dbb magazin 7-8/2019

service für dbb mitglieder An alles gedacht? Die optimale Absicherung Beamtinnen und Beamte benötigen spezielle, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungen. Die Weichen für eine optimale Absicherung werden gleich zu Beginn der Beamtenlaufbahn gestellt. Viele, die ihr Berufsleben im öffentlichen Dienst starten, wundern sich, wie häufig sich Regeln und berufsspezifische Risiken von denen für Arbeit­ nehmer in der freien Wirt­ schaft unterscheiden. So haf­ tet man für Schäden, die im Rahmen des Dienstverhältnis­ ses fahrlässig verschuldet wer­ den. Auch wer seinen Dienst nicht mehr ausüben kann, steht vor einschneidenden Veränderungen. Dies kann nur mit einemmaßgeschnei­ derten Versicherungsschutz abgefedert werden. Da junge Beamtinnen und Beamte viele Versicherungen neu abschließen, sollten sie sich vor der Entscheidung für einen Anbieter und Tarif aus­ führlich informieren. Wenn die Versicherungskonditionen nicht zur Berufssituation pas­ sen, steht man im Ernstfall eventuell im Regen. Die DBV Deutsche Beamten­ versicherung, langjähriger und exklusiver Kooperationspart­ ner des dbb vorsorgewerk, hat als Spezialversicherer für Be­ amte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ein auf die Bedürfnisse der Zielgruppe ab­ gestimmtes Paket aus Produk­ ten, Services, Beratung und Be­ treuung geschnürt. Zusätzlich profitieren dbb Mitglieder bei der DBV von attraktiven Bei­ tragsvorteilen für Neuverträge. << Das passiert nicht immer nur den anderen Wenn Beamte Fehler machen, die einen großen Schaden zur Folge haben, haftet im Nor­ malfall der Dienstherr. Han­ delt man allerdings grob fahr­ lässig, muss der Beschäftigte den Schaden bezahlen. Gera­ de bei Polizei, Justiz und Zoll ist das Risiko hoch, dass etwas schiefläuft. Auch bei Lehrern und Verwaltungsbeamten gibt es Gefahrenpotenziale. Eine grobe Fahrlässigkeit wird mit einer Diensthaftpflicht- und einer Vermögensschaden­ haftpflichtversicherung abge­ deckt. Sie übernimmt auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. -> Exklusiv für dbb Mitglieder und Angehörige: 3 Prozent Beitragsnachlass bei Abschluss einer Diensthaftpflichtversiche- rung bei der DBV. << „Das schaffe ich nicht mehr“ Beamte, die aus gesundheitli­ chen Gründen langfristig nicht in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben, können dienstun­ fähig geschrieben werden. Was manche nicht wissen: Eine bereits vor dem Einstieg in den öffentlichen Dienst abgeschlossene „normale“ Be­ rufsunfähigkeitspolice bietet in der Regel für diese Situation keine bedarfsgerechte Absi­ cherung. Nur eine allgemeine oder spezielle Dienstunfähig­ keitsversicherung (inklusive Absicherung bei Teildienstun­ fähigkeit) stellt sicher, dass der Beamte im Fall der Fälle eine Rente gezahlt bekommt. Wichtig: Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden bei Minderung ihrer Arbeits­ kraft durch geistige oder kör­ perliche Schäden, die nicht Fol­ ge eines Dienstunfalls sind, als dienstunfähig entlassen ohne gesetzlichen Versorgungsan­ spruch durch den Dienstherrn. Man wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachver­ sichert, in den ersten fünf Jah­ ren bestehen aber in der Regel keinerlei gesetzliche Rentenan­ sprüche. Deshalb ist für junge Beamtinnen und Beamte eine Dienstanfänger-Police sehr empfehlenswert. Mit ihr er­ wirbt man den Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente, kombiniert mit einer privaten Altersvorsorge. -> Exklusiv für dbb Mitglieder und Angehörige: Bis zu 5,5 Prozent Beitragsvorteil bei Abschluss einer Dienstunfähig- keitsversicherung beziehungs- weise Dienstanfänger-Police bei der DBV. << Mal einfach das dbb vorsorgewerk fragen! Auf www.dbb-vorteilswelt.de/ versicherung können sich Berufsstarter im öffentlichen Dienst über die für sie wichti- gen Versicherungen informie­ ren. Die Kundenberatung des dbb vorsorgewerk steht tele­ fonisch – montags bis freitags von 10 Uhr bis 16 Uhr – unter 030.40816444 begleitend zur Seite und vermittelt auf Wunsch gerne einen Berater vor Ort. sb/kh Die Beihilfe: Das Krankensicherungssystem für Beamte und Richter Der Dienstherr kommt damit für Krankheits-, Pflege- und Geburts­ kosten auf. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Bemessungssatz (meist 50 Prozent). Die Restkosten sollten über eine private Kranken­ versicherung (PKV) abgesichert werden. Um den PKV-Nachweis zum Dienstbeginn vorlegen zu können, empfiehlt das dbb vorsorgewerk, sich rechtzeitig um den Abschluss zu kümmern. Wer zu diesem Zeit­ punkt bereits Mitglied einer dbb Fachgewerkschaft ist, erhält bei der DBV gleichzeitig einen Beitragsnachlass in Höhe von 3 Prozent (tarif­ abhängig)! Die Spezialisten der DBV helfen auch hier bei der Wahl des richtigen Tarifs. © Colourbox.de 38 > dbb magazin | Juli/August 2019

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