dbb magazin 5/2021

Hauptversammlung der dbb bundesseniorenvertretung Mehr Beitragsgerechtigkeit für Betriebsrenten Die dbb bundesseniorenvertretung fordert für Betriebsrenten die Rückkehr zur Regelung von vor 2004, nach der gesetzlich Krankenversicherte nur den halben Beitragssatz auf Versorgungsbezüge zahlen mussten. Die Regelung schließt auch Betriebsrenten des öffentlichen Dienstes mit ein. Mit dem GKV-Modernisie­ rungsgesetz vom 1. Januar 2004 hatte die damalige rot- grüne Koalition geregelt, dass Rentenbezieherinnen und -bezieher auf Betriebsrenten statt des hälftigen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kran­ kenversicherung (GKV) zah­ len müssen, um die Einnah­ men der GKV zu erhöhen. „Schon im damaligen Gesetz wurde außer Acht gelassen, dass die Beiträge zur betrieb­ lichen Altersversorgung be­ reits aus Einkommen gezahlt werden, das der Beitrags­ pflicht zur GKV unterliegt“, kritisierte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertre­ tung, Horst Günther Klitzing, auf der virtuellen Hauptver­ sammlung der dbb bun­ desseniorenvertretung am 20. April 2021 in Berlin. „Die GKV profitiert seit Lan­ gem von der hohen Beschäf­ tigtenzahl in Deutschland und den damit verbundenen Einnahmen. Damit ist diese doppelte Beitragszahlung nicht mehr zu rechtfertigen und muss zurückgenommen werden“, fordert Klitzing. Darüber hinaus löse der 2020 eingeführte dynamische Frei­ betrag in Höhe von aktuell 164,50 Euro das Problem nur teilweise: „Die Neueregelung haben wir damals als ersten Schritt zu mehr Beitragsge­ rechtigkeit begrüßt. Er führt zwar dazu, dass Betriebsrenten bis zu dieser Höhe nicht unter den Krankenversicherungsbei­ trag fallen und Betriebsrenten damit bis zur Höhe von 329 Euro nur dem halben Beitrags­ satz unterliegen. Für alle darü­ berliegenden Betriebsrenten­ anteile bleibt es aber bei der vollen Beitragspflicht.“ Dassel­ be gelte für Versorgungsbezü­ ge von Beamtinnen und Beam­ ten, auf die seit 2004 ebenfalls der volle Beitrag zur GKV zu zahlen ist. „Diesem Personen­ kreis kommt der Freibetrag gar nicht zugute“, so Klitzing. Weitere Themen der digitalen Hauptversammlung der dbb bundesseniorenvertretung wa­ ren unter anderem die Anpas­ sung der Dienst- und Versor­ gungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifab­ schlusses vom 25. Oktober 2020 und die Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesver­ fassungsgerichtes (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimenta­ tion vom 5. Mai 2020. Darüber hinaus wurde die Personalsituation in der Pflege diskutiert. dbb Chef Ulrich Silber­ bach, der der Hauptversamm­ lung als Gast zugeschaltet war, bestätigte die Einschätzung der Hauptversammlung, dass die Bezahlung im Pflegebereich nur ein für den Personalmangel ver­ antwortlicher Faktor sei. Darü­ ber hinaus sei die daraus resul­ tierende Überbelastung der Pflegekräfte sowohl in Pflege­ einrichtungen als auch in Kran­ kenhäusern ausschlaggebend. Zudem fordere die Bewältung der Folgen der COVID-19-Pan­ demie die Pflegekräfte jetzt in besonderemMaße. Silberbach wies darauf hin, dass Personal­ mangel nicht nur in der Pflege, sondern im gesamten öffentli­ chen Dienst ein grundsätzliches Problem sei: Rund 330000 Stel­ len seien derzeit unbesetzt. Die Hauptversammlung der dbb bundesseniorenvertretung tagt zweimal jährlich, im Jahr des Bundesseniorenkongresses einmal. Sie berät und beschließt über aktuelle Fragen der Seniorenarbeit sowie über den jährlichen Haushalt. Mitglieder dieses Gremiums sind die Geschäftsführung sowie die Vorsitzenden der Seniorenvertretun­ gen der Landesbünde und der Mitgliedsgwerkschaften des dbb. Das Gremium tagte am 20. April 2021 coronabedingt zum ersten Mal im digitalen Format. Ob die Herbstsitzung im Oktober wieder als Prä­ senzveranstaltung stattfindet, ist noch ungewiss. senioren Foto: Sergey Nivens/Colourbox.de 35 dbb > dbb magazin | Mai 2021

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