dbb magazin 12/2019

service für dbb mitglieder Fördertöpfe ausschöpfen Mehr Kapital für die eigenen vier Wände Wer einen Bausparvertrag abschließt, bildet Eigenkapital für den Erwerb einer Immobilie und profitiert von staatlichen Fördermitteln. Alle, die bis Jahresende aktiv werden, erhalten noch die vollen Zuschüs- se für das laufende Jahr. Ein Bausparvertrag ist als stabi- les Fundament der frühzeitigen Eigenkapitalbildung auch in der Niedrigzinsphase empfehlens- wert. Er wirkt als „Zins(ver)si- cherung“ gegen mögliche Zins- steigerungen in den nächsten Jahren. Bausparer können sich also die aktuell günstigen Zin- sen für ihr zukünftiges Immo­ bilienvorhaben sichern. Der Abschluss sollte noch vor dem Jahreswechsel in Angriff genommen werden, denn da- durch bekommt man rückwir- kend für 2019 die maximalen Zulagen. A) Arbeitnehmer- Sparzulage Sie gibt es für diejenigen, die vermögenswirksame Leistun- gen (vL) vom Dienstherrn/Ar- beitgeber in einen Bausparver- trag einzahlen. Es winken bis zu 43 Euro im Jahr, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 17900 Euro liegt. Bei ei- ner Auszahlung innerhalb von sieben Jahren muss das geför- derte Guthaben für Investitio- nen rund ums Eigenheim ein- gesetzt werden. Nach dieser Bindungsfrist ist das Guthaben frei verfügbar. B) Wohnungsbauprämie Die „WoP“ können alle Bauspa- rer ab 16 Jahren beantragen, deren zu versteuerndes Jahres- einkommen 25600 Euro nicht überschreitet (Verheiratete 51200 Euro). 8,8 Prozent gibt es dann auf den Sparbeitrag obendrauf. Tipp: Um die volle Zulage einzustreichen, muss man als Alleinstehender jähr- lich mindestens 512 Euro sparen, Ehepaare 1024 Euro. Diese Sparbeiträge ergeben dann rund 45 beziehungsweise rund 90 Euro Zulage pro Jahr. C) Wohn-Riester Mit der Riester-Rente fördert der Staat die Bildung einer pri- vaten Vermögensanlage fürs Rentenalter. Eine Möglichkeit ist, die Fördermittel für Wohn- Riester zu nutzen. Denn auch Wohneigentum ist eine Form der Altersvorsorge. Im vergan- genen Jahr wurde die Grund­ zulage erhöht! BeimWohn- Riestern fließen die Beiträge in zertifizierte Bausparverträge oder Immobiliendarlehen. Ziel kann der Bau oder der Kauf einer selbst genutzten Immo­ bilie, die Tilgung eines Darle- hens, aber auch der alters­ gerechte Umbau im eigenen Zuhause sein. Übrigens: Fürs Wohn-Riestern gelten keine Einkommensgrenzen. << Bausparen mit Mitgliedsvorteil! Wüstenrot, exklusiver Koope- rationspartner des dbb vorsor- gewerk für Baufinanzierung und Bausparen, hilft mit sei- nen Wohnsparen-Angeboten dbb Mitgliedern und ihren Angehörigen (Ehe-/Lebens­ partner, Kinder, Enkel) dabei, Kapital für die Erfüllung ihrer Wohnträume zu bilden und gleichzeitig alle Fördermittel zu nutzen. Als spezieller Mit- gliedsvorteil werden nur 50 Prozent der Abschluss­ gebühr in Rechnung gestellt. Später, wenn man baut, pro­ fitiert man vom attraktiven Zinsvorteil für die Baufinanzie- rung, der über die Laufzeit des Darlehens mehrere Tausend Euro Ersparnis bringen kann! << Wohnsparen mit Spende Alle, die einen Wohnsparver- trag abschließen, um zum Bei- spiel als Eltern ihrem Nach- wuchs eine solide finanzielle Unterstützung mit auf den Lebensweg zu geben, können jetzt gleichzeitig benachteilig- ten Kindern helfen. Wüstenrot stockt eingehende Spenden (ab 20 Euro) für ein SOS-Kin- derdorf-Projekt in Dortmund um jeweils 20 Euro auf. << Hier erfahren Sie mehr Sie wollen sich alle Wohn­ sparen-Vorteile sichern? Die Kundenberatung des dbb vorsorgewerk beantwor- tet montags bis freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr unter 030.40816444 alle auf- tretenden Fragen. Auf Wunsch wird ein persönlicher Ansprech- partner von Wüstenrot in der Nähe vermittelt. Informa­ tionen gibt es auch unter www.dbb-vorteilswelt.de/ wohnsparen . sb << Finanzspritze für Familien Mit dem Baukindergeld greift der Staat Familien, die eine selbst genutzte Immobi- lie bauen oder kaufen, unter die Arme. Über zehn Jahre hinweg gibt es pro Kind bis zu 12000 Euro Zuschuss. Wer von dieser Förderung profi- tieren möchte, sollte zügig handeln: Bis 31. Dezember 2020 muss eine Baugeneh- migung oder ein Kaufver- trag vorliegen. Der Antrag ist online im KfW-Zuschuss­ portal bis sechs Monate nach dem Einzug zu stellen. © Colourbox.de/Phovoir 38 dbb > dbb magazin | Dezember 2019

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