dbb magazin 6/2020

Sportlehrer darf Mädchen unterrichten Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg gekippt, wonach die Absage an einen männlichen Bewerber auf­ grund seines Geschlechts für eine ausschließlich für Frauen ausgeschriebene Stelle als Sportlehre­ rin keinen Entschädigungsanspruch auslöst (BAG, Urteil vom 19. Dezember 2019, Az.: 8 AZR 2/19 – Vorinstanz LAG Nürnberg, Urteil vom 20. Novem­ ber 2018, Az.: 7 Sa 95/18). Nach dem Urteil des LAG Nürnberg hatte sich ein Mann auf eine nur für Frauen ausge­ schriebene Stelle als Sportleh­ rerin in der Oberstufe an einer bayerischen Privatschule be­ worben. Er erhielt aufgrund seines Geschlechts eine Absa­ ge und klagte auf Entschädi­ gung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das LAG Nürnberg kam zu dem Schluss, dass zwar eine unmittelbare Be­ nachteiligung nach dem AGG vorliegt, diese jedoch aus­ nahmsweise wegen der für diese Tätigkeit erforderlichen beruflichen Anforderungen gerechtfertigt ist. Hier stellte das Gericht in seiner Entschei­ dung hauptsächlich auf im Rahmen von Hilfestellung notwendigen Körperkontakt im Sportunterricht ab, der insbesondere in der Pubertät bei Mädchen ein verstärktes Schamgefühl auslösen könnte. Das BAG hob das Urteil auf und verwies zur Feststellung der an den Kläger zu zahlen­ den Entschädigungshöhe zu­ rück an das LAG Nürnberg. Das Gericht ist der Ansicht, dass die zwischen den Partei­ en unstreitig erfolgte Ungleich­ behandlung gerade nicht – wie von der Vorinstanz ange- nommen – ausnahmsweise gerechtfertigt war. Denn die beklagte Schule hätte nach Meinung der Richter nicht aus­ reichend dargelegt, dass für die angebotene Stelle das weibliche Geschlecht eine we­ sentliche und entscheidende sowie angemessene berufliche Anforderung, so wie § 8 Abs. 1 AGG verlangt, darstelle. urteil des monats Urteil des Monats © Colourbox.de / shock 37 dbb > dbb magazin | Juni 2020

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