dbb magazin 11/2020

mitgliedsgewerkschaften << dbb saar 70. Gründungsjubiläum Am 4. Oktober 1950 schlossen sich fünf Fachgewerkschaften unter dem Dach des von ihnen gegründeten „Beamtenbund des Saarlandes“ zusammen, der sich in den vergangenen 70 Jahren von einer reinen Be­ amten- zu einer schlagfertigen und modernen Dienstleis­ tungsorganisation für Beamte und Tarifbeschäftigte entwi­ ckelt hat. Heute gehören dem dbb beamtenbund und tarif­ union landesbund saar als gewerkschaftlicher Spitzen­ organisation 36 Mitgliedsge­ werkschaften im öffentlichen Dienst und aus dem privatisier­ ten Dienstleistungssektor an. „Die Gründung des Landes­ bund Saar fiel in eine Zeit, die durch den wirtschaftlichen und politischen Wiederaufbau unseres Landes geprägt war und natürlich kennzeichnen auch die erst Ende 1956 erfolg­ te Wiedereingliederung des Saarlandes in die Bundesrepu­ blik Deutschland und die 1957 vorgenommene Aufnahme des Landesbund Saar in die DBB- Bundesorganisation die frühen Jahre unserer Organisation“, sagte der Vorsitzende des dbb saar, Ewald Linn, am 4. Oktober 2020. Als weitere Besonderheit hob Linn die Kontinuität in der Verbandsführung hervor. In 70 Jahren leiteten den Landes­ verband sechs Vorsitzende: der Gründungsvorsitzende WilhelmMeister (1950 bis 1954), Josef Fuhrmann (1954 bis 1980), Alfred Detambel (1980 bis 1987), Bernd Rupp (1987 bis 2001), Artur Folz (2001 bis 2012) und Ewald Linn (seit 2012). „Natürlich haben sich die Herausforderungen an die ge­ werkschaftliche Arbeit in den vergangenen 70 Jahren stark verändert“, so Linn weiter. „Themen wie die Globalisie­ rung in einer vernetzten Da­ tenwelt und die zunehmenden auf die Arbeitswelt ausstrah­ lenden Wandlungsprozesse in einer sich immer schneller ver­ ändernden Informationstech­ nologie erfordern im 21. Jahr­ hundert andere Maßnahmen als noch im 20. Jahrhundert. Die Gegenwart mit der Corona- Pandemie und ihren Folgen wird den öffentlichen Dienst weiter fordern. Der dbb wird dabei ein verlässlicher Partner und Streiter sein.“ << DSTG Anhebung der Pauschbeträge gelobt Bei einer öffentlichen Sach­ verständigenanhörung im Fi­ nanzausschuss des Deutschen Bundestages am 30. Septem­ ber 2020 lobte der DSTG-Bun­ desvorsitzende und dbb Vize Thomas Eigenthaler die ge­ plante Anhebung der Pausch­ beträge für Menschen mit ei­ ner Behinderung sowie des Pflegepauschbetrags. Aller­ dings sei die Anhebung, so Eigenthaler, auch seit vielen Jahren überfällig. Der Gewerk­ schaftsvorsitzende dazu wört­ lich: „Die Anhebung ist ein Akt steuerlicher Gerechtigkeit, aber auch ein Beitrag zur Steuervereinfachung.“ Hintergrund der Anhörung war Gesetzentwurf der Bundesregie­ rung zur Erhöhung der Behin­ dertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen, der drei wesentli­ che Inhalte umfasst: die Ver­ dopplung der Pauschbeträge für behinderte Menschen, die Anhebung des Pflegepausch­ betrags sowie die gesetzliche Fixierung einer Fahrtkosten­ pauschale für behinderte Men­ schen im Rahmen der außer­ gewöhnlichen Belastungen ab dem Jahr 2021. Eigenthaler bewertete bei der Anhörung den Entwurf – im Schulterschluss mit anderen Sachverständigen – als sehr positiv, bezeichnete die ge­ planten Änderungen aber auch als überfällig. Schließlich sei seit 1975 beziehungsweise seit 1990 in Sachen Anpas­ sung nichts passiert. Der seit­ herige Verweis auf die Mög­ lichkeit der Geltendmachung tatsächlicher Kosten habe ab­ schreckend gewirkt. Zudem sei die Prüfung tatsächlicher Kosten kompliziert, zeitauf­ wendig und vor allem streit­ anfällig. Die Anhebung der Pauschbeträge sei daher auch ein Beitrag zur Steuerverein­ fachung. << dbb m-v Kabinettsbeschluss zur Besoldungsneuordnung Die Landesregierung in Meck­ lenburg-Vorpommern hat am 13. Oktober 2020 umfassende Änderungen bei der Besoldung und im Beamtenrecht beschlos­ sen, um die Attraktivität der Landesverwaltung als Arbeit­ geber zu erhöhen. „Der heutige Kabinettsbe­ schluss ist ein wichtiger Mei­ lenstein für mehr Attraktivität in der Landesverwaltung und wird durch den dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften be­ grüßt“, sagte der Vorsitzende des dbb mecklenburg-vor­ pommern (dbb m-v), Dietmar Knecht, am Rande der Kabi­ nettssitzung in Schwerin. Es ist geplant, die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justiz­ vollzug zunächst zu erhöhen und später zu dynamisieren. Darüber hinaus soll es Verein­ fachungen, Vereinheitlichun­ gen und die Einführung neuer Zulagen geben. Die umfassen­ den Änderungen bei der Besol­ dung und im Beamtenrecht ha­ ben zum Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhö­ hen und diese gegenüber der Wirtschaft und anderen Bun­ desländern konkurrenzfähig zu machen. Dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert. „Dennoch sind nicht alle unse­ re Forderungen sofort erfüllt. Daher werden wir im Rahmen des weiteren Gesetzgebungs­ prozesses im Landtag versu­ chen, noch einige Verbesserun­ gen zu erreichen beziehungs- weise Ungleichbehandlungen zu beseitigen“, so Knecht. Dazu gehöre auch die Frage, warum eine Zuverlässigkeitsprüfung vor der Einstellung nur bei der Polizei und Teilen der Justiz und nicht im gesamten öffent­ lichen Dienst vorgesehen sei. „Wer nicht mit beiden Beinen auf dem Boden unserer frei­ heitlich demokratischen Grundordnung steht, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen“, stellte Knecht klar. > Ewald Linn, Vorsitzender des dbb saar > Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der DSTG > Dietmar Knecht, Vorsitzender des dbb mecklenburg-vorpommern 42 dbb > dbb magazin | November 2020

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