem Bundesrech­ nungshof neue Kontrollrechte eingeräumt. br 13 dbb > dbb magazin | Juni 2021

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