dbb magazin 1-2/2021

mitgliedsgewerkschaften < BDZ Personalhaushalt der Zollverwaltung 2021 Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 26./27. November 2020 ab­ schließend über den Entwurf eines Gesetzes über die Fest­ stellung des Bundeshaushalts­ plans für das Jahr 2021 bera­ ten. Es ist absehbar, dass es für die Zollverwaltung keine mate­ riellen Veränderungen gegen­ über dem im September 2020 eingebrachten Regierungsent­ wurf zum Personalhaushalt geben wird. „Wenn bei einer Neuverschul­ dung von knapp 96 Milliarden Euro kein zusätzlicher Cent für den personellen Aufwuchs der Einnahmeverwaltung des Bun­ des abfällt, liegen die Interes­ sen offensichtlich anderswo“, kommentierte der Bundesvor­ sitzende der Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), Dieter Dewes. Für den BDZ hat es den An­ schein, dass die Verantwortli­ chen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ihre Chance dringend benötigter Investitio­ nen für den Zoll haben verstrei­ chen lassen. „Was nicht finan­ ziert ist, kann nicht umgesetzt werden. Es ist nicht akzeptabel, dringend benötigte Investitio­ nen auf den Haushalt 2022 zu verschieben. Ich blicke ohnehin mit großer Sorge auf die nächs­ ten Haushaltsverhandlungen und die Zeit danach: Wer sich mit der Neuverschuldung des Bundes befasst, weiß, dass uns harte Verhandlungen um jede einzelne, zusätzliche Planstelle bevorstehen. Solide Investitio­ nen in Planstellenhebungen und -ausstattung sind zugleich eine Form der Wertschätzung der Zöllnerinnen und Zöllner und diese kann nicht hoch ge­ nug ausfallen. Diese Chance wurde für den aktuellen Haus­ halt vertan“, sagte Dewes. Insgesamt sind für die Zollver­ waltung 1194 zusätzliche Stel­ len im Bundeshaushalt 2021 ausgewiesen, davon speist sich der überwiegende Teil der Stel­ len aus Haushaltsvermerken zur fünften Tranche der Min­ destlohnkontrolle, der Stärkung der allgemeinen Zollverwaltung und dem Erfüllungsaufwand zum Gesetz gegen illegale Be­ schäftigung und Sozialleis­ tungsmissbrauch. Weitere Stel­ len sind unter anderem zur Stärkung der FIU und der Um­ setzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäsche­ richtlinie vorgesehen. < dbb m-v Personalratstätigkeit muss ausgeglichen werden Im einem personalvertretungs­ rechtlichen Beschlussverfahren vor dem Oberverwaltungsge­ richt Mecklenburg-Vorpom­ mern ist es dem Personalrat der Beruflichen Schule Greifswald gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass der zeitliche Umfang für Personalratstätig­ keiten für alle Mitglieder des Personalrats zu ermitteln und durch Ermäßigungsstunden auszugleichen ist. In seinen Berechnungen geht das Gericht davon aus, dass, ob­ wohl die benötigte Beschäftig­ tenzahl für eine vollständige Freistellung nicht erreicht ist, ein Zeitaufwand von mindestens zwölf Stunden für die Leitung des Personalrats und mindes­ tens 2,5 Stunden für die übrigen Personalratsmitglieder vorhan­ den ist. An der betroffenen Schule sind 85 Lehrkräfte tätig. Damit ergibt sich ein Gesamt­ bedarf von mindestens 22,5 Stunden, die – auf die Unter­ richtsverpflichtung in Höhe von 27 Stunden für Lehrkräfte umgerechnet – eine Unter­ richtsfreistellung von gerundet 15 Unterrichtsstunden erfor­ dert. „Da dieser Beschluss un­ serer Meinung nach nicht nur Wirkung auf die Personalrats­ gremien der Schulen hat, son­ dern auf alle Gremien, die dem Personalvertretungsrecht des Landes unterliegen, haben wir sowohl das Bildungsminis­ terium als auch das Innen­ ministerium als das für unser Personalvertretungsrecht zu­ ständige Ministerium zu Ge­ sprächen zur Umsetzung des Urteils aufgefordert“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht. Mit dem Beschluss würde ein seit 2017 schwelender Rechtsstreit beendet, da der Beschluss auch eine Rechts­ beschwerde nicht zulässt. „Dass das Bildungsministeri­ um nun beim Bundesverwal­ tungsgericht Beschwerde ge­ gen die Nichtzulassung von Rechtsmitteln eingereicht hat, zeigt, dass es an der Um­ setzung des Urteils kein Inter­ esse hat und selbst auf die Ge­ fahr einer höchstrichterlichen ‚Klatsche‘ nur auf Zeit spielt. Das ist eine nicht hinnehmba­ re Missachtung personalver­ tretungsrechtlicher Interessen und richtet sich damit letzt­ endlich gegen die Lehrkräfte des Landes“, machte Knecht deutlich. < DPolG Bundespolizei Keine Stärkung der Sicherheitsarchitektur Die DPolG Bundespolizeige­ werkschaft zeigt sich ent­ täuscht über den mutmaßli­ chen Kompromiss in Sachen Novellierung des Bundespoli­ zeigesetzes, auf den sich die Regierungskoalition geeinigt haben soll. Medienberichten zufolge soll ein Ende Novem­ ber verfasstes Eckpunktepapier diverse Änderungen, wie bei­ spielsweise die Erweiterung der Zuständigkeit auf Verbre­ chenstatbestände bei Eigen­ tumsdelikten, beinhalten. Außerdem sei geplant, die Be­ fugnisse zur Quellen-Telekom­ munikationsüberwachung (TKÜ) zu erweitern. „Leider vermissen wir maßgeb­ liche Änderungen und Befug­ niserweiterungen, die die Bun­ despolizei im 21. Jahrhundert hätten ankommen lassen“, kommentierte Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. Teggatz meint unter anderem die Erweiterung der Befugnisse für Online-Durchsuchungen und eine elektronische Gesichts­ erkennung als elektronische Fahndungsunterstützung. „Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, eine tatsächliche Stärkung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu verpassen“, zeigte sich der Gewerkschafts­ chef enttäuscht. > Dieter Dewes, Bundesvorsitzender des BDZ > Dietmar Knecht, Vorsitzender des dbb mecklenburg-vorpommern > Heiko Teggatz, Bundesvor­ sitzender der DPolG Bundes­ polizeigewerkschaft (BPolG) 46 dbb > dbb magazin | Januar/Februar 2021

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