dbb magazin 6/2020

nachrichten << Gesetzliche Unfallversicherungen Beamtinnen und Beamte in Aktion Die gesetzlichen Unfallversicherungen können künftig Beamtinnen und Beamte ernennen, die hoheitliche Aufgaben wie Betriebsstill­ legungen übernehmen. Bislang waren dafür Dienstordnungsange­ stellte zuständig – diese Rechtsform wird abgeschafft. Der Bundestag hat am 7. Mai 2020 beschlossen, dass die Trä­ ger der gesetzlichen Unfallver­ sicherung die Dienstherrenfä­ higkeit erhalten und künftig Beamtinnen und Beamte er­ nennen können. Hintergrund ist, dass durch gesetzliche Än­ derungen des Sozialgesetz­ buchs IV und anderer Gesetze bei den gesetzlichen Unfall­ versicherungen das Dienstord­ nungsrecht (DO-Recht) in den nächsten Jahren geschlossen werden soll. Dienstordnungs­ angestellte stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsver­ hältnis, kraft Gesetz gelten aber beamtenrechtliche Grundsätze. Völlig außer Acht gelassen wurde bei den Plänen zur Schließung des DO-Rechts allerdings, dass die Dienst­ ordnungsangestellten ver­ antwortungsvoll hoheitliche Tätigkeiten im Sinne von Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz ausüben – zum Schutz der Ge­ sundheit von Arbeitnehmerin­ nen und Arbeitnehmern kön­ nen sie beispielsweise ganze Betriebsteile stilllegen. Rechts­ sicher könne dies künftig nur möglich sein, wenn die Auf­ sichtspersonen hoheitlich han­ deln dürfen, so die klare Auf­ fassung des dbb, der frühzeitig und wiederholt auf die recht­ lichen Schwierigkeiten hinge­ wiesen hat. „Die Schließung des DO- Rechts ist zu keinem Zeit- punkt plausibel erklärt wor­ den. Dienstordnungsange- stellte leisten hervorragende Arbeit. Für die Einführung der Dienstherrenfähigkeit bei ei­ ner Schließung des DO-Rechts haben wir nun viel Überzeu­ gungsarbeit leisten müssen, zuletzt mit einem eindringli­ chen Schreiben an alle Fraktio­ nen“, erläuterte Friedhelm Schäfer, Zweiter dbb Vorsit­ zender und Fachvorstand für Beamtenrecht, nach der Be­ schlussfassung im Bundestag. Neugestaltung Bundeslaufbahnverordnung Laufbahnrecht muss attraktiver werden Der Bund will das Laufbahnrecht ändern und hat Pläne für eine Neugestaltung der Bundeslaufbahnverordnung vorgelegt. Der dbb begrüßt den Ansatz, hält aber Verbesserungen für zwingend notwendig. „Das Laufbahnrecht muss deutlich attraktiver werden“, fordert dbb Vize und Beamten­ vorstand Friedhelm Schäfer. Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zu einer Änderung der Bundes­ laufbahnverordnung (BLV) und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften sieht vor, Anpas­ sungen an die Gesetzgebung und Rechtsprechung in Einzel­ fällen sowie an die Personal­ praxis vorzunehmen. So sind unter anderem Erleichterun­ gen für Menschen mit Schwer­ behinderung in Auswahl- und Prüfungsverfahren, ein erwei­ tertes Benachteiligungsverbot für Beamtinnen imMutter­ schutz sowie Änderungen bei den Mindestzeiten des Vorbe­ reitungsdienstes und bei der Anrechnung von Tätigkeiten bei anderen Dienstherrn vor­ gesehen. Zudem soll die Nach­ wuchsgewinnung durch eine Flexibilisierung und Öffnung der BLV erleichtert und dienst­ zeitbegleitende akademische Abschlüsse besser anerkannt werden. Verstärken will man auch die Bestenförderung nach § 27 BLV, die von den Behörden in der Bundesverwaltung bis­ lang sehr unterschiedlich an­ gewendet wird, zum Teil fast gar nicht. „Das geht alles in die richtige Richtung, aber definitiv noch nicht weit genug“, stellte dbb Vize Friedhelm Schäfer am 7. Mai 2020 in Berlin fest. „Es wird leider die Chance vertan, die BLV zukunftsfähig an die sich verändernden Rah­ menbedingungen des Bewer­ berangebotes und des Arbeits­ marktes anzupassen und eine weitere Verbesserung hinsicht­ lich der Durchlässigkeit der Laufbahngruppen im Interesse von leistungsstarken Beamtin­ nen und Beamten anzugehen“, so Schäfer. „Wenn die Bundes­ verwaltung, die demografisch erheblich unter Druck steht, weiterhin qualifizierte und hoch motivierte Menschen für den Staatsdienst gewinnen will, muss sie ein attraktives und zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit nachhaltigen Perspektiven an­ bieten“, machte Schäfer klar. Vor diesem Hintergrund fehle nach wie vor ein praxisorien­ tiertes Aufstiegsformat für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst, das auch unter Vereinbarkeitsge­ sichtspunkten attraktiv ist. Vorbereitungsdienst-Zeiten seien in vielen Bereichen noch immer viel zu lang. Auch Über­ legungen zu einer grundlegen­ den Reform des Laufbahn­ modells wären aus Sicht des dbb wünschenswert: „Mit ei­ ner laufbahnübergreifenden Dienstpostenbewertung mit­ tels einer Ämterspreizung, etwa immittleren Dienst bis A 11 und im gehobenen Dienst bis A 15, könnten wir der Fach­ kompetenz und dauerhaften Spezialisierung von Beamtin­ nen und Beamten Rechnung tragen – das wäre ein wirkli­ cher Ausdruck von Wertschät­ zung, die die Kolleginnen und Kollegen verdienen, aber seit Jahren nicht bekommen.“ Eine weitere „Baustelle“ ist für den dbb das Beurteilungsver­ fahren. Schäfer: „Es ist belegt, dass die dienstliche Beurtei­ lung für Frauen im öffentlichen Dienst eine Karrierebremse ist. Deswegen bedürfen Beurtei­ lungsgrundsätze und -kriterien einer umfassenden geschlech­ tergerechten Überarbeitung.“ © Colourbox.de 12 > dbb magazin | Juni 2020

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