dbb magazin 1-2/2021

nachrichten Novellierung des BPersVG Änderungen nicht weitreichend genug Nach Auffassung des dbb sind bei der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) weitere Nacharbeiten nötig. Dennoch berücksichtige der Gesetzentwurf, der am 16. Dezember 2020 im Bundeskabinett beschlossen wurde, viele langjährige Forderungen des dbb und seiner Bundes­ beamtengewerkschaften. „Es ist positiv zu vermerken, dass im Beteiligungsverfahren weitere Anregungen von uns eingeflossen sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass Personal­ ratssitzungen als Video- und Telefonkonferenzen stetig stattfinden können“, sagte dbb Vize Friedhelm Schäfer am 16. Dezember 2020. Der Gesetzentwurf hielte jedoch auch an Änderungen fest, die der dbb aufs Schärfste kritisiert. An erster Stelle betref­ fe dies die überobligatorische Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zumMitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein aus 1995. „Die vorgesehene Einführung eines generellen Rechts der Dienststelle zur Aufhebung von Entscheidungen der Einigungs­ stelle entwertet die Beteiligung der Personalvertretungen ebenso wie die Funktion der Einigungsstelle. Das spiegelt ein Bild von Dienststelle und Personalvertretung wider, das mit der Vorstellung einer Zusammenarbeit auf Augen­ höhe nicht in Einklang zu bringen ist“, so Schäfer. Auf Unverständnis stößt beim dbb auch die zaghafte Reak­ tion auf die großen Herausfor­ derungen der Digitalisierung, die in der aktuellen Pandemie­ situation sichtbar geworden sind. „Die von der Bundesre­ gierung zu Recht forcierte Di­ gitalisierung des öffentlichen Dienstes wird sich in den nächsten Jahren massiv auf die Präsenz- und Kommunika­ tionskultur in den Dienststel­ len auswirken und auch die Arbeit der Personalvertretun­ gen erfassen. Wir fordern mit Nachdruck ein digitales Zu­ gangsrecht der Gewerkschaf­ ten zur Dienststelle“, betonte Schäfer. Dies wurde im Ge­ setzentwurf bisher nicht be­ rücksichtigt. „Damit wird den Gewerkschaften der grundge­ setzlich zugesicherte Zugang zu den Beschäftigten ange­ sichts unterschiedlicher Er­ reichbarkeit erschwert, ja teil­ weise unmöglich gemacht.“ Der dbb fordert eine ebenso gründliche wie zügige parla­ mentarische Behandlung, da­ mit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschie­ det wird. „Der vorgelegte Ge­ setzentwurf darf aber nur der Anfang einer kontinuierlich fortzusetzenden Modernisie­ rung des Bundespersonalver­ tretungsgesetzes sein“, stellte Schäfer klar. < kurz berichtet dbb Chef Ulrich Silberbach zeigt wenig Verständ­ nis für die oft verzögerte Auszahlung der Corona- Hilfezahlungen. „Viele Menschen müssen in der COVID-19-Pandemie zu lange auf die verspro­ chenen Unterstützungsleistungen warten“, sagte er am 18. Dezember 2020 gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Verantwortlich hierfür ist nach Silberbachs Ein­ schätzung vor allem die vielfach schleppende Digitalisierung des öffentlichen Dienstes. „Die Bundesregierung hat Enttäuschungen hervorge­ rufen, indem sie immer wieder Erleichterungen und Hilfen versprochen hat, ohne dazuzusagen, dass es etwas dauert, bis diese fließen können“, sagte Silberbach. „Die Betroffenen rufen dann etwa beim Bürgeramt an und dort müssen die Beschäftigten erstmal bremsen: Es gibt noch kein entsprechendes IT-Programm, noch keinen Zugang, noch keine Datensätze.“ Der Bund habe sehr zu Recht viele Milliarden in die Hand genommen, um die Pandemiefolgen abzufedern. „Wir sehen aber auch viele Streuef­ fekte – statt mit den enormen Hilfen zur Abfe­ derung der Corona-Folgen auch in die Zukunft, in Infrastruktur und staatliche IT zu investieren, bekommt jeder etwas“, kritisierte Silberbach. Über die Prioritätensetzung müsse an verschie­ denen Stellen noch mal geredet werden. „Beim Luftverkehr hat der Staat das ganz große Porte­ monnaie aufgemacht und die Lufthansa mit neun Milliarden Euro unterstützt. Wenige Tage später wird die Streichung von 29000 Stellen angekündigt. Das passt überhaupt nicht zu­ sammen.“ Model Foto: Syda Productions / Colourbox.de 7 dbb > dbb magazin | Januar/Februar 2021

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==