dbb magazin 4/2026

Karrierechancen, echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, transparente Auswahlverfahren, Führung in Teilzeit und Entgeltgleichheit seien zentrale Fragen von Gerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit; gerade der öffentliche Dienst müsse hier Vorbild sein. Milanie Kreutz erklärte: „Der Titel des Kongresses ist keine rhetorische Zuspitzung, sondern eine Zustandsbeschreibung. Wir stehen an einem Punkt, an dem sich entscheidet, ob unsere Demokratie den Anspruch auf Gleichstellung ernst nimmt oder einen unzureichenden Status quo aufrechterhält.“ Es gehe um den Zugang zu Macht, um Frauen zu motivieren, den nächsten Schritt zu gehen, und um die Zukunft unserer demokratischen Ordnung. „Demokratie funktioniert nur dann, wenn sie die Lebensrealitäten der Menschen widerspiegelt. Aber gerade dort, wo grundlegende Entscheidungen getroffen werden, sind sie nicht ausreichend vertreten“, kritisierte die dbb frauen-Chefin. Geschlechtergerechte politische Repräsentanz sei kein Selbstzweck, hob Kreutz hervor. „Sie verbessert die Qualität politischer Entscheidungen. Sie stärkt die Legitimität demokratischer Institutionen und sie stabilisiert unsere Gesellschaft.“ Gleichstellung sei aber keine Aufgabe der Frauen allein – sie brauchen Männer als Verbündete. In ihrem Grußwort betonte Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass sie, wie auch die gesamte Bundesregierung, Frauenrechte als Menschenrechte verstehe und dem aktuellen Backlash nicht nur national, sondern auch international entgegentrete. Sie nannte die dbb bundesfrauenvertretung eine „starke Stimme“ für Frauenrechte: „Sie stärken unsere Demokratie!“ Zur Begründung unterstrich das langjährige CDU-Mitglied Prien: „Gleichberechtigung ist die zentrale Frage unserer Demokratie.“ Bestehende Hindernisse zu bekämpfen, sei Verfassungsauftrag. Dabei ginge es zentral um Parität, zu der sie sich ausdrücklich bekannte und versprach, im Rahmen ihrer Arbeit als Bundesministerin dieses Ziel nachhaltig weiterzuverfolgen. Für die Juristin sei Parität kein Selbstzweck. „Frauen und Männer müssen gemeinsam Verantwortung für dieses Land tragen.“ Weiter kündigte die Ministerin einen Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit und eine enge Zusammenarbeit mit Bundesjustizministerin Hubig für den besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt an. Diese habe aus ihrer Sicht „monströse Dimensionen“. Über Gesetze hinaus seien jedoch gesamtgesellschaftliche Strategien erforderlich, um die Mentalität zu verändern. „Auch Jungs und Männer müssen dafür gewonnen werden.“ Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Leiterin des Fachgebiets Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht an der Uni Kassel, sprach in ihrem Vortrag von „verfassungswidrigen Zuständen“ bei der politischen Teilhabe von Frauen. Da sei zum einen die mangelnde Nominierung von Kandidatinnen: „Im Schnitt sind nur 30 Prozent der Nominierten Frauen. Das liegt nicht daran, dass Frauen zu schüchtern oder dämlich sind, es sind die parteiinternen Nominierungsverfahren, die intransparent ablaufen.“ Verfassungsrechtlich sei das eine Missachtung des passiven Wahlrechts und eine strukturelle Bevorzugung von Männern. „Leider stellt sich die Politik bei diesem Thema immer noch taub.“ Zum anderen gebe es bei den Direktkandidaturen ebenfalls keine paritätische Streuung. Frauen in politische Entscheidungsräume In der anschließenden Podiumsdiskussion trafen unterschiedliche Perspektiven aufeinander, das Ziel blieb aber klar: „Meine Rechte wären anders, wenn es eine paritätische Besetzung gäbe“, sagte Milanie Kreutz: „Ich würde mich besser vertreten fühlen und ich glaube, dass viele Lebenswirklichkeiten mehr in die Diskussionen und Entscheidungen einfließen würden. Meine Empfehlung an demokratische Parteien mit einem niedrigen Frauenanteil: Es nützt nichts, nur eine Vorbildfrau zu haben, die Nominierung muss durch die Partei durchwirken.“ Die letzte Wahlrechtsreform habe der Parität mehr geschadet als sie gefördert. „Wenn es abermals eine Reform gibt, muss die Parität mitgedacht werden“, forderte Kreutz. „Wir wollen die demokratischen Parteien dazu auffordern, eine paritätische Wahlrechtsreform durchzubringen. Und wir wollen Sie dabei gerne unterstützen.“ Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski antwortete auf die Frage, ob ein Satzungsrecht innerhalb politischer Parteien ein Weg wäre, um Parität zu erreichen: „Satzungsrecht ist ein internes Recht, das keine Außenwirkung hat, wenn dagegen verstoßen wird.“ Es setze den Willen der Parteimitglieder voraus, sich daran zu halten, und habe somit nur begrenzte Steuerungswirkung. „Satzungsrecht ist kein Ersatz für Gesetze“, stellte Laskowski klar. Wie ein Paritätsgesetz schlussendlich aussehen könnte, da habe der Gesetzgeber viele Freiheiten. Laskowski betonte jedoch: „Natürlich muss er ein wirksames Modell mit effektiven Sanktionen entwickeln, denn gesetzliche Regelungen ohne Sanktionen sind wirkungslos.“ Holger H. Lührig, Gründer und Herausgeber des zwd-Politikmagazins, verfolgte das politische Geschehen in Deutschland und den „heftigen Kampf“ für einen höheren Anteil an Frauen in der Politik bereits seit den 60er-Jahren. „Die Stagnation jetzt kommt nicht von ungefähr“, sagte der Journalist und sieht erheblichen Reformbedarf: „Stichwort: Paritätsgesetz.“ Bisherige Erfahrungen zeigten, dass der Dreh- und Angelpunkt der ParitätsbestrebunKarin Prien Silke Ruth Laskowski INTERN 29 dbb magazin | April 2026

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