dbb magazin 4/2026

Laienrichter Ehrenamt mit enormer Verantwortung In Deutschland gibt es Laienrichter, damit Bürger und Bürgerinnen direkt an der Rechtsprechung beteiligt sind und staatliches Handeln demokratisch legitimiert wird. Sie sollen die Perspektive des „gesunden Menschenverstands“ einbringen und so eine lebensnahe, an der Alltagswirklichkeit orientierte Rechtsfindung fördern. Der Begriff „Laienrichter“ steht für ehrenamtliche Richter generell, etwa im Arbeits-, Verwaltungs- oder Handelsrecht. Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter speziell im Strafrecht, die an Amts- und Landgerichten gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe von Angeklagten entscheiden. Während Schöffen keine besonderen fachlichen Kenntnisse benötigen und die Volksmeinung repräsentieren, sollten andere Laienrichter oft spezifische Expertise mitbringen. So werden etwa Kaufleute als Handelsrichter im Ehrenamt eingesetzt. Die ehrenamtlichen Laienrichter und -richterinnen werden alle fünf Jahre gewählt. Wenn sich nicht genügend Freiwillige um das Amt bewerben, greifen die Behörden auf zufällige Auswahlverfahren aus dem Melderegister zurück. Kommunen stellen Vorschlagslisten auf. Sie werden beim jeweiligen Bürgeramt sieben bis zehn Tage öffentlich ausgelegt. Jeder kann sie einsehen und bei Bedenken zu einem Bewerber Einspruch einlegen. Denn Personen, die das Grundgesetz ablehnen, dürfen dieses Amt nicht ausüben. Mehr Fakten zum Ehrenamt unter schoeffenwahl2023.de ada > Sie sind bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt. > Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft und beherrschen die deutsche Sprache. > Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst, meinungsstark und überzeugungsfähig. > Sie sind straffrei. Aufgrund einer Verurteilung würden Sie nicht mehr die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, etwa wenn Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. > Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung, sollten Sie über spezielle Vorkenntnisse verfügen, kann das gegebenenfalls hilfreich sein, etwa wenn Sie für die Arbeit als Jugendschöffin/Jugendschöffe über erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden verfügen, oder für die Arbeit an Handelsgerichten über kaufmännische Berufserfahrung. > Sie sind einfühlsam und können logisch denken. > Sie sind in der Lage, kluge Fragen zu stellen und den Beratungen inhaltlich zu folgen. > Sie sollten Gerechtigkeitssinn und Standfestigkeit sowie den Mut, Urteile zu fällen, mitbringen. Wichtig: Sie müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Wenn Sie die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik ablehnen, dann brauchen Sie sich nicht zu bewerben. Kriterien, um für das Amt des Laienrichters zu kandidieren > Das Ehrenamt ist mit Zeitaufwand verbunden. Sie müssen bei den Verhandlungen von Anfang bis Ende anwesend sein, um alles zu hören und am Ende ein faires Urteil fällen zu können. > Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Zeit der Sitzungstage frei. > Sie erhalten eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis, Fahrtkosten und Auslagen. > Sie üben ein Ehrenamt mit großer Verantwortung aus. Sie erhalten Zugang zur Praxis der Rechtsprechung. Sie sammeln neue Erfahrungen und lernen ganz unterschiedliche Menschen kennen. Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes © Unsplash.com/Getty Images FOKUS 25 dbb magazin | April 2026

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