dbb magazin 10/2020

europa © Bundesverwaltungsamt Europäische Zusammenarbeit IMI überwindet Verwaltungsgrenzen Seit zwölf Jahren erleichtert das Binnenmarkt- Informationssystem IMI die Kooperation von Behörden in der EU. Beim Europäischen Berufs­ ausweis spielt es seine ganze Stärke aus und soll nun wachsen. Die grenzüberschreitende Ver­ waltungszusammenarbeit in­ nerhalb der EU/EWR verein­ fachen – mit diesem Ziel entwickelte die Europäi­ sche Kommission in en­ ger Kooperation mit den Mitgliedstaaten das Inter­ nal Market Information Sys­ tem, kurz IMI. Nationale, regio­ nale und lokale Behörden aus den verschiedenen EU-Staaten treten seit 2008 über dieses Online-Tool in Kontakt und tauschen Informationen aus, die sie für die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen benö­ tigen. Das flexible IMI-System kann für verschiedene Arten des Austausches genutzt wer­ den – zwischen zwei Behörden (Informationsanfragen) oder zwischen einer initiierenden Behörde und mehreren Emp­ fängerbehörden in den ande­ ren Mitgliedstaaten (Mitteil­ ungen und Vorwarnungen). Möglich sind zudem Abfragen in verschiedenen Datenban­ ken. Die Nutzung von IMI ist anwenderfreundlich, schnell und – aufgrund hoher Daten­ schutzanforderungen – siche­ rer als andere Kommunikati­ onswege wie zum Beispiel E-Mail. IMI hat die grenzüber­ schreitende Verwaltungszu­ sammenarbeit modernisiert und sorgt dafür, dass der Bin­ nenmarkt in der Praxis gut funktioniert. Da das IMI-System in allen EU- Sprachen verfügbar ist, kann die Behördenkommunikation in der jeweils eigenen Amtsspra­ che erfolgen. Über integrierte vorübersetzte Standardfragen und -antworten kann der IMI- Nutzer in Deutschland seine Anfrage an eine Behörde in einem anderen EU-Staat auf Deutsch stellen. Dem Empfän­ ger wird diese automatisch in seiner eigenen Amtssprache an­ gezeigt. Informationen in Frei­ textfeldern können zusätzlich maschinell übersetzt werden. << Standardinstrument im Binnenmarkt IMI startete 2008 mit dem Rechtsbereich Berufsqualifika­ tionen. 2012 trat die IMI-Ver­ ordnung (EU) Nr. 1024/2012 in Kraft, eine umfassende Rechtsgrundlage für die Nut­ zung von IMI. Damit wurde auch der Weg für die Auswei­ tung des Systems geebnet. Mittlerweile wird IMI für 17 Rechtsbereiche und 67 grenz­ überschreitende Verfahren ein­ gesetzt und soll in den kom­ menden Jahren auf weitere Bereiche ausgeweitet werden. Gemäß Aktionsprogramm der EU vomMärz 2020 will die EU- Kommission gemeinsammit den Mitgliedstaaten „dafür sorgen, dass das Binnenmarkt- Informationssystem (IMI) zum Standardinstrument für die Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt wird“ (Europä­ ische Kommission, Mitteilung COM [2020] 94 final). In Deutschland stellt der Auf­ bau von IMI aufgrund des föde­ ralen Staatsaufbaus eine große Herausforderung dar. Denn auf Bundes- und Landesebene so­ wie auf kommunaler Ebene ist eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden einzubinden. Derzeit sind bundesweit über 5 300 Be­ hörden in IMI registriert. EU-/ EWR-weit sind es insgesamt rund 12 000. Auf Bundesebene wird das IMI-System durch ei­ nen Nationalen IMI-Koordina­ tor betreut, den sogenannten NIMIC. Diese Funktion wird im Bundesverwaltungsamt wahr­ genommen, dem zentralen Dienstleister des Bundes. Ge­ mäß der IMI-Verordnung 1024/2012 ist der NIMIC für das reibungslose und effiziente Funktionieren des IMI-Systems in Deutschland zuständig. Ne­ ben der Beratung und Koordi­ nation der beteiligten nationa­ len Stellen dient er als zentraler Ansprechpartner für die Euro­ päische Kommission und die NIMICs der anderen Mitglied­ staaten in allen Fragen, die das IMI betreffen. In jedem Bundes­ land wurde zusätzlich ein IMI- Länderkoordinator eingesetzt. Dieser ist Ansprechpartner für die Behörden bei Fragen zur Nutzung des IMI in Bereichen, für die die Länder zuständig sind. IMI wird zwar ausschließlich von Behörden genutzt. Letzt­ lich kommt die Vereinfachung der Behördenzusammenarbeit innerhalb der EU aber den Bür­ gerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zugute. Viele Menschen leben heute zeitweise oder lang­ fristig in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Dies betrifft Personen jeder Altersstufe, wie das Bei­ spiel einer Seniorin aus Deutschland zeigt, die als Im­ mobilienmaklerin ihrem Beruf in Österreich nachgehen woll­ te und den Europäischen Be­ rufsausweis (englisch: Euro­ pean Professional Card, EPC) beantragte. Dank IMI konnte der Antrag von den zuständi­ gen Behörden in Deutschland und Österreich innerhalb der vorgeschriebenen Frist von vier Monaten bearbeitet werden. Der Europäische Berufsaus­ weis, der 2016 eingeführt wur­ de, ist das erste europäische Verwaltungsverfahren, das von der Antragstellung über das Your-Europe-Portal bis zum Abschluss vollständig online abläuft. Aktuell gibt es ihn für fünf Berufe: > Krankenpfleger*in, > Apotheker*in, > Physiotherapeut*in, > Bergführer*in und > Immobilienmakler*in. Durch die Einführung des Ver­ fahrens konnte die Anerken­ nung dieser Berufsqualifika­ tionen vereinfacht werden. << Beispiele aus der Praxis Ein weiterer Rechtsbereich in IMI, der zu unmittelbaren Er­ 40 dbb > dbb magazin | Oktober 2020

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