dbb magazin 4/2021

tarif Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen Redaktionsverhandlungen abgeschlossen Mit dem Abschluss der Redaktionsverhandlungen zwischen dem Bund, der Vereinigung der kommu­ nalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di ) und dem dbb am 12. März 2021 können die Verbesserungen der Einkommensrunde in Kraft treten. VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath erklärte dazu: „Wir haben bis zuletzt hart, aber dabei stets konstruktiv zu den Details der Umsetzung der Tarifeinigung aus Potsdam verhandelt. Daher freue ich mich umso mehr, dass wir nun auch insbesondere beim letz­ ten großen Streitpunkt, der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings, einen Konsens finden konn­ ten. Mit dem Abschluss der Redaktionsverhandlungen steht der Auszahlung der erhöhten Entgelte bei den kommunalen Arbeitgebern nichts mehr imWege.“ Gegenstand der Redaktions­ verhandlungen waren 20 Än­ derungstarifverträge und zwei neue eigenständige Verträge zur Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing und zur Corona- Sonderprämie für den Öffentli­ chen Gesundheitsdienst. Der Einigung waren intensive Ver­ handlungen zu vielen Details des umfangreichen Tarifwerks vorausgegangen. „Ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis nach schwierigen, bis zuletzt kontroversen, aber immer zielorientierten Gesprächen“, kommentierte der dbb Fach­ vorstand Tarifpolitik, Volker Geyer, die Einigung. „Der erfolgreiche Abschluss der Redaktionsverhandlungen setzt ein klares Signal an die Beschäf­ tigten: Ihre wichtige Rolle in ei­ ner schwierigen Zeit wird ge­ würdigt. Ohne den öffentlichen Dienst geht es nicht“, betonte Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienst­ leistungsgewerkschaft (ver.di ). Der Tarifabschluss sieht Ent­ geltsteigerungen in zwei Schrit­ ten von insgesamt 3,2 Prozent in den kommenden zwei Jahren vor. Der Tarifabschluss enthält viele weitere Aufwertungen vor allem für die Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pfle­ geeinrichtungen durch eine neu geschaffene Pflegezulage sowie die Aufstockung der mo­ natlichen Intensiv- als auch Wechselschichtzulage. Unter anderem wurde eine we­ sentliche Konkretisierung beim Samstagszuschlag für die Be­ schäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen er­ reicht. Nach der Tarifeinigung war diesbezüglich eine Erhö­ hung auf 20 Prozent des auf ei­ ne Stunde entfallenden Ent­ gelts vorgesehen. Durch eine entsprechende klarstellende Formulierung im neuen § 50 TVöD-BT-K/§ 49 a TVöD-BT-B ist jetzt sichergestellt, dass dies auch gilt, wenn die Samstagsar­ beit von 13 bis 21 Uhr im Rah­ men von Wechselschicht- und Schichtarbeit geleistet wird. Da vor allem in Krankenhäusern regelmäßig Wechselschicht- oder Schichtarbeit geleistet wird, war diese Erweiterung des Anwendungsbereiches gegen­ über der Regelung im allgemei­ nen Teil erforderlich, weil die Verbesserung beim Samstags­ zuschlag andernfalls weitge­ hend keine Anwendung gefun­ den hätte. Darüber hinaus wurden Verbesserungen bei Zulagen festgeschrieben. Konkretisiert wurden auch die Details für die Rahmenbedin­ gungen bei der Umsetzung der alternativen Entgeltanreizsyste­ me im neuen § 18 a TVöD. Die Betriebsparteien können in Be­ triebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarungen vorse­ hen, dass das für die leistungs­ orientierte Bezahlung (LOB) ge­ mäß § 18 TVöD vorgesehene Volumen ganz oder teilweise für die neuen Entgeltanreizsys­ teme verwendet werden soll. Soweit das dazu vorgesehene Budget in einem Jahr nicht voll­ ständig verbraucht wurde, er­ höht sich das Volumen für die LOB gemäß § 18 TVöD im Folge­ jahr um den nicht verbrauchten Betrag. Zudem ist in § 18 a TVöD eindeutig festgeschrie­ ben, dass eine undifferenzierte Auszahlung des Budgets für leistungsorientierte Bezahlung in Form einer Sonderzahlung als eine gleichberechtigte Form der alternativen Entgeltanreiz­ systeme von den Betriebspar­ teien vereinbart werden kann. Einen eigenständigen Tarifver­ trag haben die Tarifvertrags­ parteien zur Umsetzung der in der Tarifeinigung vorgesehenen Corona-Sonderprämie im Öf­ fentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vereinbart. Die Konkreti­ sierung und praktische Umset­ zung der in der Tarifeinigung vorgesehenen Tatbestandsvor­ aussetzung des „überwiegen­ den Einsatzes für mindestens einen Monat“ in einer Gesund­ heitsbehörde zur Bewältigung der Pandemie waren Gegen­ stand langer Diskussionen, bei denen es den Gewerkschaften darum ging, die Voraussetzun­ gen für den Bezug der Corona- Sonderzahlung klar zu formu­ lieren, um demmit diesem Instrument verfolgten Ziel der Honorierung des besonderen Einsatzes unter schwierigen Bedingungen gerecht zu wer­ den und die Regelung gleich­ zeitig in der Praxis einfach umsetzbar zu gestalten. Unter dem Stichwort der Stei­ gerung der Attraktivität des öf­ fentlichen Dienstes enthält die Tarifeinigung die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahr­ rädern. Darunter fallen Räder mit und ohne elektronischen Hilfsantrieb gemäß § 63 a Stra­ ßenverkehrs-Zulassungs-Ord­ nung (StVZO). Hierzu haben sich die Gewerkschaften mit der VKA auf den Abschluss ei­ nes Tarifvertrages zur Entgelt­ umwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst geeinigt (TV-Fahrrad­ leasing). < Aktion zur Einkommensrunde am 18. September 2020 in Berlin © Marco Urban 24 > dbb magazin | April 2021

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