dbb magazin 4/2026

bedient. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Ionen-Mobilitäts-Spektrometer, das Betäubungsmittel identifizieren kann. „In der Datenbank sind diverse Substanzen hinterlegt, mit denen gleicht das Gerät unsere Proben ab“, erklärt Thompson, während er sorgfältig mit einem Stäbchen über die Oberfläche eines Asservats streicht. Täglich kommen Briefe und Pakete in der Justizvollzugsanstalt an. Die Gefangenen erhalten Post von ihrem Rechtsbeistand, der Staatsanwaltschaft, von Behörden, ihrer Familie und von Freunden. „Und möglicherweise auch von Unbekannten aus dem Darknet“, sagt der Beamte. „Da kann man sich Briefe bestellen, die auf in Cannabinoiden getränktem Papier geschrieben sind.“ Dieses Verfahren war für den Schmuggel noch vor einigen Jahren sehr gängig. Wer synthetische Cannabinoide konsumieren wollte, hat den Brief in kleine Streifen gerissen, diese in den Tabak gestreut und mitgeraucht. Meist am offenen Fenster, wo der Geruch nicht so stark auffällt. Inzwischen haben sich die Existenz und Fähigkeiten des Ionen-Scanners herumgesprochen; in Cannabinoiden getränktes Briefpapier findet Thompson bei der täglichen Postkontrolle „quasi überhaupt nicht mehr“, berichtet er. Die Prüfungen werden trotzdem fortgesetzt. Denn es würde sich ebenfalls herumsprechen, wenn sie nicht mehr stattfinden. Die Probe von dem Briefumschlag löst er in Ethanol, dann tröpfelt er sie auf einen Teststreifen – Futter für den Ionen-Scanner. Im Gerät bewegen sich die Moleküle durch ein elektrisches Feld. Anhand ihrer Geschwindigkeit werden die charakteristischen Muster erkannt und mit den Substanzen aus der Datenbank abgeglichen. Bei einer Übereinstimmung leuchtet das Display rot auf. Die Arbeit ruft, die Polizei hat einen Mann in die JVA gebracht. Bei der Routinekontrolle am Eingang haben die Justizvollzugsbeamten eine Pille gefunden. Diese liegt nun vor Thompson, er soll sie analysieren. Auch Weimann und Balin veranlasst der Fund zu einer Durchsuchung. Sie machen sich auf den Weg, um den Haftraum zu überprüfen, wo der Neuzugang auf die Schnelle etwas versteckt haben könnte. „Im selben Trakt haben wir gestern ein Handy entdeckt“, erzählt Weimann. Das Versteck: ein Paket mit Lebensmitteln. Durch die Korridore im Keller, vorbei an der Gefängnisbibliothek, steuern Hund und Herrchen den betroffenen Zellentrakt an. Dort werden die beiden von Kollegen empfangen, die täglich mit den Gefangenen zu tun haben. Sie sind Ansprechpartner bei Problemen, begleiten die Resozialisierung und sorgen dafür, dass alles seine Ordnung hat. „Sie leisten großartige Arbeit, ohne ihre Beobachtungen könnte ich meinen Job nicht machen“, betont Weimann. Wer wirkt abwesend? Hat es nach Cannabis gerochen? Und wessen Person ist plötzlich besonders gefragt? All das können Hinweise sein, die auf Drogenkonsum oder Drogenhandel hindeuten. Besteht ein Verdacht, müssen die Betroffenen Urinproben abgeben. Darüber hinaus finden regelmäßig Routinekontrollen statt. Wer verweigert, wird verdächtigt, Drogen konsumiert zu haben. Das Vorschließen Die Kontrolle des Haftraums beginnt – „und zwar immer mit dem Vorschließen“, erklärt Weimann. Vorschließen heißt: das Schloss der offen stehenden Tür schließen, sodass der Riegel das Zufallen verhindert. „Innen ist keine Klinke, ich will uns ja nicht einsperren.“ Balin macht vor der Schwelle Platz, er muss sich noch etwas gedulden, während Herrchen den Haftraum vorbereitet. Vorbereiten bedeutet: die Schränke und die Tür zum Bad öffnen, damit Balin überall herankommt. Außerdem inspiziert Weimann das Regal, auf dem sich Plastikpäckchen mit Marmelade stapeln, die der Zellengenosse des Neuzugangs vom Frühstück aufbewahrt hat. Sie sind noch original verschweißt. „Fliegen kann Balin nicht“ – was verdächtig wirkt, legt Weimann in eine Plastikwanne, in Reichweite der sensiblen Spürnase, die nun über die Schwelle springen darf. Zunächst hat der Schäferhund freie Bahn, anschließend lenkt der Justizbeamte ihn zu den Stellen, wo er noch nicht gewesen ist. Ein Tütchen, in dem sich selbst gedrehte Zigaretten befinden, weckt für einen kurzen Augenblick das Interesse. Der Beamte nimmt es mit. „Das soll sich der Kollege Thompson noch einmal genauer anschauen.“ Die Gefangenen bekommen immer Bescheid, wenn in ihrem Haftraum eine Kontrolle stattgefunden hat. Weimann: „Das gehört sich so, sonst fühlen sich die Betroffenen veräppelt. Und selbstverständlich bekommt der Gefangene seinen Tabak zurück, wenn er sauber ist.“ Grundsätzlich sei es wichtig, einen respektvollen Umgang vorzuleben – denn mitunter ist es genau das, woran es bei den Gefangenen hapert. Welche Verbrechen sie begangen haben, spielt für Weimann keine Rolle, sofern es nicht Bedient den Ionen-Scanner: Marcel Thompson. Die Gefangenen bekommen immer Bescheid, wenn in ihrem Haftraum eine Kontrolle stattgefunden hat. 22 FOKUS dbb magazin | April 2026

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