dbb magazin 4/2026

EUROPA EU-Strategie gegen Rassismus Der öffentliche Dienst als Schlüssel für Gleichbehandlung und Rechtsstaat Die EU-Strategie gegen Rassismus 2026–2030 setzt wichtige Impulse für Prävention, Sensibilisierung und konsequentes Handeln gegen Diskriminierung. Die EU-Kommission setzt damit ein wichtiges politisches Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa. Der dbb lehnt jede Form von Rassismus und Diskriminierung uneingeschränkt ab und begrüßt den ganzheitlichen Ansatz der Strategie sowie die zentrale Rolle des öffentlichen Dienstes bei ihrer Umsetzung. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung ist ein strategischer, europäischer Rahmen zur Bekämpfung von Hass, Vorurteilen und Ungleichbehandlung notwendig. Die Strategie knüpft an die Grundwerte der Europäischen Union an und steht zugleich in voller Übereinstimmung mit dem deutschen Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar, alle Menschen sind gleich an Rechten und Wert. Der öffentliche Dienst trägt eine besondere Verantwortung bei der praktischen Verwirklichung von Gleichbehandlung und Rechtsstaatlichkeit. Im täglichen Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern, in der Rechtsanwendung und bei der Durchsetzung staatlicher Entscheidungen ist er Garant dafür, dass die Grundwerte der EU nicht abstrakt bleiben, sondern konkret gelebt werden. Antidiskriminierung muss daher als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern verankert werden – von Bildung und Arbeitsmarkt über Gesundheit bis zu Wohnen und Sicherheit. Der dbb betont, dass Dienstherren und Arbeitgeber hierbei eine Schlüsselrolle einnehmen. Diskriminierungsfreie Personalauswahl und -entwicklung, qualifizierte Aus- und Fortbildung, klare Führungsstandards sowie verlässliche Arbeitsbedingungen sind zentrale Voraussetzungen für einen leistungsfähigen, werteorientierten öffentlichen Dienst. Die Strategie sieht eine konsequentere Durchsetzung bestehender Antidiskriminierungsvorschriften vor – auch im Bereich von Polizei und Justiz. Der dbb lehnt diskriminierende Praktiken wie Racial Profiling entschieden ab. Zugleich macht er deutlich, dass rechtlich und sachlich gerechtfertigte Ermittlungsansätze nicht pauschal als diskriminierend bewertet werden dürfen. Antidiskriminierung und effektive Gefahrenabwehr sind keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gewährleistet werden. Gleichzeitig weist der dbb auf eine oft übersehene Dimension hin: Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind zunehmend selbst Ziel verbaler und physischer Gewalt. Wer den Staat täglich repräsentiert, braucht Schutz, Rückhalt und klare rechtliche Rahmenbedingungen. Eine Antirassismus-Strategie darf diese Perspektive nicht ausblenden. Der dbb unterstützt ausdrücklich den Ausbau von Aus- und Fortbildungsangeboten zu Antirassismus, Diskriminierungsschutz und interkultureller Kompetenz. Diese müssen wissenschaftlich fundiert und praxisnah ausgestaltet sein. Ziel ist nicht Symbolpolitik, sondern messbar bessere staatliche Praxis. Besondere Aufmerksamkeit widmet der dbb dem Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und Religionskritik. Antisemitismus und AntiMuslim-Hass sind entschieden zu bekämpfen. Zugleich muss es in einer offenen Demokratie möglich bleiben, extremistische Ideologien und fundamentalistische Auslegungen von Religionen kritisch zu benennen. Pauschale Zuschreibungen gegenüber religiösen Gruppen sind inakzeptabel – notwendige Kritik an extremistischen Organisationen und Netzwerken hingegen legitim und geboten. Der dbb ist überzeugt: Eine resiliente, stabile Gesellschaft braucht einen starken, rechtsstaatlich handelnden und diskriminierungsfreien öffentlichen Dienst. Die Strategie kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten – wenn sie differenziert, praxisnah und mit Blick auf die Realität staatlichen Handelns umgesetzt wird. _ © Unsplash.com/Luiza Braun 36 INTERN dbb magazin | April 2026

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